Gesundheitsausgaben nach Kostenträgern
insgesamt ca. 450 Milliarden (2021) /Anteil am BIP: 13%
GKV: 55%; SPV 11%; PKV: 8%
Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung
GKV: 88%
PKV: 11%
Anzahl der GKV:
1970: 1815
2000: 420
2023: 96
-> Konzentrationsprozess durch Fusionen
Versicherungsprinzip:
gesund -> krank
reich -> arm
jung -> alt
single -> Familie
GKV Leistungsausgaben
insgesamt ca. 275 Milliarden (2022)
Krankenhaus: 32%; Arzneimittel: 18%; Ärztliche Behandlung: 17%
werden von Jahr zu Jahr ca. 10 Milliarden Euro teurer, alles wird teurer
Geldstrom in der GKV:
Geldstrom in der GKV - Beitragszahlung:
pariätische Finanzierung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen grundsätzlich die Pflegebeiträge zur Sozialversicherung (GKV, PKV, RV und Arbeitslosenversicherung) je zur Hälfte
-> seit 2015 jeweils 7,3%; auch Zusatzbeitragssatz seit 2019 aufgeteilt
Beitragsbemessungsgrenze:
59.850€ (2023)
bis zur Grenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber hinaus ist beitragsfrei
Versicherungspflichtgrenze:
66.600 (2023)
bis zur Grenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein, wer darüber hinaus verdient kann sich privat versichern lassen
Beitragssatzpunkt:
Wie viel mehr Beitragseinnahmen können erzielt werden, wenn die Beiträge um 1% erhöht werden
((Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag + 1%) * durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen * Anzahl der GKV-Mitglieder) - ((Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag) * durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen * Anzahl der GKV-Mitglieder)
1 Prozentpunkt Ausgabenentwicklung:
1% mehr Ausgaben als Einnahmen -> Defizit (das über den Zusatzbeitrag ausgeglichen werden müsste)
Berechnung der Versicherungspflichtgrenze / Beitragsbemessungsgrenze 2023
Ausgangswert 2022
* 100% + Lohnzuwachsrate 2021
÷ 450€
aufgerundet auf nächste ganze Zahl
* 450€
÷ 12 für Monatsgrenze
Versicherungspflichtgrenze 2023: 66.600€
Beitragsbemessungsgrenze 2023: 59.850€
Geldstrom in der GKV - Weiterleitung:
Wer leitet das Geld an wen?
Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und Minijobzentrale leiten die Beitragseinnahmen an “Gesundheitsfonds” weiter
beitragspflichtige Einnahmen in der GKV (insgesamt, pro Mitglied):
insgesamt: 900 Milliarden (2000) -> 1,5 Billionen (2020)
pro Mitglied: 19 Tsd. (2000) -> 27 Tsd. (2021)
Ausgaben:
Einnahmen decken Ausgaben in etwa
Großteil der Ausgaben sind die Leistungsausgaben
Verwaltungsausgaben ca. 10 Milliarden
sonstige Ausgaben steigen deutlich bei Wirtschaftskrise
Ausgabenüberschuss wird aus Rücklagen finanziert
Unfallversicherung:
Finanzierung allein durch den Arbeitgeber
Rentenversicherung:
18,7% des Bruttolohns, Arbeitgeber und -nehmer jeweils 9,35% (2018)
Arbeitslosenversicherung:
3,0% des Bruttolohns, Arbeitgeber und -nehmer jeweils 1,5% (2018)
Pflegeversicherung
2,55% des Bruttolohns, Arbeitgeber und -nehmer jeweils 1,275%
0,25% Zuschlag für Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren
Geldstrom in der GKV - Zuschuss:
Von wo und wohin gehen die Zuschüsse:
Bundeszuschuss aus allgemeinen Steuermitteln
zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen: v.a. beitragsfreie Mitversicherung, Familienbezogene Sachleistungen und ALG 2
strukturelle Unterfinanzierung: Bundeszuschuss deckt diese Leistungen nicht ab
politisches Chaos um die Höhe der Zuschüsse; seit 2017 auf 14,5 Milliarden festgesetzt, über Corona vorrübergehende Erhöhung (bis 2023)
Bundeszuschüsse an Sozialversicherungen: v.a. Gesetzliche Rentenversicherung
Geldstrom in der GKV - Zuweisung:
Welcher Betrag aus dem Gesundheitsfonds wird welcher Krankenkasse zugewiesen?
