Anfangsverdacht
…wenn es zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat gibt
Oppurtunitätsprinzip
Tatbestandmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung.
Pflichtgemäßem Ermessen
Verhältnismäßigkeit
GR- Eingriff = Schwere der Tat
Stärke des Tatverdachts
Offizialdelikt
ST die den Rechtsfrieden der Allgemeinheit in besonderem Maße stören
Antragsdelikt
Die in erster Linie nicht den Rechtsfrieden der Allgemeinheit, sondern den des einzelnen Bürgers stören.
Wird nur auf Antrag verfolgt.
Privatklagedelikt
…die den Rechtsfrieden des Einzelnen stören
Gefahr im Verzug
Liegt vor wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde
Beschuldigter
Person, die konkret verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist
Verdächtiger
Kommt als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht
Unverdächtiger
Kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren ST in Betracht
Zeuge
…ist, wer in einem Straf- oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst BS/ BT oder Sachverständiger ist.
Zeuge vom Hörensagen
…ist, wer keine eigenen Wahrnehmungen vom Tatgeschehen schildert, sondern was ihm Dritte dazu gesagt haben.
Sachverständiger Zeuge
Ist, wer eigene Wahrnehmungen gemacht hat, wozu eine besondere Sachkunde erforderlich war
Sachverständiger
Ist kein Zeuge.
Aufgrund seines speziellen Fachwissens erläutert er SV, Beweise und Aussagen im Strafverfahren. Er erstellt ein Gutachten.
Der Sachverständige ist im Gegensatz zum Zeugen austauschbar.
Dringender Tatverdacht
Liegt vor, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der BS Täter oder Teilnehmer einer ST
Hinreichender Tatverdacht
Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen
Vernehmung
Stellt ein Strafverfolgungsorgan (Polizei, StA,Gericht) gezielte, detaillierte Fragen zu Zwecken der Strafverfolgung und ist die amtliche Eigenschaft nach außen erkennbar, so liegt eine Vernehmung vor.
Spontanäußerung
…sind Äußerungen von Personen, die den Strafverfolgungsbehörden unaufgefordert Informationen mitteilen
Betroffen
d.h am Tatort oder in unmittelbarer Nähe zum Tatort gestellt
Durchsuchung
Ist die Planmäßige und zielgerichtete Suche nach Personen oder Sachen, deren genaue räumliche Lage den Strafverfolgungsorganen nicht bekannt ist.
Erforderlich
wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen
keine andere mildere Maßnahme gibt
das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Festhalten
…ist jede gegen den Willen des BT vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit
über die Zeit hinaus,
die notwendigerweise
für jede alsbald mögliche IDF benötigt wird,
ferner jede unfreiwillige Verbringung an einen anderen Ort.
Das Durchsuchen der Person
Das Durchsuchen (i.s.d §163b StPO) der Person besteht in dem Suchen in der Kleidung und auf der Körperoberfläche nach Gegenständen oder Zeichen, die zur Identifikation beitragen können.
Z.B Ausweise etc.
Mitgeführte Sachen
…sind solche, über die der BT zurzeit der Durchsuchung die tatsächliche Sachherrschaft ausübt
Wer Eigentümer oder Besitzer im zivilrechtlichen Sinne ist, ist ohne Bedeutung
ED- Behandlung
(Es kommen dabei die Maßnahmen, die auch §81 b StPO vorsieht, in Betracht.) Zusatz-> wäre gut
ED-Behandlung Ist die Feststellung äußerer, unveränderlicher, körperliche Merkmale.
(Zweck ist die aktuellen Identifizierung oder das spätere Wiedererkennen)
Gebotenheit
Dies ist der Fall, wenn zum Zeitpunkt der beabsichtigten IDF konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person als Zeuge oder Augenscheinsobjekt (§86 StPO) benötigt wird.
Beweismittel
Gegenstände als Beweismittel im Sinne von §94 (1) StPO sind alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweise erbringen (z.B. Tatbeute, Kleidungsstück mit Blutflecken)
Ergreifen
Jedes Festhalten zur Durchführung einer nach der StPO zulässigen Zwangsmaßnahme.
Andere Räume
Andere Räume sind solche,
die vom Verdächtigen,
wenn auch nur gelegentlich,
benutzt oder mitbenutzt werden,
ohne dass er darin seinen Lebensmittelpunkt hat
; in Frage kommen Lagerräume, umfriedete Hofräume oder sonst das umfriedete Besitztum.
Wohnung
Wohnung ist eine Räumlichkeit, deren Hauptzweck darin besteht,
Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen,
ohne dass sie in erster Linie ein Arbeitsraum ist.
