Führungsgrundsätze FwDV 100
Die Aufgabenbereiche müssen überschaubar und klar abgegrenzt sein.
Unterstellungsverhältnis und Weisungsrecht müssen klar festgelegt werden.
Belastungen im Atemschutzeinsatz. Welche gibt es ?
Psychische Belastung
eingeschränkte Sicht (Nullsicht)
Stress durch Aufgabe
Stress durch Lärm
Uhrzeit
Unbekannte Umgebung
Ungeübt mit der Ausrüstung
Physische Belastung
hohe Wärmeeinwirkung
Wärmestau
Hohe körperliche Belastung
Körperliche Arbeit durch die Aufgabe
Evtl. vorbelastet
Welche Folgen ergeben sich daraus
Leistungsfähigkeit sinkt
Konzentration nimmt ab
Erhöhter luftverbrauch
Erhöhung der Herzfrequenz
(>200b/min)
Dehydrierung
Anstieg der Körpertemperatur
Schlussfolgerung
zur Vermeidung kritischer Herzfrequenzen , nur sportlich aktive, gut trainierte Feuerwehrangehörige zum Einsatz
Flüssigkeitszufuhr 1l - 1,4l nach dem (Übungs-) Einsatz
Pausendauer 60 min (mind. Vorherige Einsatzzeit
Schutzkleidung öffnen/ablegen (senken der KKT)
Verantwortlichkeit im Einsatz FwDV 7
Verantwortungsbereich der Führungskraft
Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrubdsätze im Atemschutz
Sicherstellen der Atemschutzüberwachung
Wichtige Daten für die Atemschutzüberwachung
Namen der Geräteträger ggf. mit Funkrufnamen
Art und ggf. Nummer dereingesetzten Geräte
Behälterdrücke und Uhrzeit bei Einsatzbeginn
Behälterdrücke bei 1/3 und 2/3 der zu erwarteten Einsatzzeit
Einsatzziel / Einsatzweg
Behälterdrücke und Uhrzeit bei erreichen des Einsatzziels
Behälterdrücke und Uhrzeit bei Beginn des Rückzuges
Behälterdrücke und Uhrzeit bei Einsatzende
Wann beginnt ein Atemschutznotfall ?
Sobald festgestellt wird, dass eine kritische Situation in einer Lebensbedrohlichen Umgebung nicht selbst zu korrigieren ist, muss ein Notruf abgesetzt werden
Offensichtliche Anlässe:
Durchzündung
Anlässe die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Atemschutznotfall führen:
wenn ich die Orientierung verloren habe
Wenn ich mein Truppmitglied verloren habe
Nicht genug Atemluft für den Rückzug
Versperrter Rückzugsweg
Defekt am Atemschutzgerät
Aufgaben der Führungskräfte bei einem Atemschutznotfall / Atemschutzunfall
Rettung des Verunfallten einleiten
Medizinische Versorgung einleiten
I
Rettungsdienst und Feuerwehreinheiten (mit Wärmebildkamera) nachalarmieren
Weitere Sicherheitstrupps bereitstellen
Maßnahmen zur Entrauchung des Gebäudes prüfen
Alternative Zugänge zur Rettung erkunden
Sicherheitstrupp nach FwDV 7
An jeder Einsatzstelle muss für alle eingesetzten AGT mindestens ein Sicherheitstrupp bereitstehen
Für jeden Angriffsweg soll ein separater Sicherheitstrupp bereitstehen
Ausrüstung mind. Wie zur Menschenrettung + evtl. Zusatzausrüstung
Der Einheitsführer weist den Sicherheitstrupp in die Lage ein
Der Einsatz des Sicherheitstrupps erfolgt auf Befehl des Einheitsführers
Nach Eintreffen des Sicherheitsteupps an der Einsatzstelle untersteht der verunglückte Trupp dem Sicherheitstrupp
Die Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzüberwachung bleibt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Staffel- bzw. Gruppenführers
Der Einheitsführer befiehlt im Regelfall dem Maschinisten die Atemschutzüberwachung durchzuführen
Die Trupps kommunizieren grundsätzlich mit dem Einheitsführer und nicht mit dem Maschinisten (Atemschutzüberwacher)
Der Maschinist übermittelt seinerseits notwendige Informationen ebenfalls an den Einheitsführer
Begründung: Der Einheitsführer beauftragt in der Regel den Maschinisten mit der Atemschutzüberwache, da dieser aufgrund seiner Aufgaben “wenig” Arbeit verrichtet, auch beim Einsatz einer Staffel anwesend ist und sich meist direkt am Fahrzeug aufhält
Grundsätze der FwDV 500 auch bei Brandeinsätzen
Eine Inkorporation ist auszuschließen
Eine Kontamination ist zu vermeiden
Eine Kontaminationsverschleppung ist zu verhindern
Atemschutzeinsatz Unfall mit Atemschutzgerät (Dokumentation)
öffnungszustand des Ventils kennzeichnen und schriftlich festhalten
Anzahl der Umdrehungen bis zum schließen des Ventils schriftlich festhalten
Behälterdruck schriftlich festhalten
Atemschutzgerät und Atemanschluss müssen sichergestellt werden
Unfälle oder beinahe Unfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden
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