Was sind die Grundsätze des Vergaberechts
Freier Wettbewerb
Wirtschaftlichkeit
Gleichbehandlung (und Fairness)
Transparenz
Verhältnismäßigkeit
Mittelstandsförderung
Elektronische Kommunikation
-> § 2 VGSH / § 97 GWB
Was sind die Haushaltsgrundsätze?
Sparsamkeit
Generationengerechtigkeit (intergenerative Gerechtigkeit)
Wie definiert sich das Vergaberecht im Oberschwellenbereich
Es handelt sich hierbei um das EU-Vergaberecht (Kartellvergaberecht)
Wie definiert sich das Vergaberecht im Unterschwellenbereich?
Es handelt sich hierbei um nationales Recht (Haushaltsvergaberecht)
Wie definiert sich der öffentliche Auftrag?
„entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern […] und Unternehmen über die Beschaffungen von Leistungen, die Lieferung/ Bauleistungen/ Dienstleistungen zum Gegenstand haben.“ (§103 I GWB)
Lieferung von Waren:
Kauf/ Raten/ Leasing/ Miete/ Pacht
Bauleistungen:
Bau/ Instandhaltung/ Änderung/ Beseitigung/ elektrische und andere Anlagen die zur Funktion des Gebäudes gehören etc.
Dienstleistungen:
Erbringung von Leistungen (z. B. Gebäudereinigung)
Durch welche Ziele unterscheidet sich das Vergaberecht auf nationaler Ebene vom Vergaberecht auf europäischer Ebene?
Nationale Ebene:
Sicherstellung der Einhaltung des Haushaltsrecht
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel
Europäische Ebene:
Schaffung, Förderung und Erhalt eines grenzüberschreitenden Wettbewerbs
Wo findet sich der Schwellenwert und welche Bereiche trennt er ab?
§106 I GBW
hat dynamische Verweisfunktion
Anpassung der Werte alle 2 Jahre
Trennt europäischen von nationalen Ausschreibungsbereich
Schwellenwerte
Bauaufträge
5.538.000€ NETTO
Liefer- und Dienstleistungen
221.000€ NETTO
Nennen Sie die Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen.
Öffentliche Ausschreibung ( § 9 UVgO)
Beschränkte Ausschreibung mit ( § 10 UVgO) oder ohne Teilnahmewettbewerb ( § 11 UVgO)
Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ( § 12 UVgO)
Direktauftrag ( § 14 UVgO)
-> Prüfungsantwort in der Not: § 9 ff. UVgO
Nennen Sie die Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwerts und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen.
Offenes Verfahren
§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV
Nicht offenes Verfahren
§ 119 Abs. 4 GWB , § 16 VgV
Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
§ 119 Abs. 5 GWB , § 17 VgV
Wettbewerblicher Dialog
§ 119 Abs. 6 GWB , § 18 VgV
Innovationspartnerschaft
§ 119 Abs. 7 GWB , § 19 VgV
-> Prüfungsantwort in der Not: § 119 GWB
Nennen Sie die fünf Phasen eines Vergabeverfahrens und definieren Sie diese.
Markterkundung:
Gibt es das, was wir brauchen
Bedarfsermittlung:
Was wollen wir?
Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis:
Entscheidung und Kategorien festsetzen
Auftragsschätzwert
Angebotsprüfung:
Ist das, was wir wollen dabei?
Zuschlag/ Vertragsabschluss:
Das wollen wir!
Wie lange dauert die Warte- bzw. Informationsfrist im Oberschwellenbereich und wo ist sie definiert?
§ 134 Abs. 2 GWB
Zuschlagserteilung erst 15 Tage nach Absendung der Informationsschreiben
Verkürzung auf 10 Tage bei elektronischer Versendung / per Fax
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufhebung eines Verfahrens möglich? Nennen Sie die Rechtsgrundlagen im Ober- und Unterschwellenbereich.
Kein passendes Angebot
Grundlagen des Verfahrens wesentlich geändert
Kein wirtschaftliches Ergebnis
Andere schwerwiegende Gründe
unverzügliche Information aller Bieter!!!
