Was ist eine Baugenehmigung?
• Bescheid der zuständigen Behörde (Bauaufsichtsbehörde) bestehend aus Textteil (sog. Bauschein) und den genehmigten Bauvorlagen.
• Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem beantragten (Bau-)Vorhaben im Zeitpunkt der Entscheidung keine der anzuwendenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 74 Abs. 1 BauO).
• Baufreigabe: Vor Zugang der Baugenehmigung darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden (vgl. § 74 Abs. 7 BauO).
• Dinglicher Verwaltungsakt, der für das Grundstück gilt.
Wann ist eine Nachbarklage zulässig?
Wenn dem Nachbarn die Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde bekannt gegeben wurde, muss der Nachbar innerhalb eines Monats Klage erheben.
Wenn dem Nachbarn die Baugenehmigung nicht amtlich bekannt gegeben wurde, ist eine Nachbarklage innerhalb eines Jahres ab Kenntnisder Baugenehmigung zulässig (vgl. OVG NRW, 30.01.2023 – 10 A 2094/20).
Eine Nachbarklage hat nur dann Erfolg, wenn die Baugenehmigung zu Lasten des Nachbarn gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt.
Baugenehmigungsverfahren:
Wo ist geregelt, welche Bauvorlagen einzureichen sind?
BauPrüfVO, VV BauPrüfVO.
Der Inhalt der Bauvorlagen beschränkt sich auf das zur Beurteilung der jeweiligen Anträge und Vorhaben Erforderliche. Die Bauaufsichtsbehörde kann in zu begründenden Einzelfällen weitere Unterlagen fordern, wenn sie dies zur Beurteilung für erforderlich hält (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1, 2 BauPrüfVO).
BauPrüfVO > Welche Bauanlagen sind einzureichen ? Welche Anforderungen sind einzuhalten ?
VV BauPrüfVO > Muster der Bauvorlagen wie:
• Antragsformular Vereinfachtes Verfahren (Anlage I/2 VV BauPrüfVO),
• Baubeschreibung (Anlage I/7 VV BauPrüfVO),
• Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage I/8 VV).
Wann besteht eine „gesicherte Erschließung“ im Sinne der §§ 30, 34, 35 BauGB?
Die Anforderungen an die Erschließung sind im Einzelfall zu bestimmen. (Straßen, Wasserversorgung)
Es muss damit gerechnet werden können, dass die Erschließungsanlagen bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsabnahme) funktionsfähig angelegt sind und auf Dauer zur Verfügung stehen
Wann ist eine Abstandsfläche nicht erforderlich?
§ 6 Abs. 1 Satz 4 BauO
Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
1. an die Grenze gebaut werden muss, oder
2. an die Grenze gebaut werden darf, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird.
Welche planungsrechtlichen Vorschriften bestimmen, dass an die Grenze gebaut werden muss?
Planungsrechtliche Vorschriften, nach denen an der Grenze gebaut werden muss, werden in der Regel Vorschriften über die geschlossene Bauweise (§ 22 BauNVO) sein, können im Einzelfall aber auch aus Regelungen über die überbaubare Grundstücksfläche, nämlich durch Festsetzung von Baulinien (§ 23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO) ergeben. Baugrenze bestimmt wo nicht gebaut werden darf!
Ausnahmen von der Einhaltung der Abstandsfläche ?
§ 6 Abs. 6 BauO:
Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
1. nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,
2. Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in
Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,60 m vor diese Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben, sowie
3. bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Definition Vorbauten
Definition Vorbau § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO:
OVG NRW, Beschluss vom 24.01.2023 – 2 B 1238/22, nrwe.de:
Die beispielhafte Aufzählung in der Vorgängerregelung verdeutlicht, dass es sich bei einem Vorbau um einen aus dem Kerngebäude herausragenden Gebäudeteil mit eigener - über die bloße Wohnraumerweiterung hinausgehender - Funktion handeln muss - wie sie für Erker, Balkone, Altane, Treppenräume oder Aufzugsschächte typisch war und ist. Die Fälle, in denen die Gebäudeaußenwand letztlich nur in einzelne Wandabschnitte geteilt wird, von denen ein Abschnitt gegenüber den anderen - und sei es auch nur geringfügig - hervortritt, sind daher vom Begriff des Vorbaus i. S. d. § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO NRW nicht erfasst.
