Welche Anspruchsvorraussetzungen für SGB II Leistungsbezug gibt es?
15. Lebensjahr vollendet und
Altersgrenze nach § 7a SGB II nicht erreicht
Erwerbstätig (§ 8 SGB II)
Hilfebedürftig (§ 9 SGB II)
gewöhnlicher Aufenthalt in BRD (§ 30 Abs.3 SGB I)
Voraussetzungen sind festgehalten in § 7 (1) SGB II
Was für Mehrbedarfe gibt es?
Mehrbedarf für werdende Mütter (§ 21 SGB II)
Ab 13. Schwangerschaftswoche
17% des Regelbedarfs
Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II)
Kind > 7 Oder 2 Kinder / 3 Kinder < 16 Insgesamt 36%
Für jedes Kind 12% (max 60%)
Mehrbedarf für Behinderte (§ 21 Abs. 4 SGB II und § 23 Nr. 2 SGB II)
35% des Regelbedarfs
Mehrbedarf für Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II)
Mehrbedarf dezentraler Warmwasserversorgung (§21 Abs. 7 SGB II)
Tabelle wird in Klausur vorgegeben
Welche Leistungen können nach § 28 SGB II (Bildung und Teilhabe) gewährt werden?
nach § 28 SGB II:
Bedarfe für Schulausflüge
Bedarfe für mehrtägige Klassenfahrten
Bedarfe für Ausstattung von Schülern
Bedarfe für Kindertagespflege
Bedarfe für Lernförderung
Bedarfe für Schülerbeförderung
Welche Konten werden bei der Einkommensberechnung beachtet?
Nach § 11b SGB II:
Steuern
SV-Beiträge + Arbeitsförderungsbeiträge
Versicherungspauschale
Riester Rente (Zusatzrente, staatlich gefördert)
Fahrtkosten (Hinwege x Anzahl Tage)x 0,2€
Arbeitskleidung, Arbeitsmaterialien
Beträge nach Abs. 3 ( Spannen)
Unterhalt
Wenn Versicherungpauschale + Rente + Fahrtkosten = dann tatsächliche Kosten
Wenn Betrag zwischen 0-99€ = dann Grundfreibetrag von 100€
Wie hoch sind die einzelnen Spannen bei der Einkommensberechnung und wann werden sie abgezogen?
Spanne 1:
100-520€ davon 20% frei = 420€ max. 84€
Spanne 2:
520,01 - 1.000€ davon 30% frei = 480€ max. 144€
Spanne 3:
1.000,01 - 1.200€ davon 10% frei = 200€ max. 20€
Spanne 4:
1.200,01 - 1.520€ davon 10% frei = 320€ max. 30€
Wie wird der SGB II Bedarf ermittelt?
Regelbedarf
+ KdU
+ Mehrbedarf
—————————-
= SGB II Bedarf
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