Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Fũr eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingung
Regelt rechtliche Vertragsbedingungen mit Kunden, Lieferanten etc
Ist keine Pflicht
AGB liegt nicht vor, wenn die Vertragsbedingung von den einzenen Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt worden sind
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
Einzelne Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandeil, weil sie nach dem äußeren Erscheinungsbild ungewöhnlich/überraschend sind, dass der Vertragspartner diese nicht zu rechnen braucht
Welche Ziele werden mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfolgt?
Stärkung der Rechtsstellung des Verwenders gegenüber dem Vertragspartner,
Vereinfachung des Geschäftsablaufs
Verkürzung der Vertragsverhandlungen und damit Beschleunigung des Vertragsschlusses
Ausfüllen von Gesetzeslücken
Verringerung der Vertragsschlusskosten
modernere Anpassung auf Gesetze möglich
Warum vereinbaren deutsche Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr häufig eine andere Rechtsordnung als die deutsche?
Aus Unternehmenssicht gilt diese Rechtsprechung verbreitet als völlig unangemessen, weswegen deutsche Unternehmen im internationalen Geschäft oft auf das Schweizer Recht zurückgreifen, welches dem deutschen Recht ähnlich ist
Ein weiterer Grund kann darin bestehen, dass die Anwendbarkeit des deutschen Rechts im Ausland unsicher ist, insbesondere wenn es um die Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen geht.
strenge Handhabung der Inhaltskontrolle -> durch schweizer recht vermeidung davon
Unter welchen Voraussetzungen kann von einer Individualvereinbarung (in Abgrenzung zu AGB) gesprochen werden? -> Vorrang der individualvereinbarung
Wenn die Partei eine spezifische Bedingung in ihrer Vereinbarung aushandeln, dann kann eine Partei später nicht auf eine allg. Geschäftsbedingung verweisen (SGB), um diese Vereinbarung zu umgehen/zu ändern
AGB wird nicht von Individualvereinbarungen verdrängt, die unwirksam sind
auch nachträgliche Individualvereinbarungen möglich
Was besagt die sogenannte „contra proferentem“ – Regel?
Zweifel bei der Auslegung werden zugunsten der Person ausgelegt, die nicht die Austellerin des Vertrags ist
Vewendung
weit ausgelegt: prüfen, ob sie dann unzulässig ist
eng ausgelegt: wenn sie zuvor nicht zulässig ist, um die Belastung der Gegenseite des Verwenders zu begrenzen
Empfängerhorizont
Wie etwas aus Sicht des Empfängers zu verstehen ist
Transparenzgebot
verpflichtend den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB klar und durchschaubar zu halten
Erläutern Sie kurz den Aufbau einer AGB-Prüfung im B2B-Bereich
Vorlegen der AGB, Einbeziehung der AGB in den Vertrag, Inhaltskontrolle, Rechtsfolge bei Unwirksamkeit der Klausel
Was wissen Sie über die B2B Inhaltskontrolle in Deutschland und wieso gilt die B2B Inhaltskontrolle nach deutschem Recht als sehr streng (Beispiele)?
Die Inhaltskontrolle im deutschen B2B-Bereich wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprägt. Diese müssen rechtssicher formuliert und korrekt eingebunden sein
Standardformulierungen sind riskant, weswegen es sinnvoller ist, die AGB auf das Unternehmen individuell abzustimmen
Bei Kollision von AGB zweier Unternehmen werden die AGB auf Widersprüche geprüft oder man entscheidet sich für eine Seite der AGB.
Da nicht nur überprüft werden muss, ob eine Vereinbarung gegen eine Rechtsregel verstößt, sondern ob ihr Inhalt angemessen ist. Die Problematik hierbei ist, dass der Unterschied nicht immer trennscharf ist.
deutsche Rechtssprechung praktiziert das AGB-Recht jedoch so, dass es nur sehr kleine praktische Unterschiede zwischen B2B und B2C gibt
In der Schweiz wird zb auf doe Inhaltskontrolle bei B2B-Verkehr verzichtet, nicht in Deutschland
sehr strenge Handhabung der Inhaltskontrolle im B2B Verkehr in Deutschland
AGB-Vermeidungsstrategien im B2B-Bereich
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