Notwehr
Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen, Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Körperverletzung
Jemanden körperlich misshandeln
An der Gesundheit schädigen
Relatives Antragsdelikt!
Versuch ist strafbar!
Der Tatbestand der körperlichen Misshandlung erfordert ein übles und unangemessenes Behandeln einer anderen Person, das das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit oder beides nicht unwesentlich beeinträchtigt.
Hausfriedensbruch
Widerrechtliches Eindrigen
Sich nicht entfernen trotz Aufforderung
In Wohnungen, Geschäftsräumen, Befriedetem Besitztum, Abgeschlossenen Räumen die für den öffentlichen Verkehr/Dienst bestimmt sind
Absolutes Antragsdelikt!
Gefährliche Körperverletzung
Eine Körperverletzung mit
Waffen oder einem gefährlichen Werkzeug
Gemeinschaftlich
Hinterlistigem Überfall
Vergiften
Leben gefährdenden Behandlung
Sachbeschädigung
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder das Erscheinungsbild erheblich und dauerhaft verändert.
Vorläufige Festnahme
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt so ist wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität unbekannt ist jedermann befugt ihn vorläufige festzunehmen
Allgemeine Selbsthilfe
Man darf eine Sache beschädigen, zerstören, wegnehmen oder eine Person festnehmen wenn
ein Ziviler Anspruch besteht
Keine obrigkeitliche Hilfe rechtzeitig da ist
Verwirklichung des Anspruchs vereitelt ohne sofortiges eingreifen
Nötigung
Wer rechtswidrig mit Gewalt oder der Drohung mit empfindlichem Übel eine Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
Urkundenfälschung
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr
eine unechte Urkunde herstellt
eine echte Urkunde verfälscht
eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht
Raub
Wer mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde, bewegliche Sache mit rechtswidriger Zueignungsabsicht einem anderen wegnimmt
Verbrechen!
Diebstahl
Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit rechtswidriger Zueignungsabsicht
Unter 50€ Relatives Antragsdelikt!
Schwere Körperverletzung
Körperverletzung mit schweren Folgen
Verlust Sehvermögen
Verlust Gehör
Verlust Sprechvermögen
Verlust wichtigen Körpergliedes
Verlust Fortpflanzungsfähigkeit
Geistige Krankheit
Lähmung
Behinderung
Erheblich dauernd Entstellt
Siechtum
Verbechen!
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Beim Diebstahl in Gebäude oder Räume einbrechen, einsteigen mit falschem Schlüssel oder andere Weise. ODER Im Raum verborgen halten.
Verschlossenes Behältnis oder andere Schutzvorrichtung
Sachen aus Gebetshäusern die dem Gottesdienst dienen entwenden
Bedeutende Sachen für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte aus öffentlichen Ausstellungen entwenden
Diebstahl von Waffen und Sprengstoff
Gewerbsmäßig
Hilfslosigkeit, Unglücksfall oder Not ausnutzen
Betrug
Wer durch Vorspielung falscher Tatsachen oder Unterdrückung/ Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt um sich rechtswidrig einen Vermögenvorteil zu verschaffen und dadurch einem anderen einen Vermögensnachteil zufügt.
Räuberischer Diebstahl
Wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat Gewalt anwendet oder droht mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben wird wie ein Räuber bestraft.
Amtsanmaßung
Unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amtes
Handlungen die nur einer Person des öffentlichen Amtes erlaubt sind ausführen
Schadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein geschütztes Rechtsgut verletzt ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Vorraussetzung ist eine unerlaubte Handlung.
Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen
Defensiv Notstand
Es wird direkt auf die Sache eingewirkt von der eine drohende Gefahr ausgeht. Man ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet außer man hat die Gefahr verursacht.
+
Erforderlichkeit & Verhältnismäßigkeit
Aggressiv Notstand
Es wird auf eine Sache eingewirkt von der keine Gefahr ausgeht um sich gegen eine gegenwärtige Gefahr zu verteidigen. Der Eigentümer der Sache darf mich an der Einwirkung auf die Sache nicht daran hindern. Man ist zum Schadensersatz verpflichtet.
