Definition Rechtsordnung
bezeichnet die Summe der Rechtsnormen eines Staates die erzwingbar sind. (ggf. durchsetzbar durch Rechtsmittel z.B. Polizei)
Definition Rechtsnormen
sind einzelne Rechtsvorschriften.
Sie bestehen aus Tatbeständen und Rechtsfolgen.
Wertigkeit der Rechte
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Naturrecht (gewährt nicht-abänderbare Grund- und Menschenrechte)
Verfassungsnormen (Grundgesetz)
einfache Gesetze (z.B. Berufsschulgesetz)
Verordnungen (regelt Teilbereiche eines Gesetzes; z.B. Verwaltungsvorschrift, Schulbetrieb)
Satzungen (regeln für öffentlich-rechtliche Vereinigungen oder Personenvereinigungen; z.B. Vereine; für alle Mitglieder bindend)
Verwaltungsakt (Mitteilung einer Behörde an den Bürger über Konsequenzen die sich aus der Anwendung geltendes Rechtes ergeben; z.B. Steuerbescheid)
Rechtsquellen (= Richterrecht; z.B. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes
Richterrecht sehr unterschiedlich ➡️ kommt auf Richter an)
Gewohnheitsrecht (nur im Privatrecht; zwischen 2 gleichgestellten Personen; Voraussetzung: 10 Jahre dauerhafte Anwendung)
Gliederung des Rechts
öffentliches Recht
regelt Beziehung zwischen
gilt z.B. für Beziehungen
Verhältnis
gültig als
Beispiele
Öffentliches Recht
Regelt die Beziehung zwischen:
Bürger und Staat
Trägern der öffentlichen Gewalt untereinander
Gilt z.B. für Beziehungen:
Schule und Schüler
Bund und Land
Verhältnis:
Über- und Unterordnung
Gültig als:
zwingendes Recht (Abweichungen von der Rechtsvorgabe sind nicht möglich)
Beispiele:
Strafrecht
Steuerrecht
(Untersuchungsgrundsatz)
Privatrecht
Privatecht / Zivilrecht
einzelnen Personen (natürliche und juristische) untereinander
Herr A. und Frau B.
Großhandel und Einzelhandel
Arztpraxis und Patient
Gleichrangigkeit
nachgiebiges Recht (innerhalb des vorgegebenen Rahmens können rechtliche Regelungen frei vereinbart werden)
Bürgerliches Recht
Handelsrecht
Besitz und Eigentum
Definition
Besitz:
Tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache
“Wer hat die Sache?”
Eigentum:
Rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache?
“Wem gehört die Sache?”
Einigung + Übergabe (bewegliche Sachen)
Rechtsobjekte und Rechtssubjekte
Definition Rechtsobjekte
sind Gegenstände des rechtlichen Handelns
Sachen
körperliche Gegenstände
kann man anfassen
Rechte
nicht körperliche Gegenstände
kann man nicht anfassen; gedankliche Konstrukte
Verwertungsrechte
Verbrauch und es wird weniger z.B. Geld
z.B. Pfandrecht, Hypotheken, Grundschulden
Nutzungsrechte
Verbrauch und es bleibt z.B. Wohnung
z.B. Nießbrauch eines Mieters gegenüber eines Vermieters
Sachen (Unterteilung) (2)
bewegliche Sachen (Mobilien)
z.B. Praxisinventar
unbewegliche Sachen (Immobilien)
z.B. Grundstücke, Gebäude
bewegliche Sachen Unterteilung (2)
vertretbare Sachen (Gattungsware)
-sind ersetzbar
-gleiche Beschaffenheit
-z.B. Kleidungsstück aus dem Katalog,
2-Euro-Münze
nicht vertretbare Sachen (Stückware)
-sind nicht ersetzbar
-individuelle Beschaffenheit
-z.B. Maßgeschneidertes Abendkleid vom Designer,
Gebrauchtwagen,
Gemälde
Unterteilung Rechte (2)
Rechtssubjekte
Definition Rechtsfähigkeit
Wer ist alles rechtsfähig?
Zeitraum
Unterteilung juristische Personen
Fähigkeit von Personen Träger von Rechten und Pflichten zu sein
natürliche + juristische Personen
natürliche Personen: Alle Menschen sind rechtsfähig
(Tiere werden vor dem Gesetz als “Sachen” gesehen)
ab Vollendung Geburt bis Tod
juristische Personen des Privatrechtes
= Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, eG),
eingetragene Vereine (z.B. Sportvereine)
juristische Personen des öffentlichen Rechts
= Bund, Länder, Kreise, Gemeinden,
Universitäten,
gesetzliche Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften,
Landesversicherungsanstalten,
IHK
Geschäftsfähigkeit
welche Personen
ab wann
Jahre und Lebensjahre
natürlicher und juristischer Personen
ab vollendetem 18. Lebensjahr ist eine Person geschäftsfähig
1 Jahr = 2. Lebensjahr
0 Jahre = 1. Lebensjahr
Definition:
ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte wirksam abschließen und Verbindlichkeiten eingehen zu können
ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte mit eigener Willenserklärung wirksam abzuschließen
Formen Geschäftsfähigkeit
Vertrag
Ausnahme
geschäftsunfähig
= alle Kinder unter 7 Jahren
per Gerichtsabschluss bei:
-dauernd Geisteskranken
-krankhafter Störung der Geistesfähigkeit (Entmündigung)
➡️ für den Geschäftsunfähigen handelt der gesetzliche Vertreter
ALLE VERTRÄGE SIND UNWIRKSAM (NICHTIG)
(Außnahme: Botengänge; Kind kauft Brötchen für Mama)
Formen Geschäftsfähigkeit (2)
Ausnahmen
beschränkt geschäftsfähig
= alle Kinder und Jugendliche
ab 7 bis unter 18 Jahren
per Gerichtsbeschluss bei:
-Trunksucht
-Rauschgift
-Verwendungssucht
-Geistesschwäche
-Entmündigten
Ausnahmen:
z.B.
Taschengeld
nur rechtliche Vorteile
Geschäfte innerhalb Arbeitsverhältnis (Ausbildungs- und Dienstverhältnis)
Geschäfte innerhalb selbstständiger Tätigkeit
Formen Geschäftsfähigkeit (3)
voll geschäftsfähig
=alle Personen ab 18 Jahren / vollendetem 18. Lebensjahr
= Minderjährige die einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen
= Minderjährige die ein Erwerbsgeschäft betreiben (Unternehmen)
ALLE VERTÄGE SIND VOLL WIRKSAM
Abgabe einer Willenserklärung
Arten (4)
Arten detailliert
Abgabe einer (mehrerer) Willenserklärung(en) mit rechtlicher Wirkung
mehrseitiges Rechtsgeschäft
= Rechtsgeschäfte
Antrag + Annahne (Willenserklärung I + II)
➡️ erst bei inhaltlicher Übereinstimmung
↪️Vertrag
einseitig verpflichtend
z.B. nur Antragsteller
Schenkung
Bürgschaft
mehrseitig verpflichtend
Antragsteller und Annahmesteller haben Pflichten
z.B. Kaufvertrag
Ausbildungvertrag
Behandlungsvertrag
einseitiges Rechtsgeschäft
Arten (2)
wann rechtswirksam
Willenserklärung nur einer Partei
empfangsdürftig
= rechtswirksam erst, wenn Empfänger die Willenserklärung erhalten hat
z.B. Kündigung
Vormachtserteillung
Mahnung
nicht empfangsbedürftig
= Willenserklärung bereits bei Abgabe rechtswirksam
z.B. Testament
Auslobung
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