Ihm gehörende Sachen
Ich:gehörende Sachen im Sinne von §102 StPO sind Kleidungsstücke,
die der Verdächtige bei sich führt,
ohne sie zu tragen und seine sonstige bewegliche Habe ( Koffer, Tasche, KFZ etc.)
“Ihm gehörend” bedeutet nicht das Eigentum, sondern umfasst den Besitz, Gewahrsam und Mitgewahrsam.
Durchsuchen der Person
Durchsuchung der Person ist
die Suche nach körperfremden Gegenständen oder Spuren
in oder unter der Kleidung
oder auf der Körperoberfläche
sowie in den natürlichen (leicht zugänglich natürlichen) Körperöffnungen.
Tatsachen
Sind Fakten, die den zu ziehenden Schluss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zulassen
Unverdächtige Person
Nicht Tat-oder Teilnahme verdächtigt, sowie nicht Folgetatverdächtigte
Andere Person !
i.s.d. §103 StPO sind Personen, die nicht Verdächtige der zugrunde liegenden ST sind
Flucht
Liegt vor, wenn der bisherige räumliche Lebensmittelpunkt aufgegeben wird um für die Strafverfolgungsbehörde unerreichbar zu sein.
Sich verborgen halten
Der BS hält sich verborgen, wenn er unangemeldet unter falschen Namen oder an einem unerkannten Ort lebt, um sich dem Verfahren zu entziehen
Fluchtgefahr (im Gesetz)
Besteht, wenn bei umfassender Würdigung der Umstände des Einzelfalls es wahrscheinlicher erscheint, dass der BS statt sich dem Strafverfshren zu stellen, sich diesem entziehen werde
verdunkelungsgefahr !
Verdunkelungsgefahr besteht,
wenn das Verhalten des BS den dringenden Verdacht begründet,
dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt
und dadurch die Ermittlungen
der Wahrheit erschwert werden wird
VHM der U-Haft (im Gesetz)
Sie darf nicht angeordnet/ angewandt werden,
wenn sie zu der Bedeutung der Sache
und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht
Einfache körperliche Durchsuchung
Ist das Beobachten der körperlichen Beschaffenheit oder der körperlichen Funktionsfähigkeit
Körperlicher Eingriff
Liegt insbesondere vor, wenn natürliche Körperbestandteile, wie Körperzellen, Blut, Liquor, Samen, Harn entnommen oder wenn
dem Körper Stoffe zugeführt werden
oder sonst in das haut-und muskelumschlossene Körperinnere eingegriffen wird
verfolgt !
D.h der nach dem Betreffen sich vom Tatort entfernende Täter wird auf Sicht und Gehör verfolgt oder es werden aufgrund von Ermittlungen kurz nach der Tat Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke seiner Ergreifung getroffen.
Frisch
Ist die Tat während oder unmittelbar nach deren Begehung
Tat
Darunter ist jede Handlung zu verstehen, welche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann
Fluchtverdacht
Liegt vor, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch die Flucht entziehen,
wenn er nicht alsbald festgenommen wird
Volle Überzeugung !
Die jeden vernünftigen Zweifel ausschließende innere Gewissheit der Schuld im Urteil
Erfolgsvermutung
Muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten oder kriminalistischer Erfahrung bzw. Überlegung beruhen
Befriedetes Besitztum
…ist davon erfasst, wenn es von seinem berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren
(Mauern, Hecken, Zäune)
gegen das willkürliche Betreten oder Eindringen durch andere gesichert ist
Gebäude
räumlich abgegrenzte,
selbstständige bauliche Einheit,
die den Eintritt von Menschen ermöglicht,
geeignet und bestimmt ist,
dem Schutz von Menschen und Sachen zu dienen
und Unbefugte fernzuhalten
Gegenstand
…umfasst nicht nur Sachen i.S.d bürgerlichen Rechts, sondern alle körperlichen Gegenstände unabhängig davon, ob sie beweglich oder unbeweglich sind
Potentielle Beweisbedeutung/ Untersuchung von Bedeutung
Liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht,
dass der Gegenstand im Verfahren zu Untersuchungszwecken,
insbesondere zur Ent-oder Belastung des Bs verwendet wird
Sicherstellung
Die Begründung oder Herbeiführung öffentlich- rechtlichen Gewahrsams an einer Sache
Beschlagnahme
Versteht man die förmliche Bemächtigung eines Gegenstands durch ein Strafverfolgungsorgan zu Zwecken des Strafverfahrens.
Die Beschlagnahme erfolgt hier in Form einer “Inverwahrungsnahme” da es sich bei den Beweismitteln um bewegliche Gegenstände handelt.
Seine Person
Durchsuchung der Person
ist die Suche nach körperfremden Gegenständen oder Spuren
sowie in den natürlichen Körperöffnungen
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