Ehescheidung
Ehescheidung ist die Auflösung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung mit der Wirkung für die Zukunft aufgrund bestimmter Scheidungsgründe.
Scheitern der Ehe (§ 1565 I 1)
Scheitern der Ehe meint die voraussichtlich unheilbare Zerstörung (Zerrüttung) des inneren Verhältnisses der Ehegatten zueinander.
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