kein Pauschalbetrag pro Versicherter, sonst würden Versicherte mit weniger Ausgaben bevorzugt werden
-> neben Alter, Geschlecht und Region werden die Abschläge an die jeweilige Gesundheitssituation angepasst / Abschläge je Krankheit
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (RSA) + Pauschalen
Ablauf:
der sog. Schätzerkreis schätzt die Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds bzw. der Krankenkassen
wenn eine Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen nach der Schätzung besteht macht das Bundesministerium für Gesundheit den durchschn. Zusatzbeitragssatz fürs nächste Jahr bekannt
nach der Prognose und Bekanntmachung werden die Beiträgssätze durch die einzelnen Krankenkassen festgelegt
ergibt sich während des Haushaltsjahres, dass der festgelegte Beitragssatz nicht ausreicht um die Ausgaben zu decken, hat der Vorstand eine Erhöhung zu beschließen; Beschluss bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
durchschn. Zusatzbeitragssatz BMG und tatsächlicher durchschn. Zusatzbeitragssatz ähneln sich stark; für 2023 liegt der ZBS für ca. 90% der Mitglieder zwischen 1,1% und 1,8%
Geldstrom in der GKV - Vergütung:
Geldstrom in der GKV - Zuzahlung:
Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit; Aunahmen: Zahnersatz und Fahrkosten
10% der Kosten; jedoch mindestens 5€ und max 10€: Arznei- und Verbandmittel, Fahrkosten, Haushaltshilfe, Hilfsmittel, Soziotherapie
10% der Kosten zuzüglich 10€ je Verordnung: Häusliche Krankenpflege, Heilmittel
10€ pro Kalendertag: Krankenhausbehandlung, Stationäre Vorsorge und Reha für Mütter & Väter
Zahnersatz 25% - 40% abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne
Künstliche Befruchtung: 50%
außerklinische Intensivpflege: 10€ pro Kalendertag in vollstationären Pflegeeinrichtungen, 10% der Kosten zuzüglich 10€ je Verordnung in eigener Häuslichkeit
GKV-Belastungsgrenze: 2% Regelung, 1%Regelung, Sonderregelung
Soziale Pflegeversicherung - Grundprinzipien
“Teilkasko-Charakter” - kein Bedarfsdeckungsprinzip
kein Wettbewerb der Pflegekasse
Sicherstellungsauftrag liegt bei den Pflegekassen
“Policy-Mix” der pflegerischen Versorgung vor Ort
Soziale Pflegeversicherung - Organisation
Versicherungspflicht
PV folgt KV
alle unter einem Dach: z.B. Spitzenverband GKV auch für PV
allg. Beitragssatz: 3,4%, Zuschlag für Kinderlose 0,6%; paritätische Finanzierung
Soziale Pflegeversicherung - Höchstbeitrag
mon. Beitragsbemessungsgrenze GKV * 0,034 / 0,04
Soziale Pflegeversicherung - BAS-ausgabenorientierter monatlicher Finanzausgleich
Pflegekassen weisen unterschiedliche Versichertenstruktur auf, v.a. in Bezug auf Alter und Gesundheitszustand
unterschiedlich hohe Ausgaben, aber bundesweit einheitlicher Beitragssatz
wenn Ausgaben einer Pflegekasse Einnahmen übersteigen, wird der Unterschiedsbetrag aus dem Ausgleichsfonds an die Pflegekasse gezahlt; andernfalls ist der positive Differenzbetrag an den Ausgleichsfonds zu zahlen
Soziale Pflegeversicherung - Finanzgröße
2021: ca. 53 Milliarden Einnahmen / Ausgaben; Tendenz steigend
-> Umlage
Soziale Pflegeversicherung - Geldstrom:
Soziale Pflegeversicherung - Eigenanteil in der Langzeitpflege
Eigenanteil / finanzielle Belastung sinkt bei längerer Inanspruchnahme
-> System profitiert bei schnellerem Tod
Soziale Pflegeversicherung - Träger der Pflegeausgaben im Vergleich
SPV: 49 Milliarden (2020)
PPV: 2 Milliarden (2020)
Eigenanteile stationärer Pflege: 5 Milliarden (2022)
Hilfe zur Pflege: 5 Milliarden (2020)
-> Pflege ist mehr als Pflegeversicherung
Soziale Pflegeversicherung - ungebremste Kostendynamik
Mehr Geld für
mehr Leistungen
mehr Leistungsberechtigte (Neuauslegung des Begriffs und Demografie)
mehr Pflegekräfte (limitierender Faktor)
höhere Vergütung der Pflegekräfte
weniger Eigenbeteiligung (auch der Angehörigen)
bessere Pflegequalität
Energie / Inflation
Mit Unterstützung aller im Bundestag vertretenden Parteien!
Krankenversicherung der Rentner: Beitragssatz
allg. Beitragssatz entspricht der GKV, wobei Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil übernimmt (seit 2011)
auf zusätzliche Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Bezüge aus Versorgungseinrichtungen im Öffentlichen Dienst) wird Beitragssatz komplett bezogen
Private Krankenversicherung - Verband der PKV:
Vertretung und Förderung der Interessen der PKV, seiner Mitgliedsunternehmen und seiner Versicherten
Beratung der Mitgliedsunternehmen in Grundsatzfragen der Tarifgestaltung
Vorraussetzung für die Mitgliedschaft: Geschäftsbetrieb in Deutschland sowie die Zulassung des Unternehmens durch die BaFin oder eine Landesaufsichtsbehörde
Private Krankenversicherung - Vergleich zur GKV:
Private Krankenversicherung - Versicherungsbestand
Krankheitsvollversicherungen in etwa gleichgeblieben bei ca. 9 Millionen
Zusatzversicherungen stiegen in letzten 10 Jahren deutlich von 24 auf 29 Millionen
Private Krankenversicherung - Wanderbewegungen:
Wechsel von GKV zur PKV in 2000ern noch >200.000 pro Jahr
