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Mögliche Fragen

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by Michelle J.

WHG !!!

Abschnitt 1

Gemeinsame Bestimmungen

§ 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

(1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel:

1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften, 2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, 3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen, 4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, 5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,

1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften

2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen

3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen

4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen

5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen

6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen

7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen

Wie schreibt man ein Gutachten?

Das Schreiben eines Gutachtens erfordert Sorgfalt, Genauigkeit und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte klar und verständlich darzustellen. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen können, ein Gutachten zu verfassen:

  1. Analyse des Sachverhalts: Beginnen Sie damit, den Sachverhalt gründlich zu analysieren und alle relevanten Informationen zu sammeln. Stellen Sie sicher, dass Sie den Auftrag oder die Fragestellung genau verstehen und alle relevanten Fakten und Daten berücksichtigen.

  2. Gliederung des Gutachtens: Überlegen Sie sich eine klare Gliederung für Ihr Gutachten, um die Struktur und den Aufbau festzulegen. Typischerweise umfasst ein Gutachten eine Einleitung, eine Darstellung des Sachverhalts, die Analyse der relevanten Fakten, Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

  3. Einleitung: Beginnen Sie mit einer prägnanten Einleitung, die den Zweck des Gutachtens erläutert und einen Überblick über den Sachverhalt gibt. Geben Sie auch an, auf welcher Grundlage Sie Ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen treffen werden.

  4. Darstellung des Sachverhalts: Beschreiben Sie den Sachverhalt objektiv und umfassend. Geben Sie alle relevanten Fakten und Informationen wieder und erläutern Sie die Zusammenhänge verständlich.

  5. Analyse der Fakten: Führen Sie eine gründliche Analyse der vorliegenden Fakten durch. Bewerten Sie die Informationen kritisch und identifizieren Sie relevante Zusammenhänge, Ursachen und Auswirkungen.

  6. Schlussfolgerungen: Ziehen Sie auf der Grundlage Ihrer Analyse klare Schlussfolgerungen. Fassen Sie die wichtigsten Ergebnisse zusammen und zeigen Sie auf, welche Erkenntnisse sich aus den vorliegenden Fakten ergeben.

  7. Empfehlungen: Basierend auf Ihren Schlussfolgerungen, geben Sie konkrete Empfehlungen oder Handlungsempfehlungen ab. Erläutern Sie, welche Maßnahmen Ihrer Meinung nach ergriffen werden sollten, um die vorliegende Situation zu verbessern oder zu lösen.


Was macht das Umweltamt in Grevenbroich?

  1. Untere Abfallwirtschaftsbehörde

    —> Diese Behörde ist für die Umsetzung von abfallrechtlichen Vorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Überwachung der Abfallentsorgung, die Erteilung von Genehmigungen für Abfallanlagen, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in abfallrechtlichen Fragen und die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften.

  2. Untere Bodenschutzbehörde

    —> Diese Behörde ist für den Schutz des Bodens vor Verschmutzung und anderen Schädigungen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung und Bewertung von Bodenbelastungen, die Erteilung von Genehmigungen für bestimmte bodenbezogene Aktivitäten, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in bodenschutzrechtlichen Fragen und die Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung belasteter Standorte.

  3. Untere Immissionsschutzbehörde

    —> Diese Behörde ist für den Schutz vor Luft- und Lärmbelastungen sowie anderen Immissionen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung und Bewertung von Immissionen, die Erteilung von Genehmigungen für emissionsrelevante Anlagen, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in immissionsschutzrechtlichen Fragen und die Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Immissionen.

  4. Untere Naturschutzbehörde

    —-> Diese Behörde ist für den Schutz und die Pflege von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie für den Artenschutz zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Ausweisung und Verwaltung von Schutzgebieten, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in naturschutzrechtlichen Fragen, die Förderung von Naturschutzprojekten und die Überwachung der Einhaltung der Naturschutzvorschriften.

  5. (Untere Wasserbehörde)

  6. Wald- und Forstwirtschaft

    —> Diese Abteilung befasst sich mit der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen und Forstbetrieben. Zu den Aufgaben gehören die Planung und Durchführung von Forstarbeiten, die Waldpflege, die Holzernte, die Waldbrandprävention, die Förderung der Artenvielfalt im Wald und die Erhaltung ökologischer Funktionen des Waldes.


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Michelle J.

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