Fachgrundlagen und Instrumente des Naturschutzes
Was wollen wir schützen?
Fachliche Grundlagen: Wissen über die Verbreitung von Arten & Biodiversität Rote Listen
Wie können wir es schützen?
Instrumente: Schutzgebiete, Biotopverbund, Artenhilfsmaßnahmen, Landschaftspflege, Förderprogramme
Prioritätensetzung im Naturschutz
Seltenheit
Gefährdungsgrad
Phylogenetische Isolation
Evolutionäre Prozesse
Ökologische Funktionen und Schlüssel-Arten (‚keystone species‘)
Effektivität von Maßnahmen
Fachgrundlagen
Biologische Inventarisierung
Floristische + faunistische Kartierungen
Historische Belege
Fachkonzepte des behördlichen Naturschutzes
Monitoring und Fachgutachten
Gefährdungseinstufung: Rote Listen
Herbarbelege
Historische Florenwerke
—> Rekonstruktion des Verbreitungsrückgangs
Fachkonzept Arten- und Biotopschutzprogramm
auf Landkreisebene, aber zentral koordiniert
Flächendeckende Inventarisierung von Biotopen in Bayern (Biotopkartierung)
Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzkartierung)
Identifizierung und Bewertung naturschutzrelevanter Flächen
Ableitung von Zielen und Maßnahmenvorschlägen
Rote Listen
Informationsquellen über die Gefährdungssituation von Arten
Entscheidungshilfe bei Schutz von Gebieten sowie Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Planungsrundlage bei Eingriffen
Regelmäßige Überarbeitung
Sedum villosum (RL 1)
Sehr starker Rückgang der Wildpopulationen
Diese dadurch sehr selten
Restbestände bedroht
Instrumente des Naturschutzes
Schutzgebiete
Biotopverbund
Artenhilfsmaßnahmen
Förderprogramme
Landschaftspflege
IUCN Schutzgebiets-Kategorien
Klassifizierung von Schutzgebieten anhand von Management-Zielen
Globaler Vergleich des Schutzstatus
Schutzgebiete: Schutzkategorien in D
Nationale Schutzkategorien
Nationalparke
Naturschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Naturparke
Naturdenkmale
Geschützte Landschaftsbestandteile
(13d-Flächen)
Internationale Schutzkategorien
Natura 2000-Gebiete (FFH und SPA)
Biosphärenreservate
Ramsar-Gebiete
Naturschutzgebiete: Kernflächen des Naturschutzes
§ 23 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegenihrerSeltenheit,besonderenEigenartoder hervorragenden Schönheit.
Nationalparks: Prozessschutz
§ 24 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines
Naturschutzgebiets erfüllen und
sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen. In Nationalparken ist die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Gewässerbenutzungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes verboten.
Nationalparks in D
16 Nationalparke
Gesamtfläche 1.047.859 ha (0.6% terr. Bundesfläche)
Beispiele:
Vorgaben IUCN:
75% der Fläche in naturnahem Zustand
keine dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung
Großflächig genug, um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu umfassen.
empfohlene Mindestgröße in D: 10.000 ha
In D meist "Entwicklungs-Nationalparke"
erst in Teilen großflächige, ungestörte Naturentwicklung
Überführung in Gebiete mit natürlicher Dynamik innerhalb 20 bis 30 Jahre nach Ausweisung
Zonierung des NP Bayerischer Wald
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