Wechsel von PKV zur GKV konstanter bei ca. 150.000, zuletzt aber auch gesunken
2012-16 kurzfristig mehr Wechsel zur GKV als umgekehrt
Private Krankenversicherung - Beitragskalkulation:
strenge gesetzliche Vorgaben, muss risikogerecht kalkuliert sein
Leistunsumfang des gewählten Tarifs
Alter bei Vertragsbeginn
Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vertragsabschluss hat keine Auswirkungen auf den individuellen Beitrag
Private Krankenversicherung - Kapitaldeckung:
Beitragsüberschüsse aus jüngeren Lebensjahren decken die höheren Leistungsausgaben im Alter
Private Krankenversicherung - Beitragsanpassung:
im Zeitverlauf kann es zu Ausgabenentwicklungen kommen, die nicht in die Erstkalkulation einbezogen werden konnten und durften
längere Lebenserwartung
neue Diagnose- und Behandlungsmethoden durch medizinischen Fortschritt
Steigerungen von Mengen und Preisen medizinischer Leistungen
PKV-Unternehmer sind verpflichtet einkalkulierte mit realen Werten zur vergleichen -> “auslösende Faktoren”
-> wird Schwellenwert überschritten, muss Betrag überprüft und angepasst werden; wird von unabhängigen Treuhändern überwacht
Private Krankenversicherung - Funktionsweise der Kostenerstattung:
Zweiter Gesundheitsmarkt - Vergleich zum Ersten
Erster: klassische Gesundheitsversorgung, wird größtenteils durch GKV und PKV finanziert
Zweiter: alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit, nicht klar definiert und teilweise umstritten
freiverkäufliche Arzneimittel
Fitness und Wellness
Gesundheitstourismus
Sport / Freizeit
Ernährung
Wohnen
Zweiter Gesundheitsmarkt - Finanzielle Größe
Kernbereich der Gesundheitswirtschaft: 293 Mrd. (2013) -> 443 Mrd. (2022)
Erweiterter Bereich der Gesundheitswirtschaft: 87 Mrd. (2013) -> 134 Mrd. (2022)
Gesamt: 379 Mrd. (2013) -> 577 Mrd. (2022)
Ein neuer Geldstrom in der Corona-Krise:
Menschen in Versorgungsstrukturen - häufigste Diagnosen im Krankenhaus (2021)
Herzinsuffizienz (450.000 Fälle im Jahr)
Vorhofflattern und Vorhofflimmern
Hirninfarkt
intrakranielle Verletzungen
Psychische und Verhaltungsstörungen durch Alkohol (alle > 200.000 Fälle im Jahr)
Menschen in Versorgungsstrukturen - häufigste Todesursachen 2020
Krankheiten des Kreislaufsystems (340.000, 34%)
bösartige Neubildungen (230.000, 24%)
Menschen in Versorgungsstrukturen - Ambulante Versorgung in der Arztpraxis
Behandlungsfälle:
ca. 800 Behandlungsfälle je Arzt / Psychotherapeut pro Quartal
besonders viele Behandlungsfälle: Hautarzt, Radiologie, Ophtalmologie, Otto-Rhino-Laryngologie
besonders wenige Behandlungsfälle: Psychotherapeuten, Anästhesiologie, Kinder- und Jugend-Psychiater
Arztkontakte:
ca. 10 Arztkontakte pro Einwohner / Jahr -> Top 3 in der EU
Anzahl der von Versicherten kontaktierten Praxen behandelnder Ärzte 2021:
2/3 der Versicherten liegen im Bereich zwischen 1 und 4 kontaktierten Praxen
Abrechnungsfälle nach Geschlecht:
weiblich / männlich: 58% / 42%
Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung 2019/20:
Allgemeinärztliche oder hausärztliche Versorgung: 80% < 45J.; 90% > 60J.
Fachärztliche Versorgung: 55% < 45J.; 70% > 65J.; 60% > 80J.
-> Inanspruchnahme steigt mit steigendem Alter, Ausnahme: Fachärztliche Versorgung bei 80+
(“jetzt lohnt es sich auch nicht mehr”)
Prognose für Ambulante Versorgung (relativer Beanspruchungsindex):
unterschiedliche Trends für unterschiedliche Fachgebiete
Menschen in Versorgungsstrukturen - Stationäre Behandlung im Krankenhaus
Trends seit 1991:
Fallzahlen um ca. 30% gestiegen
durchschnittliche Bettenauslastung 10% gesunken
aufgestellte Betten 25% gesunken
Berechnungs-/ Belegungstage 30% gesunken
durchschnittliche Verweildauer 50% gesunken
Einbruch der Zahlen während Corona
Fallzahlen nach Altersgruppen:
Hälfte der Fälle sind 65+
andere Hälfte ist in etwa gleichmäßig aufgeteilt
Auslastung 2021 und Zielauslastung
2021: 437.000 Betten bei 66% Auslastung
Ziel: 85% Auslastung -> 316.000 Betten / 1.200 Standorte
-> gerade in ländlichen Regionen werden Standorte zu größeren Einheiten zusammengelegt
200 Standorte der Stufe 1 zu 80 Standortender Stufen 1 - 3
-> fortschreitende Ambulantisierung
Menschen in Versorgungsstrukturen - Rehabilitation
Kennzahlen:
ca. 2500 Fälle in Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen je 100.000 Einwohner pro Jahr
-> Tendenz eher steigend; Coronaeinbruch
ca. 1,5 Millionen Anträge; 1,1 Millionen Bewilligungen; 1 Millionen abgeschlossenen Leistungen pro Jahr
Hauptzielgruppe:
50-65 Jahre alt
eher weiblich (v.a. 30-45 und 75+)
Indikationsschwerpunkte medizinischer Rehabilitation nach Versicherung:
GKV: v.a. Orthopädie/Rheumatologie, Kardiologie, Geriatrie
RV: v.a. Orthopädie/Rheumatologie, Psychotherapie, Onkologie
Menschen in Versorgungsstrukturen - Langzeitpflege
Kennzahlen 2021 und Ausblick 2070:
5 Millionen Pflegebedürftige
bei moderater demografischer Entwicklung von 5 auf 7-8 Millionen Pflegebedürftige 2070
4,6 Millionen SPV-Leistungsempfänger (alle Krankenversicherten sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung und somit im Pflegefall abgesichert) -> Tendenz deutlich steigend
