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Besonderheiten des österreichischen Gesellschaftsrechts

FS
by Florian S.

Was sind die wesentlichen Merkmale der offenen Gesellschaft (OG)?

(Art der Gesellschaft, Organe, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalaufbringung / Mindestkapital, Haftung, Gewinn / Verlustverteilung, Beendigung / Ausschluss, Übertragung von Anteilen)

Art der Gesellschaft: Personengesellschaft 

Organe: Mindestens zwei Gesellschafter

Geschäftsführung: Grundsätzlich jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung berechtigt  (bei außergew. Zustimmung aller Gesellschafter)

Vertretung: Prinzip der Selbstorganschaft 

Jeder Gesellschafter grundsätzlich alleinvertretungsbefugt (kann Gesellschaftsvertraglich aber anderes vereinbar werden - Eintragung ins Firmenbuch notwendig)  

Kapitalaufbringung / Mindestkapital: Kein Mindestkapital, festes Nennkapital 

Einlagen müssen im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden 

Sachen, Geld, Arbeitsleistung (Einlagen haben keine Gläubigerschutzfunktion)  

Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, unmittelbar und primär 

Haftung trifft auch beitretende Gesellschafter 

Ausscheidender Gesellschafter haftet nur, wenn Verbindlichkeit vor seinem Ausscheiden begründet und binnen 5 Jahren danach fällig wird  

Gewinn / Verlustverteilung: Verteilung erfolgt im Verhältnis der Beteiligungen 

Im Zweifel gilt Beteiligung der Gesellschafter zu gleichen Teilen 

Verluste werden ebenso aufgeteilt, es besteht aber keine Nachschusspflicht  

Beendigung / Ausschluss: Beschluss, Kündigung, Fristablauf, Konkurs 

Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund  

Übertragung von Anteilen: Übertragung des Gesellschaftsanteils nur möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen bzw. diese im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist 

Was sind die wesentlichen Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG)?

(Art der Gesellschaft, Organe, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalaufbringung / Mindestkapital, Haftung, Gewinn / Verlustverteilung, Beendigung / Ausschluss, Übertragung von Anteilen)

Art der Gesellschaft: Personengesellschaft 

Organe: Komplementär, Kommanditist  

Geschäftsführung: Für die Komplementäre gelten die Regelungen der OG 

Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen  

Vertretung: Prinzip der Selbstorganschaft 

Komplementäre vertreten die KG 

Kommanditisten sind nicht vertretungsbefugt  

Kapitalaufbringung / Mindestkapital: Kein Mindestkapital, festes Nennkapital 

Einlagen müssen im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden 

Sachen, Geld, Arbeitsleistung (Einlagen haben keine Gläubigerschutzfunktion)  

Haftung: Komplementär wie bei der OG 

Kommanditist haftet in Höhe der eingetragenen Haftsumme (Unmittelbar, primär, Solidarisch)  

Gewinn / Verlustverteilung: Kommanditisten erhalten einen „der Haftung angemessenen Betrag des Jahresgewinns“ 

Verluste werden entsprechend den Beteiligungsverhältnissen verteilt  

Beendigung / Ausschluss: Beendigung bei Beschluss, Kündigung, Fristablauf, Konkurs 

Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund  

Übertragung von Anteilen: Übertragung des Gesellschaftsanteils nur möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen bzw. diese im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist 

Kommanditanteil aber vererblich 

Scheiden alle Kommanditisten aus -> Umwandlung in OG 

Was sind die wesentlichen Merkmale der Gesellschaft mit besonderer Haftung (GmbH)?

