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StPr ABK

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by Alina B.

IDF beim Unverdächtigen

1 Vorprüfung

2 Materielle Rechtmäßigkeit

  • Eingriffsermächtigung: Norm nennen §163 b ( 2 ) StPO

  • Adressat : Unverdächtiger , definieren + Sv Bezug *+ Gebotheitsgrundsatz (> Definition, sv Bezug bspw keine weiteren Zurufen vorhanden,

  • Zweck . Feststellung Identität

  • A Rechtsfolge (Generalklausel= §163 b(1) S.1 Stpo ) -> gleiche paragraph?

    zur IDF erforderlichen Maßnahmen (definieren) : Anhalten, Auweise verlangen und aushändigen lassen, Personalien erfragen/notieren, sonstige erforderliche Maßnahmen (Datenabgleich,..)

    Im SV: schauen welches vorliegt bspw Weigerung Aushändigung, da Probleme ausgehändigt werden

  • Weitere Voraussetzung: “IDF sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich”- SV Bezug

  • B Sonderfall (§163 b (1) S.2,S.3 StPO)

    weitere zu IDF erforderlichen Maßnahmen möglich:

    Fetshalten 163 b (1) s 2

    NUR MIT EINWILLIGUNG : Durchsuchen Person/mitgeführte Sachen, ED Maßnahmen

    Definition + SV Bezug

  • vermutlich nur festhalten und weiter nicht

  • Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

    Defintiion + SV Bezug

    bei Stärke TV : warum dringender TV bei Verdächtigen Def + svb, , Zeugenaussage

    schwere der tat: normal

3 Formelle Rechtmäßigkeit

  • Anordnungskompetenz : …Satz

    “Jeder Beamte des Polizeivollzugsdienstes”

4 Form- und Fristbestimmungen

  • Belehrungspflicht

    §69 (1) S.2 i v m 163b (2) Gegenstand der Untersuchung

    SVB:

  • Bei vorübergehendem Festhalten: siehe Bestimmungen gem §163 c StPO :

  • Freilassung nach höchstens 12h : 163 c(2) stpo

  • unverzüglich nach IDF freilassen -> 163c (1) s 1

  • unverzügliche Richtervorführung -> 163c (1) s 2

  • Bei Durchsuchung der Person : Gleichgeschlechtigkeitsgrundsatz §81 d StPO

  • 163 (3) stpo : vernichtung Unterlagen , nach IDF/ Strafverfahren

5 Ergebnis

“Die IDF war rechtmäßig”

Author

Alina B.

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