4,2 Millionen zu Hause versorgt (davon 2,55 Millionen zu Hause versorgt; 1,05 Millionen mit/durch ambulante Pflege-/Betreuungsdienste) und 800.000 vollstätionär in Heimen
Pflegegrad: 1 - 100.000; 2 - 650.000; 3 - 650.000; 4 - 400.000; 5 - 175.000
Pflegegrad 1&2 Ambulant überwiegt; 3 ausgeglichen; 4&5 Stationär überwiegt
Menschen in Versorgungsstrukturen - Versorgte Menschen:
Trends / Fazit:
Versorgungsbedarf steigt mit zunehmendem Alter
-> Hoher Bedarf in den nächsten Jahren (Baby-Boomer)
Ambulante Versorgung
Steigende Nachfrage
International vergleichsweise viele Arztkontakte
Stationäre Versorgung
Höchster Ausgabenposten in der GKV
Sinkender Bedarf (u.a. wegen Verweildauerrückgang und Ambulantisierung)
Rehabilitation
Zukünftig steigende Nachfrage (demografischer Wandel)
Indikationsschwerpunkt: Orthopädie/Rheumatologie
Langzeitpflege
Pflege zu Hause dominiert (bei niedrigen Pflegegraden)
Versorgungsstrukturen - Ambulante Versorgung in der Arztpraxis:
Anzahl hausärztlicher Einzelpraxen geht massiv zurück
Honorarumsatz der Ärzte sehr unterschiedlich, abhängig von Fachgebiet und Region
Sicherstellungsauftrag: Gewährleistung einer bedarfsgerechten kassenärztlichen Versorgung: wohnortnah & rund um die Uhr: bedarfsgerecht; Über- oder Unterversorgung
“Doppelte Facharztschiene” als Besonderheit im deutschen Gesundheitssystem: zuerst Ambulant, dann Stationär
Versorgungsstrukturen - Medizinische Versorgungszentren (MVZ):
2004 in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt
muss ärztlich geleitet werden und benötigt Zulassung durch KV
ist ein Bindeglied bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
Anzahl an MVZ steigt auch auf dem Land stetig an
Versorgungsstrukturen - Stationäre Behandlung im Krankenhaus:
Krankenhausbetten pro 1000 Einwohner:
Deutschland mit 9 (2000) bzw. 8 (2012) mit meisten Krankenhausbetten pro 1000 Einwohnern in EU
Trends der Trägerschaften:
immer weniger freigemeinnützig oder öffentlich-rechtlich
immer mehr privat
Krankenhausfinanzierung:
“Duale Finanzierung”:
Länder: Investitionskosten
Einzelförderung
Pauschalförderung
GKV: Betriebskostenfinanzierung
aktuelle Trends bezüglich Krankenhausgröße:
Krankenhausbehandlungen werden teurer
Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser nimmt stetig ab
-> dadurch wird auch das Insolvenzrisiko erhöht; v.a. kleine Häuser (<300) und große Häuser (>600 Betten)
Bei der Insolvenzgefahr zeigt sich der gleiche Trend
-> KH mit 300-600 Betten sind resilienter und weisen geringeres Insolvenzrisiko auf
mehr als 50% dieser KH erwirtschaften sogar einen Jahresüberschuss
Gründe für die aktuellen Negativ-Trends:
Ambulantisierung -> Bedarf nach KH sinkt
Lohnkosten steigen weiter überproportional
Sachkosten steigen abhängig von wirtschaftl. Lage
Versorgungsstrukturen - Rehabilitation:
Weg in die Reha:
Krankenhausarzt, niedergelassener Arzt oder ein Pflegegutachten kann eine entsprechende Verordnung aussprechen
Reha-Branche in Zahlen: ca. 1.100 Einrichtungen mit 160.000 Betten | Tendenz sinkend
Bettenauslastung bei ca. 85% (Vor-Corona-Niveau), durchschnittl. Verweildauer: 25 Tage
105.000 Beschäftigte, davon 10.500 Ärzte | Tendenz gleichbliebend
Trägerschaft und Finanzierung:
Die Hälfte der EInrichtungen und 2/3 der Betten in privater Trägerschaft
DRV größter Reha-Träger: Ausgaben steigen weiter an; GKV eher gleichbleibend
Reha führt zu EInsparungen durch weniger krankheitsbedingte AU-Tage und Einsparungen im stationären Bereich
Versorgungsstrukturen - Langzeitpflege
Der Weg zur (stationären) Langzeitpflege:
Antrag auf Pflegeleistung -> Medizinischer Dienst (MD) erstellt Gutachten -> Pflegegrad -> Pflegeversicherung muss Leistungen bestätigen -> stationäre Pflege
Eigenanteil
Situation und Trends nach Trägerschaft:
Mehrheit unter freigemeinnützigem Träger, aber fortschreitende Privatisierung
Anzahl an Pflegeheimen steigt bei allen Trägerschaften
die Bruttowertschöpfung der ambulanten Pflege wächst stärker als die der stationären Pflege
öffentlich rechtliche Träger kaum noch vorhanden, sehr abhängig von Fördermitteln und eher selten investitionsfähig
Mehrheit der Pflegeheime Privat und Freigemeinnützig sind hingegen voll investitionsfähig
durchschnittl. Vergütung in Pflegeheimen und Kosten der Pflege steigen
Eigenanteil eines Pflegebedürftigen sinkt schrittweise bei längerer Aufenthaltsdauer
-> ab mehreren Jahren sehr hohe Zuschläge (“so lange machen es die meisten sowieso nicht”)
Versorgungsstrukturen - Arzneimittelversorgung
nicht verschreibungspflichtig: selbst bei der Apotheke kaufen
verschreibungspflichtig: Rezept + Zuzahlung von 10% / min. 5€ max. 10€
seit 2010 stetiger Rückgang der Apothekenzahl
eher moderates Wachstum der Apothekenvergütung trotz steigender GKV-Einnahmen, BIP, Tariflöhne in Apotheken und Inflation
55% der Erwachsenen nahmen 2022 ärztlich verordnete Medikamente ein
Altersgruppe mit höchster Prävalenz : 65+ (83%)
Anzahl der Rezepturen zu Lasten der GKV sank seit 2020
