was ist das StlB
Standartleistungsbuch
werden die einzelnen leistungen zusammengefasst
welche arten der Vergabe gibt es ( ausschreibungen )
öffentliche Ausschreibungen -> offenes Verfahren
hier werden Bauleistungen im Verfahren nach öffentlicher Aufforderung ausgeschrieben
beschränkte Ausschreibung -> nicht offenes verfahren
werden einer beschränkten anzahl von Unternehem vorgelegt
Inhalt eines Bauvertrages
vertraglich geschuldete Bausoll ergibt sich aus der vereinbarung der Parteien. Die VOB gibt dabei eine Hilfestellung
(arten) Leistungsbeschreibung
bildet die Grundlage der kalkulation und des Bauvertrags
in VOB /A werden zwei formen der leistungsbeschreibung unterschieden
Funktionale leistungsbeschreibung (LP)
preis und leistung werden Pauschalisiert
Auftraggeber beschreibt nicht die einzelnen auszuführenden Positionen sondern “nur” seine Anforderungen hinsichtlich funktion größe qualität des Bauwerks
leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV)
einheitspreisvertrag
detailpauschalvertrag
Vertragsstrafe
Mit einer Vertragsstrafe soll es dem Auftraggeber ermöglicht werden, einen Verzögerungsschaden geltend zumachen, ohne den Nachweis führen zu müssen, welcher Schaden konkret eingetreten ist
-> Vetragsstrafe muss ausdrücklich vereinbart werden !!
Unterschied: Behinderung und Störung
1) Störung = bezieht sich suf Handlungen oder Bedingungen, die den normalen Baubetrieb beeinträchtigen, aber nicht
notwendigerweise zu Verzögerungen führen.
störungen können durch externe Faktoren wie Lärm, Staub, Vibrationen oder andere Einflüsse entstehen, die den
normalen Betrieb auf der Baustelle beeinträchtigen.
störungen können in der Regel zu vorübergehenden Unannehmlichkeiten führen, ohne notwendigerweise den
Bauzeitplan zu beeinträchtigen. Dennoch können sie die Lebensqualität in der Umgebung beeinträchtigen.
2) Behinderung = bezieht sich im Baurecht auf Umstände oder Ereignisse, die den normalen Fortschritt eines Bauprojekts
behindern oder verlangsamen.
Behinderungen können verschiedene Ursachen haben, darunter unvorhergesehene technische Probleme, Änderungen
im Bauplan, Wetterbedingungen, Lieferverzögerungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse. -m Falle einer
Behinderung kann der Bauunternehmer möglicherweise Anspruch auf eine Verlängerung der Bauzeit oder zusätzliche
Entschädigung haben, um die zusätzlichen Kosten und Verzögerungen auszugleichen.
nenne 4 weitere arten der Abnahme
technische Abnahme
zustandsfeststellung
behördliche Abnehmen
teilabnehmen
ausdrückliche Abnahme
Im Bauwesen bezieht sich eine ausdrückliche Abnahme auf den spezifischen Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber oder Bauherr offiziell bestätigt, dass das Bauwerk fertiggestellt ist und den vereinbarten Anforderungen entspricht. Dies kann durch eine formelle Inspektion, Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder eine andere schriftliche Erklärung erfolgen, die den Abschluss des Bauprojekts bestätigt.
förmliche Abnahme
Eine formelle Abnahme im Bauwesen ist ein offizieller Prozess, bei dem der Bauherr oder Auftraggeber das fertiggestellte Bauwerk prüft und bestätigt, dass es den vertraglichen Anforderungen entspricht. Dies geschieht oft durch eine formelle Inspektion und die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder einer Abnahmevereinbarung. Die formelle Abnahme markiert den Abschluss des Bauprojekts und kann den Beginn der Gewährleistungsfrist auslösen.
stillschweigende (konkludente) Abnahme
Eine konkludente Abnahme im Bauwesen tritt ein, wenn der Bauherr das fertige Bauwerk stillschweigend akzeptiert, indem er es nutzt oder anderweitig handelt, als ob die Abnahme bereits stattgefunden hätte, ohne eine formelle Erklärung abzugeben. Dies kann geschehen, wenn der Bauherr das Gebäude bezieht oder Zahlungen leistet, ohne explizit zu sagen "Ich nehme es an."
Die fiktive Abnahme (BGB)
Unter einer fiktiven Abnahme versteht man, dass die Abnahmewirkungen eintreten, obwohl der Auftraggeber das Werk weder tatsächlich noch konkludent abgenommen hat.
Die fiktive Abnahme setzt voraus:
Fertigstellung des Werks
Angemessene Fristsetzung ( 12 Tage )
Ergebnisloser Fristablauf
- Die Abnahme wird fingiert, wenn der Auftraggeber
die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist
unter Angabe mindestens eines mangels
Die fiktive Abnahme (VOB)
Zunächst gilt § 640 Abs. 2 BGB auch im VOB/B-Vertrag.
