von wem wird die Arbeitskleidung gestellt
- Soll vom Arbeitgeber gestellt werden
- Die Arbeitskleidung muss ggf. die Privatkleidung vollständig bedecken.
rechtliche Grundlagen
- Bundesgesundheitsblatt 28. (1985) 185-186
Tarifrecht
- TRBA 250 (u.a. arbeits- rechtliche Vorgaben)
Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
eigenschaften der kleidung
- Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe
- Chemo-thermische oder thermisch- desinfizierende Aufbereitung
kann man bei 100 grad waschen
wann wechseln
- Die Häufigkeit des Wechsels ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten bei der Arbeit, bei Kontamination sofort
- In der Regel 2-Tages- Wechsel, ggf. häufiger
- Bei Verschmutzung sofort
entsorgung
- Waschen mit nachgewiesenen wirksamen desinfizierenden
-Waschverfahren Verfahren/ Mittel
entsprechend RKI-/
VAH- Liste) Arbeitskleidung darf nicht
im häuslichen Bereich gewaschen werden!
Dienstschuhe welche
Bequem, rutschhemmend, desinfizierbar und mit geschlossener Ferse/Fersenriemen
dienstschuhe
Bei sichtbarer Verschmutzung wischdesinfizieren
1x wöchentlich reinigen
Schutzkleidung (einmal oder aufbereitbar)
Schürze/ Kittel (Kurz- oder Langarm, je nach Einsatzzweck)
sinn
- Wird über der Arbeits-, Bereichs- oder Privatkleidung getragen, wenn eine Kontamination zu erwarten ist
schutzkittel Eigenschaften
- Baumwoll-Mischgewebe, bzw. Microfaser oder Kunststoff
- Bei Bedarf flüssigkeits- abweisend bzw. - dicht,
- Unsteril bzw. steril
- Chemo-thermische oder thermische- desinfizierende Aufbereitung
schutzkittel wechsel
- Sofort nach Kontamination/
Beendigung der Tätigkeit/
Patientenwechsel
schutzkittel entsorgung
- Einmalprodukt direkt entsorgen gemäß Abfallschlüssel
- Waschen mit nachgewiesenen wirksamen
-desinfizierenden
Waschverfahren
(Verfahren/ Mittel entsprechend RKI-/VAH - Liste)
Kopf-Haarschutz (Kopfhaube)
für was
- Personalschutz vor Kontamination mit organischem Material oder Protektivschutz (z.B. bei invasiven Maßnahmen)
kopfhaube material
- Einwegartikel, flüssigkeitsabweisend, Haarundurchlässig
kopfhaube wechsel
kopfhaube entsorgen
- Anschließend hygienische Händedesinfektion
Augenschutz (z.B. Schutzbrille, Augenschild)
- Personalschutz vor Kontamination mit infektiösem Material oder chemischen Gefahrstoffen
augenschutz rechtlches extra
- Zusätzlich: BioStoff V § 11
Gefahrstoffverordnung § 50
augenschutz wann
- Flüssigkeitsdicht, mit seitlichem Schutz, ggf. beschlags-/ spiegelarm, die Brille muss desinfizierbar sein
augenschutz wechsel
augenschutz entsorgung
Mund-Nasenschutz (Maske)
- Personalschutz vor Kontamination mit organischem/infektiösem Material oder Patientenschutz (Protektivschutz)
Mund-Nasenschutz (Maske) recht extra
-BioStoffV § 11
- BGR 250/TRBA 250 (u.a. arbeitsrechtliche Vorgaben)
-EN149 und prEN 14683
mund nasenschutz eigenschaften
- Flüssigkeitsundurchlässig, (FFP1 )
- Gute Passform mit individueller
Anpassungsmöglichkeit
- Muss Nase, Mund , ggf. Bart vollständig bedecken
nasen-/ mundschutz
- Jedes mal nach Gebrauch.
- Bei Bedarf, wenn sie innen von der Atemluft des Trägers
-durchfeuchtet oder wenn sie außen sichtbar verschmutzt sind
Nicht ab- und wieder aufsetzen
mundschutz entsorgung
- Direkte Entsorgung
Atemschutz
- Ist notwendig bei Aerosol-übertragbaren und hoch kontagiösen Krankheiten wie: TBC, hämorrhagisches Fieber usw.
- Als Patientenschutz vor z.B. Schimmelpilzsporen
recht atemschutz
- BGR 250/TRBA 250 (u.a. arbeits-rechtliche Vorgaben)
- BiostoffV, Anhang Tab. - ABAS
atemschutz eigenschaften
- Dichtsitzend, flüssigkeitsdicht, FFP2 bzw. FFP3 (ggf. mit Exspirationsventil)
atemschutz wechsel
- Jedes mal nach Gebrauch
- bei ußen sichtbarer Verschmutzung
- Herstellerangaben zu Tragedauer und Durchfeuchtung beachten
- Nicht ab- und wieder aufsetzen
atemschutz entsorgung
- Direkte Entsorgung, Einmalprodukt gemäß Abfallschlüssel
Handschuhe
z.B. bei der Patientenversorgung
- Um eine Kontamination der Hände des Personals mit infektiösem Material zu verhindern.
- Die Auswahl des Handschuhmaterials richtet sich nach dem Einsatz und dessen Beanspruchung
- Im weiteren sind die Aspekte des Arbeitsschutzes, je nach Einsatz bzw. Anforderung, zu berücksichtigen
handschuhe rechtliche
BGR 250/TRBA 250 (u.a. arbeitsrechtliche Vorgaben)
handschuhe eigenschaften
- Dicht, stabil, möglichst reißfest, elastisch, mit gutem Tastvermögen ggf. lange Stulpen
- Möglichst puderfreie Handschuhe benutzen.
- Latex-Handschuhe müssen puderfrei sein!
- Je nach Einsatzgebiet steril - unsteril
- Je nach Einsatzzweck sind besondere Anforderungen/ Eigenschaften zu beachten
handschuhe wechsel
- Unmittelbar nach Kontamination oder Verschmutzung
- Nach jedem Patienten (Ausnahmen siehe RKI- Richtlinie Händehygiene)
handschuhe entsorgung
Schutzschuhe
(z.B. Bereichsschuhe, Gummistiefel/-galoschen)
- Bei definierten Tätigkeiten bzw. Bereichen mit Bereichskleidung
schutzschuhe recht extra
BGR 250/TRBA 250 u.a. arbeitsrechtliche Vorgaben
schutzschuhe eigenschaften
- Flüssigkeitsdicht, rutschhemmend, chemisch bzw. thermisch desinfizierbar
- Antistatisch z.B. in OP-Abtl. Intensiv-Station
schutzschuhe wechsel
- Beim Verlassen des Bereiches bzw. nach Gebrauch
-Mitarbeiterbezogen verwenden oder desinfizier. Aufbereitung
schutzschuhe entsorgung
- Bevorzugt: maschinelle Aufbereitung bei 60°C
- Manuell: desinfizierend reinigen
- Verschmutzungen sind sofort zu entfernen
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