Welche Arten von Gebietskörperschaften gibt es?
Kreisangehörige Gemeinden
Kreisfreie Gemeinden
Große Kreisstädte
Verwaltungsgemeinschaften
Landkreisen
Regierungsbezirke
Kreisangehörige Gemeinde
Häufigste Gebietskörperschaft
“Normalfall”
Die Gemeinde nimmt nicht alle Aufgaben selbst wahr
Einige Aufgaben werden entweder vom Landratsamt (konzentriet für alle kreisangehörigen Gemeinden seines Zuständigkeitsgebiets) oder im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit erledigt
Kreisfreie Gemeinde
deutlich mehr personelle und finanzielle Leistung
Erledigt daher grundsätzlich alle Aufgaben selbst
Art. 9 I 1 BayGO und Art. 53 I 1 BayBO
Bürgermeister = Oberbürgermeister Art. 34 I 2 BayGO
Große Kreisstadt
kreisangehörige Gemeinde mit erhöhter Leistungsfähigkeit, die deswegen bestimmte Aufgaben des Landratsamts übernimmt
Befugnisse in Art. 9 II GO iVm § 1 GrKrV
Nr.1: Untere Bauaufsichtsbehörde
Nr.3: Untere Straßenverkehrsbehörde
Nr.6: Vollzug des Bestattungsgesetzes
Verwaltungsgemeinschaft
= Zusammenschluss mehrerer, für sich genommen wenig leistungsfähiger Gemeinden, die zur Erledigung ihrer Aufgaben ihre Mittel bündeln
-> VGemO
-> Art. 1 II VGemO: Verwaltungsgemeinschft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit beteiligungs- und rechtsfähig
Landkreis
= Gebietskörperschaft, die das Gebiet mehrerer kreisangehörigen Gemeinden umfasst
Freistaat Bayern
= Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (abgeleitet aus Art.1 I BV)
-> wird in der Regel nur als Prozessgegner relevant
Beispiel:
Landratsamt übernimmt Staatsaufgaben Art. 53, 54 BayBO
Polizeilichem Handeln Art.1 II POG
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