Störung der Geschäftsgrundlage
Vertragsanpassungsinstrument
Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend geändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden
Beispiele: Kriege, Inflationen, Epidemie
Königswegs für Anpassungsrecht
AGB Verwender räumt sich das Recht ein, die AGB zu ändern, gibt den Vertragspartner aber ein Widerspruchsrecht von mindestens 6 Wochen.
Veräußerung bricht nicht Miete
Im Mietrecht geht das Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer über
deutsche Vertragsrecht ist in seiner Grundkonzeption nicht auf synamische Verträge ausgelegt
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