1. Abnahmereife (die Bauleistung ist im Wesentlichen
fertiggestellt),
2. kein Abnahmeverlangen und keine
Abnahmeverweigerung,
3. schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber über die Fertigstellung der Leistung
4. Der Auftraggeber nimmt innerhalb der Frist von zwölf Werktagen (Samstag ist Werktag) keine Verbindung mit dem
Auftragnehmer wegen der Abnahme auf.
Unterschiede der abnahme bei VOB Nr 1 und Nr 2
Bei Nr. 1 informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich über die Fertigstellung, während bei Nr. 2 der Auftraggeber die Inbetriebnahme veranlasst.
Wer trägt das Risiko vor & nach einer Abnahme
Nach einer Abnahme: Bauherr
Vorher: Bauleitung
Leistungsänderung (nach § 1 Abs. 3 VOB/B)
Bauherr kann jederzeit Bauentwurf ändern
-> Leistungsänderungen aber auch ohne Änderungsverlangen des Auftraggebers möglich
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auszuführen
außer, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist, § 1 Abs. 4 S. 1 VOB/B.
Nach § 2 Abs. 5 VOB/B werden durch Änderungeen des Entwurfs pder anderem die Grundlagen Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehenen Leistung gemündet
-> so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der der Mehr- /Mindestkosten zu vereinbaren
was sind die Rechtsfolgen einer Abnahme (4)
Erfüllung
fälligkeit der vergütung
gefahrenübergang
beginn der Verjährungsfrist für mängelansprüche
Sicherheiten
1) (auftragnehmer )
2) (auftraggeber)
3) Wo ist es geregelt? (Paragraph)
1) Auftragnehmer
Sicherung des Vergütungsanspruchs
2) Auftraggeber
Sicherung der Mängelansprüche
Vertragserfüllung
3) § 17 VOB/B
Vorzeitige Vertragsbeendigung /-kündigung:
1) was versteht man unter Freie Kündigung
2) Kündigung aus wichtigem Grund
1) Freie Kündigung (§ 648 S. 1 BGB)
Kündigung ohne Grund oder Voraussetzungen
AG kann jederzeit kündigen; AN nicht!
Bei Kündigung erhält AN volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb
2) Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a)
Küdnigung wegen wichtigem Grund z.B. schwere Störung der Vertrauensgrundlage
-> AN & AG dürfen kündigen
wenn AG aus wichtigem Grund kündigt, erhält AN keine Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen
Welche weiteren Kündigungsmöglichkeiten des Auftraggebers nach VOB/B
freie Kündigung, § 8 Abs. 1 VOB/B
Insolvenz des Auftragnehmers, § 8 Abs. 2 VOB/B
Mängel vor Abnahme, § 8 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 7 VOB/B
Unzulässiger Einsatz von Nachunternehmern, § 8 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 8 VOB/B
Verzug des Auftragnehmers, § 8 Abs. 3 i. V. m. § 5 Abs. 4 VOB/B
Wettbewerbswidrige Absprache, § 8 Abs. 4 VOB/B
Unterbrechung von mehr als drei Monaten, § 6 Abs. 7 VOB/B
Welche weiteren Kündigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers nach VOB/B
Nichtleistung einer Sicherheit nach § 650 f BGB (§ 650 f Abs. 5 BGB)
fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, §§ 642, 643 BGB
Unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr . 1 VOB/B
Zahlungs- oder sonstiger Schuldnerverzug, § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B
Unterbrechung von mehr als drei Monaten, § 6 Abs. 7 VOB/B.
Was ist bei der Abrechnung zu beachten und wie sind die jeweils geregelt? (4)
Höhe (BGB)
wert der Erbrachten leistungen
im vertrag bestimmte vergütungsleistungen
Abschläge (BGB)
wenn AN abschläge geltend macht, muss der diese präsentieren
Einwendung (BGB)
bei Mängeln darf der AG die Zahlung von Abschlägen verweigern
Fristen (VOB)
Abschläge sind nach 21 tagen fällig
am ende bleibt dem AG eine Prüffrist von 30 - 60 tagen
AN mss schlussrechnung auch nach fristen einreichen
was sind gründe für Mengenänderungen
Ausgangspunkt ist immer eine Abweichung der
tatsächlichen Bauausführung (Bau-Ist) vom
vertraglich geschuldeten Leistungssoll (Bausoll)
Als Folge ist zu klären, welches Vergütungsmodell die Parteien gewählt haben.
Welche zwei art der Mengenänderungsverträge gibt es und wie werden sie deklariert
EP-Vertragen (enegenieering procurement): Vergütung für Teilleistungen wird anhand späterer Aufmaße festgelegt, wenn Mengen im Leistungsverzeichnis nicht endgültig genannt sind
Pauschalvertrag: Vergütung erfolgt auf Basis einer vollständigen Leistungsbeschreibung gemäß den Vereinbarungen der Parteien.
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