Die Beteiligungsformen der Täterschaft und Teilnahme im Überblick §§25-27 StGB
Nenne die 3 Formen der Täterschaft und beschreibe sie
Unmittelbare Täterschaft
wer die Tat selbst ohne Mitwirkung eines anderen begeht
Mittelbare Täterschaft
wer die Tat durch einen anderen begehen lässt
Der auszuführende handelt nur als willenloses Werkzeug (ohne Vorsatz
Mittäterschaft
wenn zwei Personen die Tat gemeinschaftlich ausführen
Fassen zusammen eine Tatentschluss
Mittäter arbeiten arbeitsteilig
Haben beide Interesse am Erfolg
Nenne die 2 Formen der Teilnahme und erkläre sie
Anstiftung
wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat bestimmt hat
Objektiver Tatbestand:
Bestimmen bedeutet, der Anstifter weckt den Tatentschluss des Täters durch setzen eines Tatanreizes
Rechtswidrige Tat ist eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht
Beihilfe
Gehilfe ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet
Hilfe leisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder verstärkt
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