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Öffentliche Baurecht untergliedert sich in 2 Tiele:
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Hauptgegenstände des Bauplanungsrecht:
Gemeindliche Bauleitplanung
Zulässigkeit von EInzelbauvorhaben
Hauptgegenstände des Bauordnungsrecht:
Materielles Bauordnungsrecht: (§§3 bis 51 SächsBO) Umfasst Anforderungen an bauliche Anlagen, insbsondere Reglungen zur ausicherheit und Baugestaltung.
Legt Anforderungen an Gebäude fest, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Gestaltung.
Verfarensrecht: umfasst formelle Reglungen für Bauvorhaben sowie staatliche Bauaufsicht.
Umfasst formelle Vorschrieften für Bauprojekte und staatliche Aufsicht.
Wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrecht:
Bauplanungsrecht: §§ 29 - 38 BauGB
Bauordnungsrecht: SächsBO
Arten der Bauleitplanung:
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Unterscheid zwischen Fläschennutzungsplan und Bebauungsplan:
1- Plangebiet
2-Aussagen
3-Aussagedichte
4-Aussageform
5-Funktion
6-Rechtscharekter
Fläschennutzungsplan
Plangebiet
ganzes Gemindegebiet
einzelnes Plangebiet
Aussagen
Art der Bodennutzung
Art, Maß, Bauweise, Überbaubare Grundstückfläche
Aussagedichte
grob, noch Entwicklungsfähig
fein, bestimmt
Aussageform
Entwicklungsoffene Darstellungen
abschließende Festsetzungen
Funktion
Grobplanung, Gesamtkoordination
Detailplanung, exacte Steuerung
Rechtscharakter
keine Rechtsverbindlichkeit
verbindliches Ortsrecht in Form der Satzung.
Nennen Sie die Schutzrichtungen des öffntlichen Baurechts ?
Gefahrenschutz (Bauordnungsrecht)
Gefahrenschutz
Verwirklichung
Veruntenstaltungschutz
Sicherstellung der Umweltverträglichkeit
Verfassungsrechtliche Verankerung der staatlichen Bauaufsicht:
Art 14 GG
Eigentum verpflichtet
Regeln und Gesetze einzuhalten, um den sozialen Frieden zu wahren
Die Überwachung der Einhaltung erfolgt auf Grundlage der Gesetze und Vorschrieften durch die Staatliche Bauaufsicht. (Bauaufsichtsbehörde)
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Es ist verboten einfach so zu bauen, aber man hat unter Umständen das Recht zu Bauen nach Prüfung des Bauantrages. (Präventiv: Vor Baubeginn)
Beide Wirkmechanismen der staatlichen Bauaufsicht:
Die präventive staatliche Bauüberwachung zielt darauf ab, durch rechtzeitige behördliche Kontrolle sicherzustellen, dass Bauvorhaben von Anfang an Bedingungen zum Schutz öffentlicher Interessen erfüllen.
Die "Baufreigabe" erfolgt erst nach behördlicher Überprüfung und Baugenehmigung.
Der Bauherr hat einen einklagbaren Rechtsanspruch, wenn er alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Die repressive staatliche Bauüberwachung bezieht sich auf die Eigenverantwortung der Bauausführung durch den Bauherrn und andere Beteiligte. Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung des Baurechts während oder nach der Bauausführung. Im Falle von Rechtsverstößen hat die Behörde Eingriffsbefugnisse.
Was versteht man unter “Sonderbauten”
§ 2 Abs. 4. Nr. 1-19 SächsBO
§ 59 Abs 1 SächsBO Genehmigungspflichtig.
Welche Bereichsprüfungen gibt es und was verstehet man dadrunter:
Zusammengefasst geht es um verschiedene Bereichskategorien für Bauvorhaben gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB):
1. **Planungsbereich (§ 30 Abs. 1 und 2 BauGB):**
- Qualifiziert beplanter Bereich mit gültigem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan.
- Enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und örtliche Verkehrsflächen.