E-Rezepte steigen deutlich, jedoch noch <1% an allen GKV-Rezepten (Einführung am 1.1.2024)
Arneimittelpreisindex entgegen des Verbraucherpreisindex rückläufig
Packungspreis auf Patentmarkt nur ein Bruchteil von jenem von neuen Markteinführungen
Versorgungsstrukturen - Trends und Fazit:
Konzentrationsprozess in allen betrachteten Bereichen außer in der Langzeitpflege
Trend zur Privatisierung im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Insolvenzgefahr von Krankenhäusern: steigende Kosten bei stagnierenden/sinkenden Erlöse und sinkende Investitionen
Preisreglementierung durch AMNOG: Einsparungen in Milliardenhöhe
Versorgende Menschen - allgemein:
Gesundheitspersonal großteilig weiblich
seit 2014 mehr Teilzeit als Vollzeit | Tendenz steigend
größte Gruppe: Teil- und geringfügig Beschäftigte weiblich
14% sind >60 | v.a. in med. zahnmed. Laboratorien, Apotheken und Arztpraxen
15% sind <30 | v.a. in Rettungsdiensten; kaum in Pflege & Reha, Verwaltung
im OECD-Vergleich überdurchschnittlich viele Ärzte und Krankenschwestern und weit überdurchschnittlich viele Ausgaben und Krankenhausbetten
Versorgende Menschen - Ärzte:
2021: ca. 550.000 (+20% in den letzten 10 Jahren)
eher stationär als ambulant | Anzahl bei beiden Tendenz steigend
über 100.000 Ärzte in Deutschland ohne ärztliche Tätigkeit
größte Gruppe: Hausärzte und Psychotherapeuten, weiter: Chirurgen, Orthopäden, Gynäkologen und Internisten
Nachwuchsmangel: Anästhesisten, Hausärzte, ärztliche Psychotherapeuten werden durch psych. Psy. ersetzt
ca. 2000 Ärzte sind 2021 ausgewandert
Krankenpersonal: mehr Ärzte und Med. Techniker, weniger klinisches Hauspersonal
Stellenbesetzungsprobleme: v.a. bei kleinen KH (<300) und großen KH (>600)
Tarifzahlung immer günstiger als einzeln ausgehandelte Verträge
Gehalt steigt schrittweise mit langjähriger Anstellung
Arzt (ab 5k) < Facharzt (ab 6,5k) < Oberarzt (ab 8,5k) < Chefarztvertreter (ab 10k)
geringere Arztdichte in ländlichen Regionen
Unterversorgung aus Sicht der Versicherten: v.a. Hautärzte, Augenärzte, Orthopäden, HNO
Versorgende Menschen - Pfleger:
Zahl der Beschäftigten in ambulanter Pflege- und Betreuungsdiensten hat sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt -> ist auch nötig bei steigender Nachfrage
ambulant: v.a. Teilzeit >50%, aber auch Vollzeit | großer Anstieg ab 2010
Pflegeheime: v.a. Teilzeit >50%, Vollzeit gleichbleibend
Fälle je Pflegekraft steigt, EInbruch zu Corona
Pflegemindestlöhne steigen halbjährlich schrittweise an (2-3€ in weniger als 2 Jahren)
mon. Brutto: KH > Stationär > Ambulant
hohe Arbeitsbelastung in der Pflege, viel körperliche Arbeit, teilweise Faktoren mit Möglichkeit der Verbesseung, z.B. Temperatur und Beleuchtung
Die Patient*innen im deutschen Gesundheitssystem haben … zu den
Versorgungsstrukturen. Im Gegensatz zum …, wie es beispielsweise in
Großbritannien existiert, fungiert der Hausarzt nicht als Lotse.
ungehinderten Zugang
Gatekeeper-System
Die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung setzt klare Versorgungsstrukturen voraus.
Ein wichtiges Instrument hierbei ist der …, der eine … sicherstellen soll.
Bedarfsplan
wohnortnahe und flächendeckende vertragsärztliche Versorgung
Zwei wichtige Leitsätze des deutschen Gesundheitswesens lauten … und…
Diese Grundsätze sind in den … verankert.
„ambulant vor stationär“
“Rehabilitation vor Pflege“
Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB IX, SGB XI
Ursprünglich waren die ambulante und stationäre Versorgung strikt voneinander getrennt. Aktuelle
Entwicklungen zielen darauf ab, die … voranzutreiben. Hierzu gehören insbesondere die Einrichtung von … und die ...
Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
Medizinischen Versorgungszentren (MVZs)
Ambulantisierung in den Krankenhäusern
Der … wird in allen betrachteten Versorgungsbereichen zu strukturellen
Änderungen führen (müssen).
demographische Wandel
Im … wird eine steigende Nachfrage erwartet. Demgegenüber ist im …, welcher der größte Ausgabenposten der GKV ist, mit einer rückläufigen Fallzahl zu rechnen.
ambulanten Sektor, im Pflegesektor und im Rehabilitationssektor
stationären Bereich
Es lässt sich eine Standort-Konzentration bei den …, den … und den … beobachten. Im Gegensatz dazu nimmt die Anzahl der … zu.
Krankenhäusern
Rehabilitationseinrichtungen
Arztpraxen
Pflegeeinrichtungen
In allen betrachteten Versorgungsbereichen zeichnet sich ein klarer Trend zur … Trägerschaft ab, der von der … Trägerschaft wegführt.
privaten
öffentlichen
Bezüglich des Gesundheitspersonals zeichnet sich ein Trend ab, der hin zu … Beschäftigung geht, während die … Beschäftigungen abnehmen. Ca. … aller Beschäftigten im Gesundheitswesen sind älter als 60 Jahre.
Teil- und geringfügiger
Vollzeit-
14%
Obwohl die Anzahl der Ärzte in den letzten Jahren … ist, bleibt ein Mangel an Ärzten in … bestehen.
gestiegen
ländlichen Gebieten
Die (inadäquate) Vergütung von … ist Gegenstand anhaltender Diskussionen und wird die politische Agenda noch lange begleiten.
Pflegekräften
Warum agiert die Politik?
