Zu welchen Handlungen ist der Landschaftsarchitekt vom AG bevollmächtigt, zu welchen nicht?
Nennen Sie je 3 Beispiele.
Bevollmächtigt zu:
Rechte des Bauherrn wahrnehmen
Fristen anmahnen, setzen
Rügen von Mängeln
Zustandsfeststellung VOB B §4 (10)
Forderungen an den Bauherrn abwehren
Entgegennehmen von Stundenlohnzetteln
Entgegennehmen (mit Einschränkung) von Anzeigen, Bedenken und Vorbehalten
Interessen des Bauherrn vertreten
Koordination der Unternehmerleistungen
Erteilung von Weisungen auf der Baustelle
Vornehmen des gemeinsamen Aufmaßes mit AN
Beratungspflicht gegenüber Bauherr
Nicht befugt zu:
Eingehen von Verpflichtungen für den Bauherrn
Anerkennung von Zahlungsverpflichtungen/ Vergütungsansprüchen/ Stundenlohnzetteln des AN
Beauftragung von Nachträgen
Keine Handlungen die finanziellen oder rechtliche Folgen für den AG haben
Erteilung/Kündigung von Aufträgen/Verträgen mit AN
Sonstige Änderung vertraglicher Vereinbarungen des AG (zB. Fertigstellungstermin)
Entgegennahme von Behinderungsanzeigen
Erklärung der Abnahme von AN-Leistungen
Als bauüberwachender Landschaftsarchitekt beraumen Sie einen Baustelleneinweisungstermin an.
Vertreter welcher Parteien fordern Sie zur Teilnahme auf und warum?
1) Vertreter des AG (Projektleiter, Projektsteuerer)
Damit Entscheidungen in seinem Interesse getroffen werden können
2) Vertreter der Landschaftsarchitektur (Projektleiter, Bauüberwacher)
Um zu protokollieren und den AG zu beraten
3) Vertreter des Hochbaus (Projektleiter, Bauüberwacher)
Um frühzeitig zu koordinieren und Feststellungen zu machen die in Bereiche fallen (Schnittstellen), die miteinander abgestimmt werden müssen.
4) Vertreter des AN (Bauleiter, Baustellenleiter)
Klärung von offenen Fragen, Baustelleneinrichtungsplan, Frühzeitig Behinderungen zu erkennen
5) Vertreter Fachingenieure (Tragwerksplaner, TGA-Planer…)
Um Schnittstellen zu klären und Verantwortlichkeiten sowie Entscheidungen zu treffen
6) ggf. Vertreter der Nutzenden: Hausmeister, Lehrer…
Benennen und erläutern Sie den untersch. Charakter eines Rahmenterminplanes und eines gewerkespezifischen Bauzeitenplans.
Rahmenterminplan (Meilensteinplan)
wird vom AG (AG Vertreter/Planer) erstellt (vor Projekt)
grober Überblick über die Projektabwicklung
grobe Abfolge von Bauarbeitsschritten und Meilensteinen wie Beginn, Ende von der ersten Entscheidung bis zur Fertigstellung
dient dazu, Abhängigkeiten, sowie Überschneidungen und Verantwortlichkeiten abzubilden
Detailterminplan (Bauzeitenplan)
wird vom AN erstellt (Bauausführung)
Verfeinerung eines Bereichs des Steuerungsterminplans
genaueste Ebene der Planung mit Einzelaktivitäten, zT. tagesscharf
mit vertraglich fixiertem Bauanfang, Bauende und Zwischentermine
oftmals Steuerungsmaßnahmen notwendig seitens AN und Planern, um Termine und Abfolgen zu halten
dient den einzelnen Gewerken und Planern zur Kontrolle/Überwachung
Nennen Sie die 4 wichtigsten Arten von Störungen im Bauablauf. Belegen Sie diese mit je 2 Beispielen.
1) Mangel:
Ein Schaden oder Mangel, zB. durch AN verursacht
Ausführung nicht nach den Plänen bzw. LV (anerkannten Regeln der Technik)
Mangel muss entfernt werden: Abriss der bisherigen Arbeiten und Neuerrichten eines Bauwerks (Treppenanlage)
2) Bedenken:
gegenüber der geplanten Art der Ausführung (zB. Planungsfehler im LV oder Plänen)
gegen die vom AG gestellten Baustoffe/-teile und Materialien (zB. Bettungsmaterial wird den Anforderungen nicht gerecht)
gegenüber der Art der Vorleistungen (zB. Abdichtung der TG)
3) Behinderung:
AN wird an der optimalen kalkulierten Leistung behindert
Von Planern:
mit Planverzug
fehlende Vorarbeiten (Vermesser Achse)
fehlende Leistungen
ungenaues nicht erschöpfend beschrieben LV
von AG:
fehlende Entscheidungen
fehlende Genehmigungen
fehlende Prüfungen (Dichtigkeit)
von Vorgewerken und anderen Gewerken
Stand der Vorarbeiten nicht fachlich korrekt
im zeitlichen Verzug
4) Verzug von Lieferung oder Leistungen
Durch AN:
Zu spät mit Arbeitsvorbereitung begonnen (Lieferzeiten unterschätzt, Subunternehmer und Materialien nicht rechtzeitig festgelegt)
Verzögerung des Arbeitsbeginns (Baubeginn)
Verzögerung der Ausführung: Nicht Einhalten des Baustellenbeginns, terminlicher Meilensteine sowie Bauende (unzureichende Geräte, Arbeitskräfte, Gerüste, Stoffe, Bauteile)
Verzögerung der Vollendung (Fertigstellung)
Durch AG
Fehlende Vorleistung
Planlieferungsverzug
Fehlende Entscheidungen des AG (Annahmeverzug)
Fehlangaben (Pläne, Höhen, Maße)
Benennen und erläutern Sie die Rechtsfolgen der Abnahme.
