Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wird dann mein Wille auch beachtet?
Wer verwaltet mein Vermögen?
Wer entscheidet bei Operationen?
etc.
Diesen und weiteren Fragen kann durch eine (Vorsorge-) Vollmacht, Patientenverfügung oder Betreungsverfügung Abhilfe geleistet werden.
Was ist eine (Vorsorge-) Vollmacht (VV)?
Schriftliche Bevollmächtigung einer anderern Person, alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachgeber zu erledigen
Bevollmächtigte: Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers
Voraussetzung: unbedingtes und uneiengeschränktes persönliches Vetrauen zum Bevollmächtigen
Welche Bereiche betrifft die VV?:
Vermögensvorsorge
Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitsvorsorge
Post- und Fernmelderverker
Vertertung geg. Behörden
Dauer und Gültigkeit: Gültig ab Ausstellung -> im Normafall bis Tod des Vollmachtgebers, kann auch darüberhinaus gelten (z.B. Bestattung)
Hilfreich -> Registrierung im Vorsorgergister
Vorteil gegenüber PV und BV -> größerer Handlunsgspielraum, aber stetzt hohes Vertrauen voraus!
Was ist eine Pateintenverfügung (PV)?
Schriftlich geäußerter Wille, welche medizinischen Maßnahmen in einer gewissen Lebenssituation erwünscht sind bzw. unterlassen werden sollten
Für behandelnde Ärzte verbindlich! -> Missachtung als Köperverletzung stafbar!
PV kann jederzeit auch mündlich widerrufen werden
Regisierung im VV-Register möglich
Was ist eine Betreungsverfügung (BV)?
Bei Behinderung oder (psychischen) Krankheit und zwar dann wenn Patient Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann
Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des Betroffenen oder Anregung Dritter eine gesetzliche Betreung
Aufgaben des Betreuers: rechtliche Vertretung (Falls VV diese deckt wird kein Betreuer gestellt!)
Betreuer liegt strenger Kontrolle durch Gericht -> bei VV nicht
Vorallem dann sinnvoll wenn niemand im Zuge der VV übernehmen kann
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