Einteilung Steuergesetze
2.1 Einteilung der Steuerarten aus der Perspektive der Finanzverwaltung
2. ÜBERBLICK ÜBER GEBIETE UND GESETZE DER STEUERRECHTSORDNUNG
Steuergesetze werden in formelles und materielles Recht unterteilt. Gesetze, deren Gegenstand materielles Recht ist, beinhalten die einzelnen Steuerarten.
in Besitz-, Verkehr und Verbrauchsteuern eingeteilt,
wobei Besitzsteuern direkte
Verkehr- und Verbrauchsteuern indirekte Steuern
Bei indirekten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch, sondern verschiedene Subjekte, wie beispielsweise bei der Umsatzsteuer, bei der der Unternehmer Steuerschuldner und der Endverbraucher Steuerträger ist
Besitzsteuern
Besitzsteuern knüpfen direkt an den Vermögenstatbestand an. Sie werden auf das Einkommen beziehungsweise den Ertrag und auf das Vermögen natürlicher und juristischer Personen erhoben.
Verkehrsteuern
Steuern, die an rechtliche beziehungsweise wirtschaftliche Vorgänge gebunden sind, wie beispielsweise an den Verkauf oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und Leistungen.
Besteuert wird die Einkommensverwendung; die Höhe der Steuer ist abhängig von der Bemessungsgrundlage des Verkehrsobjekts. Unter der Bemessungsgrundlage ist dabei der monetäre Wert zu verstehen, der als Grundlage der Berechnung der Steuer dient
Verbrauchsteuern
besteuern den Verbrauch oder Gebrauch verbrauchsfähiger Gegenstände, wie zum Beispiel die Energiesteuer und die Tabaksteuer. Die Steuern sind für die Abnehmer bzw. Verbraucher im zu zahlenden Preis im Preis enthalten – der Endverbraucher bezahlt sie beim Einkauf an den Hersteller bzw. Produzenten. Dieser ist verpflichtet, den Steuerbetrag entsprechend abzuführen.
Betriebswirtschaftliche Bedeutung
Die Betriebswirtschaftslehre gliedert die Steuern deshalb nach ihren Auswirkungen auf das Unternehmen.
für den Betrieb in erster Linie Aufwendungen,
füt die Erbringung betrieblicher Leistungen entstehen, zum anderen aber auch an Erwerbsvorgänge oder an den Besitz anknüpfen.
Gewerbesteuer, die Grundsteuer für das betriebliche Vermögen, die Kfz-Steuer, die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb bebauter und unbebauter Grundstücke anfällt und die nicht abzugsfähige Vorsteuer.
gewinnabhängigen Steuern,
also beispielsweise die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Kirchensteuer, müssen regelmäßig aus dem Gewinn finanziert werden.
eine Art durchlaufende Posten
von seinen Beschäftigten einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer oder die von Käufern eingenommene Umsatzsteuer
Das Unternehmen ist hierbei zwar Steuerschuldner, aber nicht Steuerträger, da die Steuerlast nicht vom Unternehmen zu tragen ist. Allerdings ist mit der Steuerberechnung, Erhebung und Abführung eine nicht unerhebliche finanzielle betriebliche Belastung verbunden.
im Rahmen der Unternehmensnachfolge,
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer
Merke
Wesentliche Steuern aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind neben der Einkommensteuer bei natürlichen Personen bzw. der Körperschaftsteuer bei juristischen Pesonen, die Umsatzsteuer, die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschaft-/Schenkungsteuer.
Steuereinteilung nach dem Steuergegenstand.
2.2 Unterscheidung zwischen Besitz- und
Besitz- und Verkehrsteuern
Besitzsteuern werden dabei unterteilt in Ertragsteuern und Substanzsteuern.
Ertragsteuern besteuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts. Hierzu zählt neben der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer auch die Gewerbesteuer, die für die Gemeinden die bedeutendste Einnahmequelle darstellt.
Substanzsteuern zählt die Grundsteuer und auch die Erbschaft-/ Schenkungsteuer
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Substanzsteuern
Erbschaftsteuer
§ 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)
Erwerb von Todes wegen
Schenkungssteuer
Schenkungsteuer Schenkungen unter Lebenden.
besteuert wird wer
ein Inländer ist (§ 2 ErbStG). Besteuert werden kann dann auch im Ausland befindliches Vermögen.
beschränkten Erbschaftsteuer-/Schenungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG
Ist weder der Erblasser bzw. Schenker noch der Erbe bzw. Beschenkte zum Zeitpunkt des Vermögenserwerbs Inländer im Sinne des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes
Die Steuersätze liegen in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad und der Vermögenshöhe zwischen 7 % und 50 %. Die Freibeträge orientieren sich vorwiegend an dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen bzw. zum Schenker: Aktuell betragen sie für Eheleute 500.000 €, für Kinder 400.000 € und für Enkel 200.000 €.
Grundsteuer
Grundsteuergesetzes (GrStG)
Gemeinden für die in ihrem Gebiet liegenden Grundstücke von deren Eigentümern Steuern in Form eines Hebesatzes auf den sogenannten Einheitswert, eine für Zwecke der Grundsteuer gesetzlich festgelegte Bewertung des Grundstücks, verlangen
– mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner (§ 19 GrStG).
Veräußerung
Zuordnung zum neuen Eigentümer, die zugehörige Bewertung des Grundstücks bleibt unverändert.
Verfassungswidrigkeit undsw ?????
Allgemeine Verkehrsteuern
Steuern, die auf den Austausch von Lieferungen und Leistungen erhoben werden
allgemeine Verkehrssteuer
Umsatzsteuer
besonderen Verkehrsteuern
Grunderwerbsteuer oder Versicherungsteuer,
die auf spezielle Rechts- und Wirtschaftsgeschäfte erhoben wird.
Grunderwerbsteuer
inländische Grundstückstransaktionen besteuert.
Bundesländer das Recht, von diesem Steuersatz abzuweichen.
2.3 Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern sind Steuern auf die Verwendung von Einkommen. Sie belasten den Kauf verbrauchsfähiger Güter.
Aktuelle Beispiele bundesweit erhobener Verbrauchsteuern sind:
• Energie- und Stromsteuer,
• Tabak- und Kaffeesteuer,
• Brannt- und Schaumweinsteuer,
• Bier- und Alkopopsteuer.
Sie zeichnet aus, dass der Steuerschuldner in der Regel der Hersteller und der Steuerträger der Endverbraucher ist.
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