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5. GRUNDLAGEN DER EINKOMMENSTEUER

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by Johannes E.


Einkünfte aus Gewerbebetrieb

5.4 Gewinneinkunftsarten

5. GRUNDLAGEN DER EINKOMMENSTEUER

§ 15 ESTG


(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind


1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. […]


2. die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. […]


Der Begriff des Gewerbebetriebs ist in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG definiert:


§ 15 ESTG


(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. […]


drei negativen Merkmalen

  • „keine Land- und Forstwirtschaft“,

  • „keine freiberufliche Tätigkeit“ und

  • „keine sonstige selbstständige Tätigkeit“,


vier positiven Merkmale

  • Selbstständigkeit,

    • ist erfüllt wenn

      • Person weisungsungebunden und unabhängig von anderen Unternehmern tätig ist

      • auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko tätig = Unternehmerrisiko

        • bei beteiligten Mitunternehmerrisiko

  • Nachhaltigkeit,

    • wenn es sich grundsätzlich nicht um ein einmaliges Agieren handel

  • Gewinnerzielungsabsicht,

    • Absicht erkennbar ist, Gewinne zu erzielen

  • Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

    • Unternehmer am Markt als Anbieter und Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen auftritt.


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Johannes E.

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