Unter Vorbau i. S. d. § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO NRW ist vielmehr - auch in Anknüpfung an das Begriffsverständnis in der Architektur - ein unselbständiger, über den Hauptbaukörper hinausgehender Gebäudeteil von untergeordneter Bedeutung, der aus funktionalen oder gestalterischen Gründen vor die Außenwand vortritt, zu verstehen.
Die Unterordnung des Vorbaus hat dabei nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen funktionalen Aspekt.
Die quantitativen Grenzen eines Vorbaus werden weitestgehend durch die in lit. a) und b) des § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO NRW genannte maximale Breite und Tiefe bestimmt; lediglich zur maximal zulässigen Höhe von Vorbauten enthält das Gesetz keine (ausdrücklichen) Vorgaben. Allerdings folgt aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber in der Begründung zur Neuregelung - nach wie vor - auch Treppenräume und Aufzugsschächte als typische Vorbauten i. S. d. § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO NRW ansieht, dass sich Vorbauten über die gesamte Höhe der Außenwand des Gebäudes erstrecken können, von der Geländeoberfläche bis zum oberen Abschluss der Wand.
Wo schauen Sie nach, wenn Sie prüfen wollen, welche Anforderungen an notwendige Stellplätze gelten? Was gilt vorrangig?
1. in § 48 BauO
2. Gibt es einen Bebauungsplan oder durch Satzung erlassene örtliche Bauvorschriften der Gemeinde, wo die Anforderungen zu Stellplätzen geregelt sind? Wenn ja, gilt dies vorrangig.
3. Sofern die Anforderungen zu Stellplätzen nicht durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschriften von der Gemeinde festgelegt sind, gilt die StellplatzVO NRW
Wie viele Stellplätze brauche ich für welche Nutzungsart ?
§ 3 Anzahl der notwendigen Stellplätze
• Die Anzahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach Anlage zur StellplatzVO. Diese wird nach Maßgabe von § 4 verringert.
• Wird bauliche Anlage in Anlage zur StellplatzVO nicht aufgeführt, bemisst sich Anzahl nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Richtzahlen für vergleichbare Nutzung.
• Bei Anlagen mit verschiedenartigen Nutzungen bemisst sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze nach dem größten gleichzeitigen Bedarf, wenn die wechselseitige Benutzung nachgewiesen ist (Doppelnutzung). Eine solche Doppelnutzung ist bei öffentlich- rechtlicher Sicherung auch bei der Bestimmung der Anzahl der notwendigen Stellplätze verschiedener Vorhaben in zumutbarer Entfernung zulässig. Die Doppelnutzung kann auf Antrag zugelassen werden. Notwendige Stellplätze, die zu Wohnnutzungen gehören, dürfen nicht in eine Doppelnutzung einbezogen werden.
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Wie kommt ein Vertrag Zustande ?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auf eine Rechtsfolge gerichtet sind, “Angebot” und “Annahme”, “Angebot” und “Annahme” sind Erklärungen, die dem jeweils anderen Vertragspartener zugehen müssen!
Wie garantiere ich den Zugang/Zustellung der Willenserklärung ?
Post-Zustellungsurkunde (PZU)
Sicherste Form der Zustellung
Beauftragung über Verteilerstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts, Kosten i.d.R. ca. 10-15 € gem. GvKostG
Zustellung von beglaubigter Abschrift des Schriftstücks durch Gerichtsvollzieher
Übergabe an Wohnort oder Geschäftsadresse oder bei nicht antreffen: Ersatzzustellung bei (erwachsenem Familienangehörigen) oder beschäftigte Person
Wenn keine Ersatzzustellung möglich: Hinterlegung in Briefkasten
Der Gerichtsvollzieher dokumentiert auf der Zustellungsurkunde Datum u. Uhrzeit der Zustellung, Ort, Person des Empfängers und übersendet diese Zustellurkunde mit dem Originalschriftstück an den Absender
PZU begründet daher als „öffentliche Urkunde“ vor Gericht volle Beweiskraft hinsichtlich der Zustellung selbst, sowie des Inhalts der Willenserklärung
Sicherste und kostspieligste Art der Zustellung für wichtige Willenserklärungen ist die Zustellung per Bote oder Beauftragung eine Gerichtsvollziehers mit Zustellung (PZU(Postzustellungsurkunde))
Per Mail, Einschreiben, Fax oder Brief ist keine Garantie der Zustellung gegeben.
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