Anfangsverdacht
…wenn es zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat gibt
Oppurtunitätsprinzip
Tatbestandmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung.
Pflichtgemäßem Ermessen
Verhältnismäßigkeit
GR- Eingriff = Schwere der Tat
Stärke des Tatverdachts
Offizialdelikt
ST die den Rechtsfrieden der Allgemeinheit in besonderem Maße stören
Antragsdelikt
Die in erster Linie nicht den Rechtsfrieden der Allgemeinheit, sondern den des einzelnen Bürgers stören.
Wird nur auf Antrag verfolgt.
Privatklagedelikt
…die den Rechtsfrieden des Einzelnen stören
Gefahr im Verzug
Liegt vor wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde
Beschuldigter
Person, die konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist
Verdächtiger
Kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht
Unverdächtiger
Kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren ST in Betracht
Zeuge
…ist, wer in einem Straf- oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst BS/ BT oder Sachverständiger ist.
Zeuge vom Hörensagen
…ist, wer keine eigenen Wahrnehmungen vom Tatgeschehen schildert, sondern was ihm Dritte dazu gesagt haben.
Sachverständiger Zeuge
Ist, wer eigene Wahrnehmungen gemacht hat, wozu eine besondere Sachkunde erforderlich war
Sachverständiger
Ist kein Zeuge.
Aufgrund seines speziellen Fachwissens erläutert er SV, Beweise und Aussagen im Strafverfahren. Er erstellt ein Gutachten.
Der Sachverständige ist im Gegensatz zum Zeugen austauschbar.
Dringender Tatverdacht
Liegt vor, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der BS Täter oder Teilnehmer einer ST
Hinreichender Tatverdacht
Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen
Vernehmung
Stellt ein Strafverfolgungsorgan (Polizei, StA,Gericht) gezielte, detaillierte Fragen zu Zwecken der Strafverfolgung und ist die amtliche Eigenschaft nach außen erkennbar, so liegt eine Vernehmung vor.
Spontanäußerung
…sind Äußerungen von Personen, die den Strafverfolgungsbehörden unaufgefordert Informationen mitteilen
Betroffen
d.h am Tatort oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort gestellt
Durchsuchung
Ist die Planmäßige und zielgerichtete Suche nach Personen oder Sachen, deren genaue räumliche Lage den Strafverfolgungsorganen nicht bekannt ist.
Erforderlich
wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen
keine andere mildere Maßnahme gibt
das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Festhalten
…ist jede gegen den Willen des BT vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit
über die Zeit hinaus,
die notwendigerweise
für jede alsbald mögliche IDF benötigt wird,
ferner jede unfreiwillige Verbringung an einen anderen Ort.
Das Durchsuchen
Das Durchsuchen (i.s.d §163b StPO) der Person besteht in dem Suchen in der Kleidung und auf der Körperoberfläche nach Gegenständen oder Zeichen, die zur Identifikation beitragen können.
Z.B Ausweise etc.
Mitgeführte Sachen
…sind solche, über die der BT zurzeit der Durchsuchung die tatsächliche Sachherrschaft ausübt
Wer Eigentümer oder Besitzer im zivilrechtlichen Sinne ist, ist ohne Bedeutung
ED- Behandlung
(Es kommen dabei die Maßnahmen, die auch §81 b StPO vorsieht, in Betracht.) Zusatz-> wäre gut
ED-Behandlung Ist die Feststellung äußerer, unveränderlicher, körperliche Merkmale.
(Zweck ist die aktuellen Identifizierung oder das spätere Wiedererkennen)
Gebotenheit
Dies ist der Fall, wenn zum Zeitpunkt der beabsichtigten IDF konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person als Zeuge oder Augenscheinsobjekt (§86 StPO) benötigt wird.
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