2. **Innenbereich (§ 34 BauGB):**
- Bauvorhaben liegt im Ortsteil und im Bebauungszusammenhang.
- Vorrangig, wenn ein einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB), Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a Abs. 1 BauGB), oder Inhalte einer Innenbereichssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB) vorhanden sind.
3. **Außenbereich (§ 35 BauGB):**
- Dort, wo weder Planungs- noch Innenbereich gegeben ist.
- Vorrangig, wenn ein einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB) oder Inhalte einer Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 Satz 3 BauGB) vorhanden sind.
Wie Unterscheidet der qualifizierter und einfacher Bebauungsplan ?
· qualifizierte Bebauungspläne
o enthalten iSd § 30 Abs. 1 BauGB mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und örtliche Verkehrsflächen („Planungsbereich“)
· einfache Bebauungspläne
o einfache Bebauungspläne erfüllen gemäß § 30 Abs. 3 BauGB die Voraussetzungen des § 30 Abs.1 BauGB nicht
o die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans richtet sich im Übrigen nach § 34 o der § 35 BauGB
Was verstehet man unter “Art der baulichen Nutzung” ?
wesentlicher Inhalt eines Bebauungsplan
Zwingend als Voraussetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan
§ 1 BauNVO Abs. 1&2
§ 30 Abs. 1 BauGBwhats
Was bedeutet irgend welche Abkürzungen: WR, MD
Nach §1 Abs. 2 BauNVO
Welche Bedeutung hat die Festlegung des allg. Gebietscharekters in § 5 Abs. 1 BauNVO:
Die Festlegung des allgemeinen Gebietscharakters gemäß § 5 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist wichtig für die städtebauliche Planung. Sie ermöglicht den Gemeinden, den beabsichtigten Charakter eines Gebiets hinsichtlich seiner Nutzung festzulegen, z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Grünfläche. Diese Festlegung bildet die Grundlage für weitere Planungen und die Ausweisung konkreter Baugebiete sowie für baurechtliche Bestimmungen.
was versteht man unter “Maß der Baulichen Nutzung” und wo findet man grundlegende Angaben ?
legt fest, wie hoch, wie dicht und welche Internsität, Flächen bebaut werde dürfen.
Geschossanzahl, Grundfläche, die überbaut werden soll.
$$ 16 - 21a BauNVO
Voraussetungen § 34 BauGB in Bezug auf das Vorliegen des Innenbereiches
1. **Prägung durch Bebauung und andere Nutzung:** Das Gebiet muss bereits durch Bebauung und andere Nutzungen geprägt sein.
2. **Eingriff in die Eigenart der näheren Umgebung:** Die geplante Nutzung darf die Eigenart der näheren Umgebung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. **Nachbarschaftliche Belange:** Die geplante Nutzung darf die Belange der Nachbarschaft nicht unzumutbar beeinträchtigen.
4. **Erschließung:** Die geplante Nutzung muss erschlossen werden können.
Das Vorliegen des Innenbereichs ermöglicht es, Bauvorhaben auch ohne spezifische Festsetzungen im Bebauungsplan zu genehmigen, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Haupt Unterschiede bestehen in Bezug auf Vorhaben in Außenbereich:
Im Außenbereich handelt es sich um Grundstücke, die weder von einem Bebauungsplan erfasst sind noch zu einem bebauten Ortsteil gehören. Grundsätzlich ist dort eine Bebauung nicht erlaubt. Es sei denn, das Bauvorhaben erfüllt bestimmte Bedingungen nach § 35 BauGB oder beeinträchtigt keine öffentlichen Belange gemäß § 35 Abs. 2 BauGB und ist erschlossen.
Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtobjekt
Recht Subjekt:
Im Recht die Personen
Besitzen Rechtsfähigkeit, sind also selbständige Träger von Rechten und pflichten.
Sie sind Prozessbeteiligungsfähig bei Verfahren zur Rechtdurchsetzung
Natürliche und Jüristische Personen
Recht Objekt:
Sachen und Rechte, die durch den Menschen beherrschbar sind (Eigentumrecht, Pfandrecht)
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