Gewahrsam §33 PolG
Ein Gewahrsam liegt vor, wenn die Polizei eine oder mehrere Personen nicht nur kurzfristig an einem eng umgrenzten Ort festhält und dadurch die körperliche Bewegungsfreiheit aufgehoben wird
Störung/ Schaden
Schaden ist die objektive Störung bzw. Minderung (eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung) von Normen, Rechten und Rechtsgütern, die unter dem Begriff der Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zusammengefasst werden.
Freie Willensbestimmung ausschließender Zustand
Wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der jeweiligen Geistesstörung zu bilden und danach zu handeln.
Ein selbstständiges Denken und Handeln ist nicht mehr möglich oder zumindest stark eingeschränkt
Hilflose Lage
Wenn sich die Person aus eigener Kraft die drohende Gefahr für Leib oder Leben nicht mehr abwehren kann
Dringend Tatverdächtig
Wer für eine ST aufgrund objektiver Umstände ,mit hoher Wahrscheinlichkeit als Täter oder Teilnehmer in Frage kommt
Einfache körperliche Gewalt
PB setzen ausschließlich ihre körperlichen Fähigkeiten und Mittel ein
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
Hilfsmittel im technischen oder chemischen Sinne, die geeignet sind, die körperliche Kraft zu verstärken, ohne waffen
Waffen
Waffen i.s.d PolG sind Waffen im technischen Sinne, die konstruiert und hergestellt wurden, um Verletzungen herbeizuführen
Wohnung
Eine Wohnung umfasst Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen
und zur Stätte privaten Lebens
und Wirkens gemacht sind
Betreten
Das Betreten umfasst Eintreten,
Verweilen und
Treffen einfacher Feststellungen
in Wohnungen
Durchsuchen
Durchsuchen ist
Ziel-und zweckgerichtetes Suchen
Nach Personen und Sachen
In Wohnungen
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