K steht vor dem Schaufenster eines Juwelierladens V und bewundert die in der Auslage liegende Luxusuhr der Marke Rolex. Wann besteht zwischen K und V ein Kaufvertrag?
K betritt den Laden und sagt: „Hiermit nehme ich ihr Angebot zum Kauf der Rolex für den im Schaufenster genannten Preis an“
K und V verhandeln über den Kaufpreis und finden keine Einigung
K betritt den Laden und sagt: „Ich würde gerne die Rolex im Schaufenster zum dort genannten Preis kaufen“. V holt die Uhr aus dem Schaufenster, verpackt sie und übergibt sie dem K.
Verjährung ist
die Möglichkeit des Schuldners wegen Ablauf einer Frist den Anspruch des Gläubigers nicht zu befriedigen
der automatische Untergang eines Anspruchs nach Ablauf einer Frist
Ein Mangel gem. § 435 BGB
liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat
liegt vor, wenn sich der Verkäufer bei der Sache über deren Eignung geirrt hat
liegt vor, wenn eine zu große Menge der Sache geliefert wurde
liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte gegen den Käufer geltend machen können
Der Käufer einer Sache kann keine Nacherfüllung verlangen, wenn
diese unmöglich ist, § 275 BGB
diese für den Verkäufer mit Kosten verbunden ist
die Lieferung einer mangelfreien Sache möglich ist
der Verkäufer die Leistung verweigert
Beim Kaufvertrag gem. § 433 BGB ist
der Rücktritt grundsätzlich erst nach Ablauf einer angemessenen Frist möglich
der Rücktritt ohne zusätzliche Voraussetzungen möglich
der Rücktritt nur bei Sachmangel möglich
der Rücktritt bei Sach- und Rechtsmängeln möglich
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