Strafbare Handlung
Eine Strafrechtliche Handlung ist das vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten.
Tatbestand
gesetzlich normierten Voraussetzung eines bestimmten Delikts
Begehungsdelikte
Tatbestände die ein bestimmtes aktives Verhalten veraussetzen
Unterlassungsdelikte
Täter erfüllt TB, wenn er eine Handlung unterlässt
Kausalität
Ursache des tatbestandlichen Erfolges
ist jede(s) (unterlassen, aktive) Handlung,
die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Vorsatz
…ist der Wille zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände
Fahrlässigkeit
Ist die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit der Rechtsgutverletzung
Bedingter Vorsatz
Hat die Tatbestandsverwirklichung für möglich, nimmt den Erfolg\ Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf
Bewusste Fahrlässigkeit
Hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich, vertraut aber darauf, dass Erfolg/ TBverwirklichung nicht eintritt.
Gemeinsamer Tatentschluss
Einverständnis der Beteiligten eine bestimmte Tat als gleichberechtigte Partner zu begehen
Gesundheitsschädigung
Als Gesundheitsschädigung ist jede Herbeiführung oder Steigerung einer körperlichen oder seelischen Krankheit zu verstehen.
Krankheit i.s dieser Vorschrift ist jede Pathologische Störung der normalen Lebensfunktion des Körpers ( ode einzelne Organe)
Körperliche Misshandlung
Als körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung anzusehen, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Sache
… ist jeder körperliche Gegenstand
Beweglich
beweglich ist eine Sache wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann
Fremd
Fremd ist eine Sache wenn sie aus Sicht des Täters
im Allein-oder im Miteigentum eines anderen steht
-Täter darf nicht Alleineigentümer sein.
-Täter kann aber Miteigentümer sein
Wegnahme
ist der Bruch fremden und Errichtung neuen (nicht notwendigerweise Tätereigenen) Gewahrsams
Gewahrsam/ Gewahrsamsinhaber
ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache, getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen
Gewahrsamsbruch
ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhaber
Begründung neuen Gewahrsam
Neuer Gewahrsam ist begründet , wenn die tatsächliche Sachherrschaft ungehindert ausgeübt werden kann
Zueignungsabsicht
Wenn der Täter zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Eigentümer dauerhaft aus seiner Eigentümerposition verdrängt wird (Enteignungsvorsatz)
und
die Absicht hat zumindest vorübergehend wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen
bzw. die Sache oder deren Sachwert seinem Vermögen zuzuführen (Aneignungspflicht)
Rechtswidrige ZEA
Antwort als Satz:
Der Täter hat keinen fälligen oder einredefreien Rechtsanspruch auf die “Sache” und deshalb war die Zueignung rechtswidrig.
Beschädigt
Jede körperliche Einwirkung,
durch die eine Sache in ihrer Substanz
oder ihrer bestimmungsmäßigen Brauchbarkeit (=Funktion)
nicht nur unerheblich beeinträchtigt wurde.
(Brauchbarkeitsminderung)
Wenn die Sachen nur noch eingeschränkt für den vorgesehen Zweck verwendet werden kann.
Zerstört
(Darunter versteht man)
jede körperliche Einwirkung,
durch die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit (=Funktion) einer Sache völlig aufgehoben ist.
Veränderung des Erscheinungsbildes
Liegt vor, wenn die Oberfläche der Sache sichtbar in einen anderen Zustand versetzt wird
Unbefugt
Gegen oder ohne den Willen des Eigentümers
Anvertrautheit
Liegt vor,
wenn die Sache dem Täter mit der Maßgabe überlassen wurde,
mit ihr im Interesse oder nach Weisungen des Eigentümers zu verfahren,
oder sie dem Eigentümer zurückzugeben.
Andere Person
Eine andere Person ist jeder lebendige Mensch, außer der Täter selbst
Umschlossener Raum
Ist ein Raumgebilde, das zum Betreten von Menschen bestimmt und mit Vorrichtung umgeben ist, die ein unbefugtes Eindringen verhindern sollen.
Einbrechen
Ist das gewaltsame öffnen
einer dem Zutritt
entgegenstehenden Umschließung
Einsteigen !
Ist jedes Hineingelangen in einen Raum
durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt
nicht bestimme Öffnung
unter überwindung von Hindernissen und Schwierigkeiten,
die sich aus der Eigenart der Umschließung ergeben.
(Z.B Übersteigen einer Umfriedung, Überklettern einer Mauer)
Falscher Schlüssel
Jeder Schlüssel der zur Tatzeit vom Berechtigten nicht,
noch nicht
oder nicht mehr
zum Öffnen des betreffenden Verschlusses bestimmt ist
( falsch nachgemacht, verlorene/ gestohlene Schlüssel)
Andere nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge
Sind solche,
durch die der Verschlussmechanismus ordnungswidrig betätigt wird,
ohne ihn zu beschädigen
Sich verborgen Halten
Ist jedes Sich- verstecken in dem Raum in einer Weise, die den Täter den Blicken arglos Eintretender entzieht
Zur Ausführung der Tat ( nicht lernen nur zur Verständigung )
….bedeutet, dass der Diebstahlvorsatz bereits zum Zeitpunkt der erschwerenden Handlung (Einbrechen, Einsteigen etc.) vorgelegt haben muss
Eindringen (nicht so wichtig)
Stellt jedes Betreten eines umschlossenen Raumes ohne oder gegen den Willen des Berechtigten dar.