Gemeinwohl-Verpflichtung der Politik
Gesundheit als existentielles Gut
SGB V: Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und notwendig sein
Wirtschaftsfaktor
Jobmotor
die historische Entstehung der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung
Bismarck strebte KV als Teil einer staatlich gelenkten Invaliditätsversicherung ab
scheiterte damit im Reichstag; stattdessen vom Staatshaushalt unabhängige gegliederte KV wurde durchgesetzt
Regierungsbehörden haben Rechtsaufsicht, aber keine Weisungsbefugnis über das operative Geschäft
von Gremien kontrolliert, die aus Vertretern der Arbeitgeber un der Versicherten bestehen
in KV und PV kommen gemeinsame Selbstverwaltung von Versicherungen und Leistungserbringern dazu
das Subsidiaritätsprinzip:
Hilfe zur Selbsthilfe
untere Ebene: so viel wie möglich
obere Ebene: so viel wie nötig
“Gesetz betreffend die KV der Arbeiter”:
1884
breite Bevölkerungsschicht erhält Zugang zu ärztlicher Behandlung, KH war eine Kann-Leistung
aber Leistungspflicht beschränkte sich anfänglich auf Krankengeld und ambuilante ärztliche Behandlung
“Berliner Abkommen”:
1913
Festlegen einer Verhältniszahl zwischen Versicherten und Kassenärzten
Überprüfung der Leistungsverträge auf Angemessenheit durch einen paritätisch besetzten Ausschuss
Folgen:
Schaffen eines Monopols der Kassenärzte im ambulanten Bereich
Festschreiben der Trennung zwischen Ambulantem uns tationärem Sektor
Governance:
Koordination eines abgestimmten Zusammenwirkens verschiedener direkter und indirekter Steuerungsversuche
relevante Artikel im GG für die Gesundheitspolitik:
Art. 1: die Würde des Menschen ist unantastbar, Schutz ist Verpflichtung der staatlichen Gewalt
Art. 2: jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Art. 20: BRD ist ein sozialer und demokratischer Bundesstaat
Art. 28: Recht der Selbstverwaltung
Art. 108: Schuldenbremse: keine Kredite, außer in Notsituationen
Gesetzgebungsverfahren:
Gesetzentwurf -> Bundesrat -> Bundestag -> Beratungen im Plenum -> Beratungen in Ausschüssen -> erneut Plenum mit Schlussabstimmung -> Bundesrat -> Regierung -> Präsident
SGB V:
die Leistungsansprüche der Versicherten
die vertraglichen Beiehungen zu den Leistungserbringern
Zuständigkeiten der Bundesländer für das Gesundheitswesen:
Aufsicht über kommunale Gesundheitsämter
Investitionen in KH
Aufsicht über regionale Kassen, Heilberufekammern, Kassenärztliche Vereinigungen
Landesgesundheitspolitik -> Gesundheitsministerium -> Gesundheitsministerkonferenz
Enge Zusammenarbeit zwischen Bund & Ländern wegen Infektionsschutzgesetz
welche Krankheiten sind bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig?
welche Daten müssen dabei wie übermittelt werden?
mehr Kompetenzen im Krisenfall
Rechtsverordnungen:
kein offizielles Geset, weil es durch das Land und nicht durch die Exekutive erlassen wird
trotzdem verbindlich, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind
Bundestag erlässt Verordnungsermächtigung, Bundesrat stimmt zu
Zuständigkeiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG):
Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen, Vorschriften
Leistungsfähigkeit der GKV und PV sichern
Reform des Gesundheitssystems
Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin
Rahmenvorschriften für Arzneimittel und Medizinprodukte
Forschung
Gesundheitsberichterstattung
Berufsgesetze und Ausbildungsregelungen
europäische und internationale Gesundheitspolitik
Drogenbeauftragte, Patientenbeauftragte Pflegebeauftragte, RKI, PEI, BZgA, BfArM
Selbstverwaltung (Nicht-Regierungsebene):
Gegenbegriff: unmittelbare Staatsverwaltung
Sv. einzelner Institutionen: z.B. Kammern
Paritätische Sv: Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten in Sozialversicherung
Gemeinsame Sv: Finanzierungsträger (GKV-SV) und Leistungserbringer (KBV, KZBV, DKG)
GKV-Spitzenverband:
zentrale Interessensverwaltung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene -> somit auch die Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler
Kollektivverträge: verbindlich für alle Mitgliedskassen
Vergütungsvereinbarungen für den stationären Sektor und Vertrags(zahn-)ärzte
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel: Festsetzen der Festbeträge und Zulassungsempfehlungen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Interessensvertretung der Vertragsärzte bei Gesetzgebungsverfahren gg. Bundesregierung
Vertragsabschlüsse
Vorgaben zur Festlegung des Vergütungsvolumen für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung
Richtlinien zur Qualitätssicherung
Gemeinsamer Bundesauschuss: Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit aller Leistungen
Führung des Bundesarztregisters
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):
Dachverband der Krankenhausträger
Mitwirkung: G-BA, Bundesschiedstelle, Schlichtungsausschuss Bund, IQTiG, IQWiG
Beispiel für Verhandlungen:
Wer?: GKV-SV, DKG, und KBV auf Bundesebene
Was?:
Katalog ambuant durchführbarer OPs im KH; Ersatz für Vereinbarung von 2019
Differenzierung nach Schweregrad und sozialem Kontext
Einheitliche Vergütung (Besonderheit unterschiedlicher Investitionskosten!)
Kooperation mit Vertragsärzten möglich
Wenn keine Einigung: Bundesschiedstelle
Verhandlungsunterstützende Institutionen: Entgeltsystem im KH (InEK) & Bewertungsausschuss (InBA)
Gemeinsamer Bundesausschuss:
KBV, KZBV, DKG, GKV-SV
zehn Mitlgieder -> Plenum
drei unparteiische Mitglieder: Leitung der Sitzungen, Vorsitz in Unterausschüssen, Vertretung nach Außen
Patientenvertreter: Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht
arbeitet nach Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin (EbM)
-> G-BA überprüft kriterienbasiert die Qualität der Studien; Recherche auch von entsprechenden Instituten
“Der G-BA macht die Inhalte und die Preise dann andere”
IQWiG: Qualität der EbM-Studiem
IQTiG: Qualitätsüberprüfung im ambulanten und stationären Bereich
Konfliktlösungsmechanismen
Schiedsämter und Schiedsstellen
68 Sozialgerichte -> 14 Landesgerichte -> Bundessozialgericht
Selbstverwaltung unter Aufsicht (BMG, BMAS, BAS)
Ersatzvornahme: Bundesgesundheitsminister ist gesetzlich dazu ermächtigt Beschlüsse herbeizuführen, wenn zuständige Gremien in gesetzter Frist keine Entscheidung treffen
Selbstverwaltung unter Aufsicht:
MDK-Reformgesetz (zukünftig):
aktuell: MDK ist eine Ansammlung an Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen
geplant: Medizinischer Dienst (MD): eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts
Verankerung des Patienteninteresse im Gesundheitssystem
Interessensvertretung: Bundesregierung, G-BA, KV und PV, MD
rechltich: Patientenbeteiligungsverordnung, Patientenrechtegesetz
Die spezifische Systemgestalt des deutschen Gesundheitswesens ist nur aus der
Historie zu verstehen. Der … in ihren verschiedenen Formen werden
große Freiräume eingeräumt. Ihre Organisationen sind keine nachgeordneten Stellen
von Regierungsbehörden, unterliegen aber ihrer rechtlichen Kontrolle (Aufsicht). In der
Kranken- und Pflegeversicherung ist die gemeinsame Selbstverwaltung der
Versicherungen und der Leistungserbringer mit einem ausgefeilten
Verhandlungsregime besonders bedeutsam. Unabhängig davon ist das deutsche
Gesundheitswesen hoch reguliert, der … normiert sehr detailliert das
Handeln aller Akteure. Sehr mächtig ist …
Selbstverwaltung
Gesetzgeber
die Exekutive: das BMG mit seinen nachgeordneten Behörden.