(Art der Gesellschaft, Organe, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalaufbringung / Mindestkapital, Haftung, Gewinn / Verlustverteilung, Beendigung / Ausschluss, Übertragung von Anteilen)

Art der Gesellschaft: Kapitalgesellschaft 

Organe: Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Generalversammlung, Abschlussprüfer  

Geschäftsführung: Prinzip der Fremdorganschaft 

Eine oder mehrere natürliche Personen 

Bestellung/ Abberufung ist zum Firmenbuch anzumelden 

Abberufung jederzeit durch Beschluss der Generalversammlung bzw. Rücktritt  

Vertretung: Vertretung der GmbH grundsätzlich durch alle Geschäftsführer, außer Gesellschaftsvertrag bestimmt anderes (steht im Firmenbuch) 

Vertretungsmacht Unbeschränkt und Unbeschränkbar  

Kapitalaufbringung / Mindestkapital: Einlagepflicht durch Bar- und/oder Sacheinlagen (keine Arbeitsleistungen) 

Mindestens 10.000 €  

Haftung: Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) 

Haftung ist auf Gesellschaftsvermögen beschränkt (Die Gesellschaft selbst haftet aber in unbeschränkter Höhe)  

Gewinn / Verlustverteilung: Geschäftsführer erstellen Jahresabschluss à Generalversammlung stellt diesen fest à Prinzip der Vollausschüttung: Gewinn wird vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet (Außer Gesellschaftsvertrag sieht anderes vor)  

Beendigung / Ausschluss: Auflösung der GmbH durch Beschluss der Gesellschafter, Verschmelzung oder Eröffnung des Konkursverfahrens 

Ausschluss durch Kaduzierung (Ausschluss nach nicht geleisteter Stammeinlage), Gesellschafterausschluss nach dem GesAusG oder aus wichtigem Grund möglich, wenn in Gesellschaftsvertrag vorgesehen  

Übertragung von Anteilen: Anteile übertragbar und vererblich (Share Deal) à Kaufvertrag unterliegt der Notariatsaktsform 

Was sind die wesentlichen Merkmale der Aktiengesellschaft (AG)?

(Art der Gesellschaft, Organe, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalaufbringung / Mindestkapital, Haftung, Gewinn / Verlustverteilung, Beendigung / Ausschluss, Übertragung von Anteilen)

Art der Gesellschaft: Kapitalgesellschaft 

Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Abschlussprüfer  

Geschäftsführung: Vorstand 

Leitprinzip: Weisungsfreiheit des Vorstands  

Gesamtgeschäftsführung (Mehrstimmigkeitsprinzip, im Zweifel entscheidet Vorstandsvorsitzender)  

Vertretung: Vertretung der Gesellschaft nach außen durch den Vorstand (Gesamtvertretung, Vertretungsmacht unbeschränkbar) 

Grenzen der Vertretungsmacht à  wo die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist.  

Kapitalaufbringung / Mindestkapital: Einlagepflicht durch Bar- und/oder Sacheinlagen (keine Arbeitsleistungen) 

Mindestgrundkapital € 70.000 

Sacheinlagen nur mit externer Gründungsprüfung (und wenn dies die Satzung vorsieht) zulässig  

Haftung: Haftung des Vorstands wie bei GmbH-Geschäftsführern 

Haftung ist auf Gesellschaftsvermögen beschränkt (Die Gesellschaft selbst haftet aber in unbeschränkter Höhe)  

Gewinn / Verlustverteilung: Vorstand erstellt Jahresabschluss und Gewinnverwendungsvorschlag à Prüfung durch Aufsichtsrat à Gewinnverwendungsbeschluss durch Hauptversammlung à Gebot der Vollausschüttung à Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht  

Beendigung / Ausschluss: Auflösung der AG bei Zeitablauf bei Befristung oder Beschluss der Hauptversammlung (einfache Mehrheit + ¾-Kapitalmehrheit) bzw. Konkurs 

Ausschluss von Aktionären durch Kaduzierung oder Ausschluss nach dem GesAusG  

Übertragung von Anteilen: Bei Namensaktien durch Indossament und Eintragung des neuen Aktionärs im Aktienbuch 

Bei Inhaberaktien durch Übergabe des Wertpapiers 

Sind die Aktien vinkuliert, darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden  

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Florian S.

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