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Staatsorga. - Staatsstrukturprinzipien - Demokratieprinzip

RH
by Robin H.

Politische Parteien - Rechtsstellung (Rechte und Pflichten) - (Chancen-)Gleichheit - Äußerungen staatlicher Organe

Die Pflicht der Staatsorgane zur parteipolitischen Neutralität ist eine der Vs. einer freien politischen Willensbildung der Bürger (zu jedem Zeitpunkt).

Die Einflussnahme auf den parteipolitischen Wettbewerb ist von der allgemeinen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit abzugrenzen. Das BVerfG hat diese Grenzen nachstehend, differenziert zwischen den Organen, dargestellt:

  • Bundespräsident

    -> weit gefasster Gestaltungsspielraum: Unzulässig sind lediglich öffentliche Hanldung, durch welche er seine Integrationsfunktion evident vernachläsigt oder willkürlich Partei ergreift.

  • Bundesregierung

    -> engere Grenzen, da diese unmittelbar in den politischen Prozess eingebunden sind. Unzulässige Beteiligung liegt idR vor, wenn diese ihre Autorität oder Ressourcen nutzt, welche der Regierungsperson gerade nur aufgrund ihres Amtes zustehen.

    -> Es ist immer im Einzelfall zu klären, ob die Kanzlerin oder Minister im fraglichen Moment als Regierungsmitglied oder als Parteiangehörige handelt.

Klausur:

Zu prüfen ist, ob Partei XY durch die Äußerung des staatlichen Organs AB ungleich gegenüber anderen Parteien behandelt wurde und somit ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 21 Abs. 1 iVm. 3 Abs. 1 GG vorliegt.

Dies ist der Fall, wenn ein staatliches Organ in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit, sich ezielt für oder gegen bestimmte politische Parteien oder einzelne politische Wettbewerber ausspricht.

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Robin H.

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