5 Voraussetzungen für eine Reine Verschuldenshaftung
1. Verschulden
2. Verletzung des Rechtsgutes
3. Rechtswidrige Handlung
4. Kausalität (Zusammenhang)
5. Deliktsfähigkeit
=> Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der Verantwortliche diese 5 Voraussetzungen „erfüllt“.
• Vorsatz:
- Bewusster Vorsatz (Schaden bedacht)
- Bedingter Vorsatz (unbedachter Schaden)
• Fahrlässigkeit:
- Leichte Fahrlässigkeit: Außerachtlassung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt
- Grobe Fahrlässigkeit: Außerachtlassung der im Rechtsverkehr
erforderlichen Sorgfalt im hohen Maß
• Verletzung Persönlichkeitsrecht: Bsp.: Verletzung Körper/Gesundheit, Töten etc.
• Verletzung Eigentumsrecht: Bsp.: Beschädigung, Zerstörung, Störung des
Sachgebrauchs
• Verletzung sonst. Recht: Bsp.: Namensrecht Firma, Recht am eingerichteten
Gewerbebetrieb
3. Rechtswidriege Handlung
• „Tun“ oder „Unterlassen“, Grundsätzlich ist jede Schädigung Rechtswidrig außer ...
=> Rechtfertigungsgründe
• Eingriff Arzt
• Handeln im Interesse Dritter • Notwehr
• Notstand
- Verteidigungsnotstand - Angriffsnotstand
4. Kausalität
• ursächlicher (unmittelbarer) Zusammenhang
• Adäquater (juristischer) Zusammenhang => nur wenn schädigende Handlung
nach Lebenserfahrung geeignet war den bestehenden Schaden herbeizuführen
Ausnahmen der reinen Verschuldungshaftung:
• Handeln im Interesse Dritter
• Notwehr
•Selbsthilfe
keine Deliktfähigkeit
Einwilligung des Verletzen
Gefälligkeitsleistungen (Umzug) Verteidigungsnotwehr
Selbsthilfe
Notwehr
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