Behältnis
Ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes
und sich umschließendes Raumgebilde
das nicht dazu bestimmt ist,
von Menschen betreten zu werden.
Verschlossen
Wenn sein Inhalt durch ein Schloss,
eine sonstige technische Schließvorrichtung
oder auf andere Weise
gegen einen ordnungswidrigen Zugriff
von außen besonders gesichert ist.
Andere Schutzvorrichtung
Sind alle sonstige Vorrichtungen,
die geeignet oder dazu bestimmt sind
die Wegnahme einer Sache
wenigstens zu erschweren.
Gewerbsmäßig
wenn der Täter in der Absicht handelt,
sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle
von einiger Dauer und einigem Umfang
zu verschaffen
(Kirchen und andere Religionsausübung dienenden Gebäude )
Sind Gebäude und Räume, in denen Gottesdienst abgehalten wird
(Dem Gottesdienst gewidmet )
Sind Gegenstände, die unmittelbar dazu dienen, dass an oder mit ihnen gottesdienstähnliche Handlungen vorgenommen werden.
(Von Bedeutung sein )
Wenn der Verlust eines Objektes für die betroffene Disziplin eine erhebliche Einbuße darstellen würde
(Öffentliche Ausstellung )
Sind für jedermann zugängliche Orte, an denen überlicherweise Sache der genannten Kategorie zur Beischtigung freigegeben werden
Hilflosigkeit
Liegt vor
wenn sich jemand nicht aus eigener Kraft
gegen die dem Eigentum
durch die Wegnahme einer Sache
drohende Gefahr schützen kann.
Unglücksfall
Ist jedes plötzliche Ereignis,
das einen erhebliche Personen- oder Sachschäden verursacht hat,
oder unmittelbar befürchten lässt.
Gemeine Gefahr
Ist eine Situation, in der für unbestimmt viele Personen die Gefahr besteht, erheblichen Schaden an Leib oder bedeutenden Sachwerten zu erleiden
Ausnutzen !
wenn der Täter zielgerichtet die Notlagen nutzt,
um die Tat zu ermöglichen
oder sie wenigstens erheblich zu erleichtern
Bande
Ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen
in dem Ziel,
künftig für eine gewisse Dauer
im gemeinsamen Zusammenwirken
eine Mehrzahl von selbständigen Straftaten
des jeweils im Gesetz genannten Deliktstyps
zu begehen
Wohnung
Umfasst Räume,
die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen sind
und zur Stätte privaten Lebens gemacht wird
Dauerhaft genutzte Privatwohnung
Alle Räume die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind und regelmäßig über einen längeren Zeitraum genutzt werden.
Waffe
Gegenstände die bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet sind erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Andere gefährliche Werkzeuge
bewegliche körperliche Gegenstände
die nach Art der Verwendung
im konkreten Fall geeignet sind
erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Bei sich führen
Wenn dem Täter die Waffe / das gef. Werkzeug
während des Tathergangs gefahrerhöhend zur Verfügung steht
(Sonstige Wekzeuge oder Mittel)
Alle Gegenstände, die sich -ohne gef. Werkzeuge zu sein -nur nach Art ihrer Beschaffenheit in der konkreten Situation objektiv zur Anwendung von Gewalt oder zur Drohung mit Gewalt eigenen, sowie abstrakt ungefährliche, deren Gefährlichkeit sich erst aus der Absicht zweckwidrige Verwendung gibt.
In Gebrauchsabsicht beisichführen
Wenn der Täter den Gegenstand zum Zweck der Nötigung mit sich führt
Gift
Alle organische oder anorganische Substanzen,
die unter bestimmten Bedienungen
durch chemische oder chemisch- physikalische Wirkung geeignet sind,
die Gesundheit erheblich zu schädigen
Andere gesundheitsschädliche Stoffe
Sind Substanzen
die mechanisch oder thermisch wirken
und dadurch geeignet sind
Beibringen
wenn der Stoff mit dem Körper des Opfers
derart in Verbindung gebracht wird,
dass er dort seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.
Hinterlistiger Überfall
Ist ein überraschend vorgetragener Angriff,
der unter Verdeckung der wahren Absichten
planmäßig so angelegt ist,
dass das Opfer sich nicht wehren kann
Mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Wenn Täter und Beteiligter einverständlich zusammenwirken, um den Taterfolg herbeizuführen
Lebensgefährdende Behandlung !
Liegt vor, wenn die Verletzungsbehandlung ( abstrakt) geeignet ist, das Opfer in die Gefahr des Todes zu bringen
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