Beginn der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche (BGB, VOB)
Ende der Schutzpflicht des AN
Übergang der Gefahrtragung auf den AG
Umkehr der Beweislast vom AN auf den AG
Mängel während der Ausführung, d.h. vor der Abnahme bzw. bei der Abnahme
->Beweispflicht beim AN
Mängel nach der Abnahme in der Zeit der Verjährungsfrist
-> Beweispflicht beim AG (Beweislastumkehrung mit Abnahme)
Fälligkeit der Schlusszahlung
Verlust des Mängelanspruchs für übersehene bzw. nicht vorbehaltene Mängel
Wegfall des Anspruchs auf Vertragsstrafe, falls nicht bei der Abnahme vorbehalten
Was ist bei der Überprüfung von Pflanzen- und Materiallieferungen zu beachten?
Prüfungen nach DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau Pflanzen und Pflanzarbeiten
Pflanzeneinschlag
Lieferschein
Veredelungsstellen oder Verletzungen
Besondere Leistung: Sommerpflanzung
Welche möglichen Konsequenzabfolgen gibt es bei Bauablaufstörungen?
1. Änderung -> Mehrkosten des AN -> Nachtrag -> Mehrkosten für AG
2. Behinderung -> Änderung der Ausführungsfrist -> Mehrkosten des AN -> Nachtrag -> Mehrkosten für AG
3. Änderung -> Bauverzögerung -> Behinderung -> Änderung der Ausführungsfristen -> Mehrkosten des AN -> Nachtrag -> Mehrkosten für AG
4. Bedenken -> Bauverzögerung -> Behinderung -> Änderung der Ausführungsfristen -> Mehrkosten des AN -> Nachtrag -> Mehrkosten für AG
Was ist ein Bautagebuch und welche Eintragungen werden darin vorgenommen?
HOAI 2013: Dokumentation des Bauablaufes (zB. Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
Geführt von Bauüberwachung
Je nach vertraglicher Vereinbarung fall- bzw. besuchsweise oder arbeitstäglich
zB. Mit dem Vordruck/EFB 411.H aus dem Vergabehandbuch
Eintragungen:
Bauvorhaben, Baustelle
Datum, Uhrzeit des Besuchs, Wetter
Bei Besprechungen: Teilnehmer
Baustellenbesetzung: Mannschaft/Maschinen
Durchgeführte Arbeiten des Tages
Besprochene Punkte
Gemachte Angaben/Vereinbarungen
Erteilte Anweisungen
Weitere: Zusatzaufträge, Behinderung, Verzug, Bedenken, Großgeräte
Was wird bei der Baustelleneinweisung alles geprüft?
Formalia
Beteiligtenliste
Aktualität der Pläne
Durchsprache Auftrags-LV
Prüfen der Baustelleneinrichtung
Zufahrtsmöglichkeiten, Baustelleneinrichtungsflächen
Baustrom, Wasser
Sanitäreinrichtungen
Container für Werkzeug, Material, Aufenthalt Mitarbeiter
Entsorgung Restbaustoffe, Verpackung, Wertstoffe
Sicherung und Säuberung der Baustelle
Zeitmanagement
Bauzeitenplan
Baubeginn, Zwischentermine und Fertigstellung
Zeitkritische Termine und Vorgänge
Termine für Bemusterung
Projektmanagement
Baustellenleiter/Bauleiter
Arbeitskräfte + Maschinen-Besatz
Materialdisposition
Nachunternehmer-Liste
Bemusterung
Übergabe von Vorunternehmer-Leistungen
Koordination mit anderen Gewerken
Baustellendokumentation
besondere Qualitätsanforderungen
kritische Vorgänge
Schlüsselstellen des Bauablaufs
Termin regelmäßiger Baubesprechungen
Beachtung/Einhaltung SiGe-Plan
Kostenmanagement
Nachträge, Nachtragsangebote
Wesentliche Mehr- oder Mindermengen gegenüber dem LV (>10%)
Stundenlohnarbeiten
Regieberichte
Bedarfs-/Alternativpositionen
Leistungsfeststellung bzw. -erfassung (Aufmaße…)
Abrechnungsunterlagen
Skontovereinbarung
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