Bitte erläutern Sie Kapitalaufbringungsregeln bei der GmbH näher (insb Bareinlagen/Sacheinlagen). Was versteht man unter einer verdeckten Sacheinlage?
Einlagepflicht durch Bar- und/oder Sacheinlagen (keine Arbeitsleistungen) à Mindestens 10.000 €. Die Hälfte davon muss bei der Gründung in bar eingebracht werden.
Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn der wirtschaftlich einheitliche Vorgang der Sacheinlage (als Beitrag eines Gesellschafters zum Stammkapital der GmbH) in rechtlich getrennte Geschäfte aufgespalten wird.
Mit einer verdeckten Sacheinlage werden die Sacheinlagepflichten des GmbH und AG Gesetzes umgangen.
Gesellschafter und Gesellschaft vereinbaren Bareinlage, Bareinlage wird vorgenommen und angemeldet, sobald Bareinlage getätigt, Gesellschaft kauft von Gesellschafter Vermögensgegenstand in Höhe der Einlage -> Gesellschafter bekommt Geld zurück und Gesellschaft hat nur Sachvermögen -> ist nicht erlaubt
Bitte fassen Sie die wesentlichen Grundsätze zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH zusammen.
Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) à Begrenzung durch Business Judgement Rule (Unternehmerische Entscheidungen immer mit Risiko behaftet à War Risiko vertretbar bzw. sind die Kriterien der BJR erfüllt)
Außenhaftung nur in bestimmten Fällen (z. B. Abgabepflicht)
Bitte fassen die wesentlichen Grundsätze zum „Verbot der Einlagenrückgewähr“ (Kapitalerhaltung) sowie zu Eigenkapital ersetzenden Leistungen (EKEG) zusammen.
Vermögen von Kapitalgesellschaften wird einerseits durch die strengen Regelungen zu Kapitalaufbringung aufgebaut, andererseits durch das Verbot der Einlagenrückgewähr geschützt.
Verdeckte Einlagenrückgewähr: Geschäfte, die mit Dritten nicht abgeschlossen worden wären (z. B. Gesellschaft kauft alten VW von Gesellschafter um 100 000 €)
Rechtsgeschäft nichtig -> Rückabwicklung und Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen die handelnden Organe
Eigenkapital ersetzende Leistungen
Kredit, den Gesellschafter in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend (Kredit: jede bewusste Überlassung von Liquidität)
Krise: Gesellschaft ist zahlungsunfähig, überschuldet oder EK-Quote < 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre
Erfasste Gesellschafter: Kontrollierend Beteiligte, Beteiligung >= 25 %, tatsächliche Beherrschung
Was ist der Unterschied zwischen Asset und Share Deal? Bitte führen Sie die wesentlichen Besonderheiten eines Unternehmensübergangs im Wege eines Asset Deals an.
Asset Deal:
Verkauf/Erwerb von „Assets“, also Aktiva
Z.B. Grundstücke, Maschinen, Forderungen, Patente, …
Verkauf nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln (Titel, Modus)
Für jedes Asset eigener Übertragungsakt
Share Deal:
Verkauf/Erwerb von Gesellschaftsanteilen („shares“)
Übertragung nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen
Was sind die wesentlichen Merkmale der offenen Gesellschaft (OG)?
(Art der Gesellschaft, Organe, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalaufbringung / Mindestkapital, Haftung, Gewinn / Verlustverteilung, Beendigung / Ausschluss, Übertragung von Anteilen)
Art der Gesellschaft: Personengesellschaft
Organe: Mindestens zwei Gesellschafter
Geschäftsführung: Grundsätzlich jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung berechtigt (bei außergew. Zustimmung aller Gesellschafter)
Vertretung: Prinzip der Selbstorganschaft
Jeder Gesellschafter grundsätzlich alleinvertretungsbefugt (kann Gesellschaftsvertraglich aber anderes vereinbar werden - Eintragung ins Firmenbuch notwendig)
Kapitalaufbringung / Mindestkapital: Kein Mindestkapital, festes Nennkapital
Einlagen müssen im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden
Sachen, Geld, Arbeitsleistung (Einlagen haben keine Gläubigerschutzfunktion)
Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, unmittelbar und primär
Haftung trifft auch beitretende Gesellschafter
Ausscheidender Gesellschafter haftet nur, wenn Verbindlichkeit vor seinem Ausscheiden begründet und binnen 5 Jahren danach fällig wird
Gewinn / Verlustverteilung: Verteilung erfolgt im Verhältnis der Beteiligungen
Im Zweifel gilt Beteiligung der Gesellschafter zu gleichen Teilen
Verluste werden ebenso aufgeteilt, es besteht aber keine Nachschusspflicht
Beendigung / Ausschluss: Beschluss, Kündigung, Fristablauf, Konkurs
Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund
Übertragung von Anteilen: Übertragung des Gesellschaftsanteils nur möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen bzw. diese im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist
Was sind die wesentlichen Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG)?
