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by Andrea B.

Neuregelung Disziplinarverfahren


Der Bundestag beschloss im November 2023 eine Gesetzesnovelle, mit der Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte künftig einfacher und schneller möglich werden. Damit soll die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Dienst erleichtert werden.

  • Unmittelbarer Verlust der Beamtenrechte bei Freiheitsstrafen

    • Aufnahme des Straftatbestands der Volksverhetzung in das Beamtenversorgungsgesetz = bereits bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte beziehungsweise der Versorgungsbezüge führt.

  • Ziel: Vertrauen in die Integrität der Verwaltung stärken

    • Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung

  • Weitgehende Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörden

    • Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich

  • Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte

    • Durch Verwaltungsakt aus dem Dienst entfernte Beamtinnen und Beamten müssen künftig selbst aktiv gegen die Disziplinarverfügung vorgehen

  • „Finanzielle Fehlanreize korrigieren“

    • Um diesen Fehlanreizen auch im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung zu begegnen, sollen Beamte, die wegen eines Verstoßes gegen ihre Verfassungstreuepflicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurden, laut Vorlage, die bis zur Bestandskraft fortgezahlten Bezüge zurückerstatten müssen.

  • Grenzen der Reform: Richterdienstverhältnisse

    • Die Dienstentfernung durch Verwaltungsakt ist nicht auf Richterdienstverhältnisse anwendbar.


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Andrea B.

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