Wegen der starken Dominanz der …, die wir bereits im ersten Teil herausgearbeitet
haben, ist das deutsche Gesundheitssystem vor allem das System ...
GKV
der GKV
Über das … kommen Nachfrage und Angebot in der GKV zusammen. Dies erklärt die eigengeartete Struktur der Institutionen und Verhandlungen im deutschen Gesundheitssystem (Stichwort …). Die GKV verteilt nicht einfach nur Geld, wie die …, sondern ist Einkäufer von Waren und Dienstleistungen; sie ist von kollektiven Verhandlungsstrukturen geprägt.
Sachleistungsprinzip
gemeinsame Selbstverwaltung
Rentenversicherung
… ist das Schlüsselorgan der gemeinsamen Selbstverwaltung. Seine wesentliche Aufgabe ist... Die Bindungswirkung seiner Beschlüsse geht weit über die beschließenden Institutionen hinaus. Er wird deshalb auch … genannt. Er unterliegt allerdings, wie alle Institutionen der Selbstverwaltung, der ...
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
die Konkretisierung des Leistungskatalogs der GKV
„Kleiner Gesetzgeber“
staatlichen Aufsicht
Regulatoren und institutionelle Verhandler (Selbstverwaltung) befinden sich in einem
ständigen Spannungsverhältnis. Das zeigt sich besonders an Governance-
Verschiebungen. In der jüngeren Vergangenheit sind vor allem Governance-
Verschiebungen in Richtung … zu beobachten
Exekutive (BMG)
Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG):
1977, Herbert Ehrenberg
Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit
Vereinheitlichte ärztliche Gebührenordnung, Orientierung an der Grundlohnsumme
Arzneimittelhöchstbeträge
Kürzungen:
Bagatellarzneimittel (Negativliste)
Badekuren
Fahrkosten
Selbstbeteiligung bei Zahn- und Kieferersatz
Gesundheitsreformgesetz (GRG):
1989, Norbert Blüm
Übertragung des GKV-Rechts aus der RVO in das neue SGB V
Einführung des Wirtschaftlichkeitsgebots (ausreichend, zweckmäßig und notwendig) in das Leistungsrecht
Grundsatz der Beachtung von Beitragssatzstabilität für alle Verträge mit Leistungserbringern
Aufbau des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
Finanzausgleich innerhalb der Kassenarten auf Landesebene
Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel
Kürzung des Sterbegeldes und Wegfall für alle ab dem 1. Januar 1989 Geborenen
-> Kostenbremse nur kurzzeitig effizient
Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - die “Lahnsteinreform”:
1993, Horst Seehofer (erstmals BMG)
Budgetierungen der Ausgaben
steigende Zuzahlungen der Versicherten
Steuerung der Arztzahlen durch verschärfte Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen
Organisationsreform der Krankenkassen: u.a. Einführung des Wettbewerbs durch freie
Kassenwahl für alle Versicherten und neue Entscheidungsstrukturen in der gemeinsamen
Einführung des kassenartenübergreifenden Risikostrukturausgleichs (RSA)
Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung durch ambulantes Operieren
Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips im Krankenhaus und Einführung eines neuen
Entgeltsystems mit Fallpauschalen und Sonderentgelten
Einführung der Pflegeversicherung:
1995, Norbert Blüm
Einführung einer sozialen Pflegeversicherung unter dem Dach der Krankenkassen sowie private Pflichtversicherung für PKV-Krankenversicherte.
Einführung von Pflegestufen I bis III plus Härtefall mit Festlegung eines Zeitaufwandes
Ab 1996: Einführung der medizinischen Behandlungspflege und auch der sozialen Betreuung (Gemeinschaftsveranstaltungen) im Heim, vorher mussten die Kosten selbst getragen werden
GKV: Umlageverfahren; PKV: Kapitaldeckungsverfahren
paritätische Finanzierung der GKV
Private Pflege-Pflichtversicherung: Vorgabe von Rahmenbedingungen seitens des
Gesetzgebers: u.a. Verbot von Leistungsausschlüssen
GKV-Gesundheitsreformgesetz:
2000, Andrea Fischer
Krankenkassen können Verträge zur integrierten Versorgung abschließen
2003: Einführung von Fallpauschalen (DRG)
Organisations-, Wettbewerbs- und Finanzierungsreform:
2001-08, Ulla Schmidt
2001: RSA soll bis 2007 um Morbidität ergänzt werden
2002: Einführung der Fallpauschalen nach Entgeltkatalog, ausgehandelt vpn PKV und Selbstverwaltung
2003: Modernisierung der GKV
Förderung der integrierten Versorgung
MVZ
G-BA legt Kriterien für Nutzen von medizinischen und pharmakologischen Innovationen fest, Gründung von IQWiG zur Unterstützung
elektronische Gesundheitskarte
Zulassung von Internetversandhandel für Arzneimittel
2006: Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
2007: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Gründung des GKV-Spitzenverbandes
Gesundheitsfonds mit einheitlichem Beitragssatz
Krankenversicherungspflicht
Förderung des Vertragswettbewerbs
2008: gesetzliche Krankenkassen sind insolvenzfähig
GKV-Finanzierungsgesetz und Arzneimittelneuordnungsgesetz:
2011, Philip Rösler
Reaktion auf Weltfinanzkrise
Anhebung und Festlegung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes mit Mitgliederalleinigem Zusatzbeitrag
Schätzerkreis
weniger Regulierung, mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt; u.a. Kartellrecht
Pflegestärkungsreform:
2013-17, Hermann Gröhe
Stärkung der Pflegeberufe
Erhöhung der Leistung (u.a. Hospiz- und Palliativversorgung)