Organe: Komplementär, Kommanditist
Geschäftsführung: Für die Komplementäre gelten die Regelungen der OG
Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen
Komplementäre vertreten die KG
Kommanditisten sind nicht vertretungsbefugt
Haftung: Komplementär wie bei der OG
Kommanditist haftet in Höhe der eingetragenen Haftsumme (Unmittelbar, primär, Solidarisch)
Gewinn / Verlustverteilung: Kommanditisten erhalten einen „der Haftung angemessenen Betrag des Jahresgewinns“
Verluste werden entsprechend den Beteiligungsverhältnissen verteilt
Beendigung / Ausschluss: Beendigung bei Beschluss, Kündigung, Fristablauf, Konkurs
Kommanditanteil aber vererblich
Scheiden alle Kommanditisten aus -> Umwandlung in OG
Was sind die wesentlichen Merkmale der Gesellschaft mit besonderer Haftung (GmbH)?
Art der Gesellschaft: Kapitalgesellschaft
Organe: Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Generalversammlung, Abschlussprüfer
Geschäftsführung: Prinzip der Fremdorganschaft
Eine oder mehrere natürliche Personen
Bestellung/ Abberufung ist zum Firmenbuch anzumelden
Abberufung jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung bzw. Rücktritt
Vertretung: Vertretung der GmbH grundsätzlich durch alle Geschäftsführer, außer Gesellschaftsvertrag bestimmt anderes (steht im Firmenbuch)
Vertretungsmacht Unbeschränkt und Unbeschränkbar
Kapitalaufbringung / Mindestkapital: Einlagepflicht durch Bar- und/oder Sacheinlagen (keine Arbeitsleistungen)
Mindestens 10.000 €
Haftung: Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung)
Haftung ist auf Gesellschaftsvermögen beschränkt (Die Gesellschaft selbst haftet aber in unbeschränkter Höhe)
Gewinn / Verlustverteilung: Geschäftsführer erstellen Jahresabschluss à Generalversammlung stellt diesen fest à Prinzip der Vollausschüttung: Gewinn wird vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet (Außer Gesellschaftsvertrag sieht anderes vor)
Beendigung / Ausschluss: Auflösung der GmbH durch Beschluss der Gesellschafter, Verschmelzung oder Eröffnung des Konkursverfahrens
Ausschluss durch Kaduzierung (Ausschluss nach nicht geleisteter Stammeinlage), Gesellschafterausschluss nach dem GesAusG oder aus wichtigem Grund möglich, wenn in Gesellschaftsvertrag vorgesehen
Übertragung von Anteilen: Anteile übertragbar und vererblich (Share Deal) à Kaufvertrag unterliegt der Notariatsaktsform
Was sind die wesentlichen Merkmale der Aktiengesellschaft (AG)?
Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Abschlussprüfer
Geschäftsführung: Vorstand
Leitprinzip: Weisungsfreiheit des Vorstands
Gesamtgeschäftsführung (Mehrstimmigkeitsprinzip, im Zweifel entscheidet Vorstandsvorsitzender)
Vertretung: Vertretung der Gesellschaft nach außen durch den Vorstand (Gesamtvertretung, Vertretungsmacht unbeschränkbar)
Grenzen der Vertretungsmacht à wo die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist.
Mindestgrundkapital € 70.000
Sacheinlagen nur mit externer Gründungsprüfung (und wenn dies die Satzung vorsieht) zulässig
Haftung: Haftung des Vorstands wie bei GmbH-Geschäftsführern
Gewinn / Verlustverteilung: Vorstand erstellt Jahresabschluss und Gewinnverwendungsvorschlag à Prüfung durch Aufsichtsrat à Gewinnverwendungsbeschluss durch Hauptversammlung à Gebot der Vollausschüttung à Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht
Beendigung / Ausschluss: Auflösung der AG bei Zeitablauf bei Befristung oder Beschluss der Hauptversammlung (einfache Mehrheit + ¾-Kapitalmehrheit) bzw. Konkurs
Ausschluss von Aktionären durch Kaduzierung oder Ausschluss nach dem GesAusG
Übertragung von Anteilen: Bei Namensaktien durch Indossament und Eintragung des neuen Aktionärs im Aktienbuch
Bei Inhaberaktien durch Übergabe des Wertpapiers
Sind die Aktien vinkuliert, darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden
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