Buffl

Begriff und Pluralisierung der Lebensformen

TS
by Tim S.

Definieren Sie den Begriff und die Institution der Familie.


-Es gibt keine einheitliche Definition von „Familie“ aber häufig grenzt man „Familie“ durch folgende Merkmale von anderen Lebensformen ab

o   „Biologisch-soziale Doppelnatur“, d.h. Übernahme von Reproduktions- und Sozialisationsfunktionen

o   Generationendifferenzierung (Großeltern, Eltern, Kinder)

o   Spezifisches Kooperations- und Solidaritätsverhältnis, aus dem heraus die Rollendefinitionen festgelegt sind

§  „Geben und Nehmen“ wird nicht gegeneinander aufgerechnet, kein Lohn für Familienarbeit, für Leistungen wird keine unmittelbare Gegenleistung erwartet (ggf. spätere Gegenleistung der Kinder)

§  Jedes Mitglied gibt nach seinem Vermögen und erhält nach seinen Bedürfnissen des insgesamt Vorhandenen

§  Gemeinsames Eigentum („Familienkommunismus“), wenig bis keine Konkurrenz

§  Einbindung der Individuen mit ihrer ganzen Persönlichkeit (Soll-Zustand, leider nicht der Ist-Zustand)

-Universalität von Ehe und Familie, d.h. sie waren immer schon da – und sind bis heute in unserer Gesellschaft hoch institutionalisiert

-Treffendste Definition vermutlich: Familie als Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern, wobei Eltern rechtlich und materiell für Kinder verantwortlich sind

o   Von einer Haushaltsfamilie spricht man, wenn die Lebensgemeinschaft das Zusammenleben von Eltern und Kind beschreibt – enge Definition von Familie

o   Wenn Eltern und Kinder in getrennten Haushalten leben spricht man von einer weiten Definition von Familie

o   Kinderlose (Ehe)Paare sind damit keine Familie

o   Es ist egal ob

§  Es sich um leibliche Eltern handelt

§  Ob die Eltern verheiratet sind

§  Ob es sich um einen oder mehrere Erwachsene handelt

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Tim S.

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