Funktion Gesundheitswesen
Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der individuellen und kollektiven Gesundheit
Gesundheitsvorsorge(Präevntion)
Krankenversorgung(Behandlung, Pflege, Rehabilitation)
medizinische Forschung und Lehre
Gesundheitssektoren
ambulante und stationäre Versorgung
öffentliche Gesundheitsdienste
Finanzierung des Gesundheitswesen
Versicherungen, Haushalte, Arbeitgeber
Akteure des Gesundheitswesens
Anbieter(Leistungserbringer) -> erbringen Gesundheitsleistungen(Meidzinbetriebe)
Träger(Kostenträger) -> finanzieren Gesundheitsleistungen(Versicherungen)
Produzenten -> stellen Ressourcen bereit(Bedarfindustrie)
Patienten
Instiutionen und Sektoren
Ärztekammer & Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Verinigung sorgt für Sicherstellung der Versorgung
KV prüft ob die Fachkunde gegeben ist
approbierter Vertragsärzte haben ZUlassung für GKV-Versorgung
Ermächtigung -> Krankenhausarzt kann ambulant tätig werden
Belegarzt-Anerkennung -> Vertragsarzt kann im Krankenhaus tätig werden
Gesundheitsmarkt
damit Krankheit kein finanzielles Risiko wird, gibt es Versicherungen
Grundsätze des deutschen Gesundheitswesens
Art. 20 Abs 1 “Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat”
Sozialgesetzbuch soll dazu beitragen:
menschenwürdiges Dasein zu sichern
gleiche Vorraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen
Familien zu schützen und zu fördern
Erwerb des Lebensunterhalt durch frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens auch durch Hilfe zur Selbsthilfe abzuwenden oder auszugleichen
Gesetzliche Krankenversicherung
hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten
Versicherte sollen durch gesunden/bewussten Lebenstil dazu beitragen sich selbst möglichst vor Krankheiten etc. zu schützen
Junge - Alte, Ledige - Familien, Erwerbstätige - Arbeitsunfähige, Einkommensstarke - Einkommensschwache
Private Krankenversicherung -> Beitrag nach Risiko (Äquivalenzprinzip)
Gesetzliche Krankenversicherung -> Beitrag nach Lohneinkommen (Solidarprinzip)
Organisation des Gesundheitswesens
Makroebene (Gesundheitspolitik)
politische Rahmengesetzgebungen, Verordnungen etc.
Mesoeben (Selbstverwaltung)
KV, Krankenkassen, Ärzte-, Apothekenkammern
Gremien und Insitutionen
Sicherstellung der Versorgungslandschaft
Regeln Beziehung zwischen Leistungsberechtigten und Finanzierung
Regeln Beziehung zwischen Finanzierungsträgern und Leistungserbringern
Regeln Beziehung zwischen Leistungserbringern und Leitsungsberechtigten
Mikroebene (Individualakteure)
Leistungserbringer, Kostenträger, Patienten
Beziehung zwischen Akteuren
ambulant:
stationär:
Vorrangregel für Krankenhausbehandlungen
-> ambulant vor stationär
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