§63 VgV iVm. §48 UVgO oder §17 VOB/A
Was beinhaltet ein Vergabevermerk?
§8 II VgV
Name und Anschrift des Auftraggebers
Gegenstand und Wert des Auftrags
Namen der Bewerber und Gründe für deren Auswahl bzw. deren Nichtberücksichtigung
Name des Gewinners und Begründung der Auswahl
Anteil und Name von Unterauftragnehmern und Aufträge an Dritte
Auf wie viele Tage kann der öffentliche Auftraggeber die Angebotsfrist in einem offenen Verfahren verkürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit besteht?
§ 15 V VgV – 15 Tage
Erklären Sie unter zu Hilfenahme der wichtigsten Rechtsgrundlagen das „Kaskadenprinzip“ der Vergabe.
Absteigendes Recht von
europäischer Ebene (RL 2014/24/EU)
zur nationalen Gesetzgebung (GWB)
zu nationalen Verordnungen (VgV/ Sekt VO etc.)
zur Vergabeordnung (VOB/A / UVgO)
Nennen Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Vergaberechts und deren Bedeutung für die Vergabe
EU-RL 2014/24/EU
Bibel der Vergabe (Vergaberichtlinien aus dieser entwickelt)
GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Oberschwellenbereich!!!!
Grundsätze der Vergabe und Definition
Wettbewerb
VgV – Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Präzisierung des GWB
Erklärung der Verfahrensabläufe
Erklärung der Vergabearten
BHO und LHO – Bundes- und Landes Haushaltsordnung
Grundsätze für die Abschlüsse von Verträgen
Wirtschaftlichkeit/ Sparsamkeit/ Generationengerechtigkeit
VOB/A – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Regelt die Vergabe von Bauleistungen, da hoch komplex
UVgO – Unterschwellenvergabeordnung
Regelt vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich
KonzVgV - Konzessionsvergabeverordnung
Regelt Vergabe von Konzessionen
Konzessionen=Erlaubnis zum Betrib von Unternehmen/ Nutzungsrecht (Abbau)/ übertragung staatlicher Aufgaben (Beliehene)
VGSH – Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Verfahrensgrundsätze
Gleichbehandlung
SHVgVO – Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung
Regelt Verfahren und Schwellenwerte für SH
Erklären Sie die Besonderheiten bei der e-Vergabe
Portal, welches grundlegende Kontrolle auf Vollständigkeit übernimmt
preislich relativ günstig
Zugriff jederzeit und von überall möglich
Berechnung der Vergaben über den Gesamtpreis!!
Laufzeit mindestens 48 Monate
Bennen Sie die Aspekte, um Diskriminierung von Bietern zu verhindern.
Umsetzbarkeit
Messbarkeit
Dokumentation
Gleicher Informationsstand
Bennen Sie die Rechtsgrundlagen der Zuschlagskriterien.
§127 I GWB iVm §58 I/II VgV iVm §43 I/II UVgO
Bestes Preis-Leistungs-Verhälnis (Nicht zwingend Preis allein)
Zuschlagskriterien und Gewichtung müssen bekanntgemacht werden
Zuschlagskriterien dürfen NIE im Verfahren verändert werden
Benennen Sie die wichtigsten Formblätter für einen Vergabevorgang
211 (Bau)/631 (DuL) “Aufforderung zur Abgabe eines Angebots”
213 “Angebotsschreiben”
214 “Eignungsprüfung”
331 “Vergabevermerk”
zu finden im VHB (Vergabehandbuch des Bundes) mit Kommentierung
Erklären Sie die Bedeutung von CPV-Codes
Vereinheitlichung von Produkten in Codes
europaweite Vergleichbarkeit
Möglichkeit zur Erstellung von Vergabestatistiken
Wer ist der öffentliche Auftraggeber?
§99 GWB
öffentlich
Gebietskörperschaft und deren Sondervermögen
Schätzung des Auftragswertes
§3 VgV
Zeitpunkt
Laufzeit (48 Monate)
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