Welche Arten von Wirkungskreisen gibt es?
Eigene Wirkungskreise Art. 7 GO
Übertragene Wirkungskreise Art. 8 GO
Relevant für:
Zuständigkeit
Passivlegitimation
Rechtsgrundlage bei Fach- oder Rechtsaufsicht
Eröffnung der Abwehrrechte der Gemeinde
Eigene Wirkungskreise Definition
Art. 7 GO
= Ansammlung von Aufgaben, die sich direkt aus der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde ergeben
Übertragene Wirkungskreise - Definition
Art. 8 GO
= Ansammlung von Aufgaben, die im Interesse der effektiven Audgabenverteilung übertragung wurden
Der eigene Wirkungskreis - Befugnisse
Art. 7 I GO iVm Art. 83 I BV:
Verwaltung des Gemeindevermögens und -betriebs: Vergabeentscheidungen bzgl. öffentlicher Einrichtungen und Kommunalunternehmen
Örtliche Verkehr: Meisten Befugnisse nach StVO liegen bei der nach Landesrecht zuständigen Straßenbehörde § 16 II StVO
Versorgung: Kraftwerke u. Kläranlagen
Ortsplanung: v.a B-Pläne und Veränderungssperren, §§ 2 II Alt.2, 14 BauGB
Polizei: Ganzes Polizei- u. Sicherheitsrecht
Übertragener Wirkungskreis - Befugnisse
benötigen ein Zuweisungsgesetz
sind dann Staatsaufgaben
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