* Frage 40
Das EStG regelt die Besteuerung natürlicher Personen. Inwiefern spielt das Einkommensteuergesetz auch eine Rolle für die Steuerpflicht für Kapitalgesellschaften, also juristischen Personen?
Lösung 40
Man nennt die Körperschaftsteuer auch die Einkommensteuer der Körperschaften.
Kurze Lösung
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage greift das KStG auf das EStG zurück.
Ausführliche Lösung
In § 8 Abs. 1 KStG wird darauf hingewiesen, dass die Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens (zvE) grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG erfolgt und zusätzlich
die Sondervorschriften des KStG zu beachten sind. Da juristische Personen naturgemäß
keine Privatsphäre haben, kommen Abzugsbeträge, die aus der persönlichen Leistungsfähigkeit herrühren, beispielsweise die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen wie Kosten bei Krankheit, bei der Ermittlung der Körperschaftsteuerschuld – anders
als bei der Einkommensteuer – nicht in Betracht.
* Frage 44
Erklären Sie den Begriff „verdeckte Gewinnausschüttung“. Geben Sie zudem an, wo dieser
gesetzlich definiert ist und untermauern Sie Ihre Erläuterung mit einem frei gewählten
Beispiel.
Lösung 44
Fremdvergleich
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Begünstigungen, die an die Gesellschafter gewährt
werden, einem Dritten jedoch nicht gewährt würden.
Leistungen an die Gesellschafter erfolgen regelmäßig in Form von offenen Gewinnausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen. Für darüber hinausgehende Vorteilszuwendungen an die Gesellschafter existiert das Rechtskonstrukt der sogenannten verdeckten
Gewinnausschüttung (vGA).
Eine GmbH gewährt ihrem Gesellschaftergeschäftsführer ein Darlehen in Höhe von
125.000 € zu einem Zinssatz von 4 %. Marktüblich wäre jedoch ein Zinssatz von 7 %.
* Frage 45
Erklären Sie den Begriff „verdeckte Einlage“. Verdeutlichen Sie Ihre Erläuterung mit einem
frei gewählten Beispiel.
Lösung 45
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen
unentgeltlich oder verbilligt an die Gesellschaft überträgt. Bliebe dies unberücksichtigt,
so würde sich der Gewinn der Gesellschaft ungerechtfertigt erhöhen.
Verdeckt sind die Einlagen dann, wenn sie nicht direkt als Eigenkapitalzugang erscheinen,
sondern entweder in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam gebucht werden oder buchhalterisch unberücksichtigt bleiben. Somit ergibt sich
eine Einkommenskorrektur in Form einer Kürzung nur dann, wenn sich die Einlage im
handelsrechtlichen Gewinn erfolgswirksam niedergeschlagen hat.
Ein Gesellschaftergeschäftsführer überlässt einen Pkw, der zuvor seinem Privatvermögen
zugeordnet war, der GmbH für 30.000 €. Der Marktwert dieses Fahrzeugs liegt jedoch bei
40.000 €. In Höhe von 10.000 € liegt somit eine verdeckte Einlage vor.
** Frage 47
Erläutern Sie kurz, inwiefern sich folgende Korrekturen des Steuerbilanzergebnisses auf
die festzusetzende Körperschaftsteuer auswirken:
y verdeckte Gewinnausschüttungen,
y verdeckte Einlagen,
y Verlustabzug,
y nicht abziehbare Aufwendungen,
y Vorauszahlungen.
Nicht alle angegebenen Korrekturen ändern die festzusetzende Steuer.
y verdeckte Gewinnausschüttungen: KSt steigt,
y verdeckte Einlagen: KSt sinkt,
y Verlustabzug: KSt sinkt,
y nicht abziehbare Aufwendungen: abhängig von der Art der Aufwendung, beides
möglich,
y Vorauszahlungen: keine Auswirkung.
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