Einführung von fünf Pflegegraden, statt drei Pflegestufen
Beitragserhöhung
Digitalisierungsreform
Versicherter entscheidet über private Gesundheitsinformationen (Arztbriefe, Notfallinformationen, Medikationsplan) die auf der Krankenkarte abrufbar sind -> gematik ist für die Überprüfung und Entwicklung zuständig
2018-21, Jens Spahn
Stärkung der Pflegeberufe, Durchsetzung eines Tarifsystems
Erhöhung der Leistungen
auch Digitalisierungsreform
Governance Verschiebung in der Corona-Krise:
Zentralisierung von Landesebene auf Bundesebene
Kompetenzverschiebung von Selbstverwaltung zur Bundesregierung
AMNOG-neu:
2022, Karl Lauterbach
Verhandlungsmandat für den GKV-Spitzenverband wird massiv beschränkt
für ca. die Hälfte der neuen Wirkstoffe gibt es einen zentralen, obligatorischen Preisanker
neuer Vortsoß bei der Digitalisierung:
vereinfachte Nutzung
automatische Erstellung der elektronischen Patientenakte
verbesserter Datenschutz
Ausbau der Forschung
Lauterbachs-Motto:
“weniger Ökonomie, mehr Medizin”
historischer Wandel der Governance:
bis 1988: Selbstverwalteter Korporatismus (dominant), Staat
Herbert Ehrenberg
1989 bis 2013: Selbstverwalteter Korporatismus, Staat, Wettbewerbsökonomie -> unklare Dominanz
Norbert Blüm
Horst Seehofer
Andrea Fischer
Ulla Schmidt
Philip Rösler
ab 2013: < Selbstverwalteter Korporatismus, > Staat, < Wettbewerbsökonomie -> Verschiebung in Richtung exekutiver Dirigismus
Hermann Gröhe
Jens Spahn
Karl Lauterbach
Ausgangspunkt unserer historischen gesundheitspolitischen Regulierungsanalyse ist das … des Jahres... Es markiert den Einstieg in eine „…“ – eine bis heute wirkkräftige gesundheitspolitische Maxime. Gesundheitspolitik spielt sich seitdem zwischen den beiden Polen … und … ab. Man kann das … deshalb auch als den Beginn der modernen Gesundheitspolitik bezeichnen, die das Gesundheitswesen in seiner aktuellen Struktur maßgeblich prägt.
Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG)
1977
einnahmenorientierte Ausgabepolitik
Kostendämpfung
Strukturreform
KVKG
Die dynamischen gesundheitspolitischen Reformfaktoren lassen sich in der Gesetzeshistorie sehr gut belegen. Direkter Anlass für Gesundheitsreformen waren häufig … bzw. …, teilweise ausgelöst von ... Gesundheitsreformen aus diesem Anlass gingen meistens auch mit schlichter Kostendämpfung einher.
finanzielle Probleme der GKV
steigende Beitragssätze
exogenen Schocks
schlichter Kostendämpfung
Strukturreformen betrafen vor allem die … sowie die Erstattungsregime von .... Der stationäre Sektor wurde durch … auf Effizienz getrimmt. Die Struktur der niedergelassenen Ärzteschaft ... Spahns … ist eine Strukturreform sui generis – eine Strukturreform, mit der ein technischer Fortschritt im Gesundheitswesen nachgeholt wird. Ein Sonderfall ist auch die von der Corona-Krise erzwungene Reform des ...
Krankenkassen
Arzneimitteln und Medizinprodukten
Fallpauschalen
blieb dagegen weitgehend unangetastet
Infektionsschutzgesetzes
Reformen erfolgen zunehmend in Gesetzeskaskaden, in der jüngeren Vergangenheit sogar über zwei Legislaturperioden und mehrere Minister (…, …, … – Gröhe, Spahn, Lauterbach).
Pflege
Digitalisierung
Infektionsschutz
Auch die … des Gesundheitssystems ist einem dynamischen reformhistorischen Wandel unterworfen. Die politisch-staatliche Steuerung erhält ein immer größeres Gewicht, z.B. durch eine Stärkung der … Aufsicht und immer präzisere Vorgaben mit Kontrolle der ... Typisch für das deutsche Gesundheitssystem war bisher eine ... Diese wird zunehmend eingeengt, teils durch konkretere Vorgaben, teils durch direkte Entscheidungen. Hybridinstitutionen werden personell aufgebläht und entwickeln sich zu nachgeordneten Behörden (z.B. …). Selbst der … als Spitzengremium der gemeinsamen Selbstverwaltung wird politisiert (Benennung der Unparteiischen etc.). Auch die soziale Selbstverwaltung (Verwaltungsräte der Kranken- und Pflegekassen) als Gegengewicht zu politisch-staatlicher Steuerung verliert an Bedeutung, nicht zuletzt auf Grund personeller Ausdünnung durch Krankenkassenfusionen (weniger Verwaltungsräte).
Governance
ministeriellen
indirekte Steuerung
Hybridinstitutionen
gematik
G-BA
Krankenkassenfusionen
Insgesamt dominiert (weitgehend parteienübergreifend) das Leitbild einer administrierten detaillistischen Versorgungssteuerung gegenüber wettbewerblichfreiheitlichen Ansätzen („…“). Wettbewerb wird überwiegend (nur) als … geschätzt; Qualität soll eher durch … erreicht werden („Qualitätssicherung“). Der exekutive Dirigismus hat sich durch die … noch verstärkt, verbunden mit einer weiteren Verringerung der Freiheitsgrade von Krankenkassen, Leistungserbringern und Industrie. In Krisen schwindet die Freiheit.
exekutiver Dirigismus
Mittel zur Kostendämpfung
Vorgaben der Selbstverwaltungsgremien
Corona-Krise
In einer exogenen Schocksituation bildete sich eine neue Regierung, die auch nach Ende der Corona-Krise … Geld ausgeben will, als sie hat. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum regierungspolitischen Agieren nach der Finanzmarktkrise (Einführung der Schuldenbremse etc.).
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