Körperverletzung
1 Tatbestandsmerkmal : andere Person
Jeder lebende Mensch außer dem Täter selbst
2 TBM : körperliche Misshandlung 4
Als körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung anzusehen, durch die das körperliche Wohlbefinden
oder die körperliche Unversehrtheit
nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
3 TBM: Gesundheitsschädigung
Als Gesundheitsschädigung ist jede Herbeiführung oder Steigerung einer körperlichen oder seelischen “Krankheit” zu verstehen
Krankheit ist im Sinne dieser Vorschrift jede pathologische (krankhafte) Störung der normalen Lebensfunktionen des Körpers (oder einzelner Organe)
Liegt vor: Krankenhaus Aufenthalt über 24h, bspw Behandlungen etc…
Prüfschema Körperverletzung
Krankheit
Sache
Sache ist jeder körperlicher Gegenstand (i s d 90BgB )
Beweglich
Beweglich ist eine Sache, wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann
Fremd
Fremd ist eine Sache, wenn sie aus Sicht des Täters im Allein- oder Miteigentum eines andere steht
Wegnahme
Wegnahme ist Bruch fremden und Errichtung neuen Gewahrsams
Gewahrsam
Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache, getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen
Gewahrsamsbruch
Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhaber
Begründung neuen Gewahrsams
Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn die tatsächliche Sachherrschaft ungehindert ausgeübt werden kann
Zueignungsabsicht
Wenn der Täter zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Eigentümer dauerhaft aus seiner Eigentumsposition verdrängt wird (enteignungsvorsatz)
Und die Absicht hat zumindest vorübergehend wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen bzw die Sache oder deren Sachwert seinem Vermögen zuzuführen (aneignungsabsicht)
Rechtswidrig :
Zerstören
2
Darunter versteht man jede körperliche Einwirkung
durch die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit (Funktion) einer Sache völlig aufgehoben ist
Beschädigen
Jede körperliche Einwirkung
durch die eine Sache in ihrer Substanz
oder ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit (Funktion)
nicht nur unerheblich beeinträchtigt wurde
(Ursprungszustand oder Gebrauchsfähigkeit kann wieder hergestellt werden )
Substanzverletzung
Jede Veränderung der stofflichen Zusammensetzung einer Sache, d.h die Gebrauchsfähigkeit bleibt erhalten
Brauchbarkeitsminderung
Brauchbarkeitsaufhebung
Wenn die Sache nur noch eingeschränkt für den vorgesehen Zweck verwendet werden kann
Liegt vor, wenn die Sache nicht mehr für den vorgesehen Zweck verwendet werden kann
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