In welchen Gesetzen finden Sie für Ihre Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung Grundlagen für Wahlen und Abstimmungen? Nennen mindestens vier Beispiele.
1. Bundesverfassung BV
2. Bundesgesetz über die politischen Rechte BPR
3. (kantonales) Gesetz über die politischen Rechte GPR
4. (kantonale) Verordnung über die politischen Rechte VPR
5. Gemeindegesetz GG, Gemeindeordnung GO
Nennen Sie mindestens 3 Arten der Aufgabenerledigung einer Gemeinde mit anderen Gemeinden und erläutern Sie eine davon.
Die Gemeinden können einzelne Aufgaben gemeinsam mit anderen Gemeinden oder Organen erledigen (Art. 90 ff. KV). Mögliche Formen dafür sind:
1. Gemeindeanstalt (§ 66 GG) – Gemeinsame Anstalt (§ 74 GG): Zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann eine politische Gemeinde / können politische Gemeinden Anstalten errichten. Sie hat mindestens einen Vorstand und eine Prüfstelle. Die Gemeinde ist / Die beteiligten Gemeinden sind die Träger der Anstalt (jedoch keine Mitglieder). Das höchste Organ ist der Vorstand, dessen Wahl durch die Trägergemeinde erfolgt. Finanzielle Mittel werden durch die Trägergemeinden als Dotationskapital zur Verfügung gestellt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die politischen Gemeinden, soweit mit den Besonderheiten der (Gemeinde-) Anstalt / gemeinsamen Anstalt vereinbar, d. h. die übertragenen Aufgaben, die Organisation und die Befugnisse sind zu regeln. (Bsp. Pflegezentren, Abfallwesen, Kläranlagen).
2. Zweckverband (§ 73 GG): Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss von selbständigen Gemeinden zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, d. h. mit eigenen Organen – a) Stimmberechtigte des Verbandsgebiets, b) Verbandsgemeinden, c) Verbandsvorstand, d) RPK und e) fakultativ eine Delegiertenversammlung (§ 73 Abs. 3 GG) – zur gemeinsamen Erfüllung von bestimmten Aufgaben. (Bsp. Feuerwehr, Spital, Abwasser, Alters- und Pflegeheim)
3. Anschlussvertrag (§ 71 GG): Beim Anschlussvertrag wird mittels Vertrags zwischen Gemeinden eine Leistung der einen Gemeinde den anderen, meistens gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt (z. B. Wasser, Forst, Ortsbus, Altersheim).
4. Zusammenarbeitsvertrag (§ 72 GG): Beim Zusammenschlussvertrag wird mittels Vertrags zwischen Gemeinden vereinbart, eine oder mehrere Aufgaben im Rahmen einer einfachen Gesellschaft gemeinsam zu erfüllen. (Bsp. Wasser, Forst, Ortsbus, Spitex, Altersheim)
5. Aufgabenübertragung (§ 16 GG): Gewisse einzelne Aufgaben können an Dritte übertragen werden. Dies können Organe des öffentlichen oder des privaten Rechts sein (z. B. Betreuung Asylbewerber, Sicherheitsaufgaben, Vermessung).
6. Juristische Personen des Privatrechts: Gewisse öffentliche Aufgaben können auch im Rahmen von privatrechtlichen Zusammenschlüssen erledigt werden. Privatrechtliche Zusammenschlüsse besitzen keine staatliche Gewalt und unterstehen dem Privatrecht (z. B. Elektrizitätswerk).
7. Ausgliederung (§ 65 ff. GG): Möglichkeit der Ausgliederung, wenn eine oder mehrere Aufgaben auf Dauer einer Anstalt oder eine juristische Person des Privatrechts übertragen werden. (Bsp. Versorgungswerke, TV-Kabelnetz)
(Gesetzesartikel müssen nicht genannt werden können.)
Worin besteht der Unterschied zwischen Majorz- und Proporzwahlen?
1. Bei der Majorzwahl (Mehrheitswahl) ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl erreicht. In der Regel absolutes Mehr im ersten und relatives Mehr im zweiten (oder dritten) Wahlgang an der Urne (oder in Parlamenten, wenn Geschäftsordnung so geregelt). Ausnahme für Gemeindeversammlung gemäss § 48 Ziff.4 und § 49 Ziff. 4 GG: «Es findet ein Wahlgang statt.»
2. Bei der Proporzwahl (Verhältniswahl) werden die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Listenstimmen (Parteistimmen) verteilt. Innerhalb der Liste (Partei) erhalten jene Kandidaten und Kandidatinnen die Sitze, welche am meisten Stimmen erhalten haben. Dieses Verfahren wird für die Wahl von Parlamenten angewandt. (Ausnahmen in anderen Kantonen!). Möglich sind Streichen, Kumulieren und Panaschieren.
Ordnen Sie bitte die genannten Bauvorhaben dem richtigen Verfahren zu:
In jeder Verwaltung können bei der Ausübung ihrer Aufgaben Fehler passieren. Was geschieht mit einer Verfügung, wenn diese fehlerhaft ist? Nennen Sie die beiden möglichen Folgen einer fehlerhaften Verfügung.
Die Verfügung oder der Beschluss ist anfechtbar.
Die Verfügung oder der Beschluss ist nichtig.
Anfechtbare Verfügungen oder Beschlüsse sind gültig, bis sie angefochten werden, während nichtige nie entstanden sind und auch nie eine Rechtswirkung entfalten konnten.
Nennen Sie 3 mögliche Gründe, für eine fehlerhafte Verfügung
Mögliche Auswahl: vergessene Unterschrift oder vergessenes Element, unzuständige Amtsstelle, unrichtiger Sachverhalt, fehlende Rechtsmittelbelehrung, usw.
Ein Aufenthaltsausweis wird für ein oder vier Jahre ausgestellt.
Richtig
Wer sich später als 14 Tage nach dem Zuzug anmeldet kann wegen zu spät erfolgter Anmeldung gebüsst werden.
Am Schalter darf ich keine Adressauskunft an eine Privatperson erteilen.
Ich kann einen im Ausland wohnhaften Schweizer als Aufenthalter bei mir in der Gemeinde anmelden.
falsch
Die Niederlassungsbewilligung C erlischt, wenn das Gesuch um Verlängerung erst nach Ablauf der Kontrollfrist eingereicht wird.
Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 24 Bundesverfassung bedeutet,dass ein beliebiger Ort als Niederlassung bezeichnet werden kann, ohne dass tatsächliche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
Melderechtlich kann eine Person mehrere Wohnsitze haben, d.h. eine Niederlassung und ein oder mehrere Aufenthalte.
richtig
Objektives Kriterium für die Voraussetzung des melderechtlichen Wohnsitzes ist der "Mittelpunkt des Lebens zu begründen".
Alle EU/EFTA-Staatsangehörigen erhalten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU nach 5 Jahren die Niederlassungsbewilligung.
Einfache Adressauskünfte an Private dürfen per E-Mail erteilt werden.
Nennen Sie mindestens 5 Grundrechte aus der Bundesverfassung und erläutern Sie deren zwei.
1. Menschenwürde
2. Glaubens- und Gewissensfreiheit
3. Versammlungsfreiheit
4. Niederlassungsfreiheit
5. Kunstfreiheit
6. Eigentumsgarantie
7. Wirtschaftsfreiheit
8. Schutz vor Willkür
9. Recht auf rechtliches Gehör
Nennen Sie bitte zwei ihnen bekannte Nutzungsziffern
Ausnützungsziffer
Baumassenziffer
Freiflächenziffer
Überbauungsziffer
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