Notwendigkeit & Rechtsgüterabwägung
Verbotene Eigenmacht
unbefugte und widerrechtliche besitzentziehung oder besitzstörung
Selbsthilfe des Besitzers
Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren (Besitzwehr)
wird eine bewegliche sache mittels verbotener eigenmacht weggenommen, darf man sie dem auf frischer tat betroffen oder verfolgten täter mit gewalt wieder abnehmen (Besitzkehr)
Selbshilfe des Besitzdieners
Der Besitzdiener hat die selben Befugnisse wie der Besitzer wenn er die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt.
Besitzdiener ist weisungsgebunden und sozial abhängig
Begehen durch Unterlassen
Wer trotz seiner Garantenstellung nicht handelt und dadurch ein Erfolg eintritt, obwohl er hätte handeln müssen, macht sich strafbar.
Unterlassene Hilfeleistung
Nicht Hilfe leisten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not obwohl die Hilfeleistung erfoderlich und zumutbar ist und keine Verletzung von Pflichten besteht
Erschleichen von Leistungen
Bei Automaten
Telekommunikationsnetzes
Veranstaltungen oder Einrichtungen
Beförderungsmittel
Rechtfertigender Notstand
Gegenwärtige nicht anders abwendbare Gefahr
Alle Rechtsgüter werden geschützt
Rechtsgüterabwägung
Angemessenes Mittel
Entschuldigender Notstand
Nur Rechtsgüter Leben, Leib und Freiheit sind geschützt
Beleidigung
Ehrverletzung durch Nichtachtung oder Missachtung eines anderen mittels Worten, Gesten, Bild, Schrift, Tätlichkeiten
Bedrohung
Einen Menschen oder ihm nahestehende Person mit einem Verbrechen bedrohen.
Unterschlagung
wer eine fremde bewegliche sache sich oder einem anderen rechtswidrig zueignet.
Hehlerei
Wer eine gestohlene Sache ankauft, absetzt oder beim absetzen hilft um sich zu bereichern.
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung so wird er nicht bestraft
Brandstiftung
Wer fremde
Gebäude oder Hütten
Betriebsstätten oder technische Einrichtungen
Warenlager
Kraftfahrzeuge, Schienen, Luft oder Wasserfahrzeuge
Wälder, Heiden oder Moore
Land, ernährungs oder forstwirtschaftliche Anlagen
in Brand setzt, oder zerstört
Herbeiführen einer Brandgefahr
feuergefährdete Betriebe oder Anlagen
Anlagen oder Betriebe der Land oder Ernährungswirtschaft
bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender Gegenstände oder andere Weise
Subjektive Tatbestände
Verteidigungswille (Notwehr)
Rettungswille (Notstand)
Abwehrwille (Def.Notstand)
Selbsthilfewillen (Allg.Selbsthilfe)
Vorsatz(Hausfriedensbruch)
Zueignungsabsicht (diebstahl)
gemeinsamer Tatplan
freiheitsberaubung
einen menschen einsperren oder auf andere weise der freiheit berauben
Angriff=jedes menschliche verhalten durch welches ein rechtsgut bedroht oder verletzt wird
gegenwärtig=unmittelbar bevorstehend, gerade stattfindet oder noch andauert
fahrläßigkeit=Außeracht lassen der nötigen sorgfalt
rechtswidrig=Im widerspruch zur rechtsordnung
erfoderlichkeit= mildestes mittel
wegnahme=bruch fremden gewahrsams und die begründung neuen gewahrsams
verhältnismäßigkeit=geeignetheit,erforderlichkeit und angemessenheit
geeignetheit= erreichen des zweckes durch die maßnahme
angemessenheit=abwägung vor und nachteile
unbefugt= ohne dessen willen
widerrechtlich=ohne rechtfertigungsgrung
versuch=begehung der tat begonnen aber nicht vollendet
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