Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf einen Konzern und dessen Abschluss nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen zum Konzernabschluss trifft zu?
Die ThinkDifferent AG ist das Mutterunternehmen der Konzerngruppe „Differences“. Das Mutterunternehmen
hat den Sitz in Madrid und finanziert sich zum Teil durch die Ausgabe von Aktien.
Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Welche der nachfolgenden folgenden Aussagen trifft in Hinblick auf die Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses zu?
Aus welchem der nachfolgenden Fälle ergibt sich keine zwingende Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für die A-AG?
Die A-AG hält 60 % der Stimmrechte an der B-AG. Die B-AG wiederum ist im Besitz von 15 % der Stimmrechte der C-AG, 15 % der Stimmrechte an der E-AG und 60 % aller Stimmrechte der D-AG. Des Weiteren gehören der A-AG 40 % der Stimmrechte der C-AG.
Welche der folgenden Aussagen trifft in Hinblick auf die Zurechnung von Rechten zum Mutterunternehmen nach § 290 HGB zu?
Die DAX-30 gelistete FlyHigh AG ist das Mutterunternehmen der Konzerngruppe „Fly“. Das Mutterunternehmen hat den Sitz in Hamburg und finanziert sich zum Teil durch die Ausgabe von Aktien.
Welche der folgenden Aussagen trifft nicht zu?
Welche Kriterien müssen für die Erfüllung des „Beherrschungskriteriums“ nach IFRS kumulativ erfüllt sein?
Welche der folgenden Aussagen trifft in Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft in Hinblick auf den Einzelabschluss eines Konzernunternehmens nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft in Hinblick auf den Konsolidierungskreis nach IFRS zu?
Die B-AG ist ein international agierender Medienkonzern mit Sitz in Deutschland. Sie ist verpflichtet jährlich einen Konzernabschluss zu erstellen, da sie alle hieran knüpfenden Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Neben verschiedenen Zeitschriften betreibt der Konzern einige Lifestyle-Plattformen
und bietet eigene Produkte in seinen Onlineshops an.
Die B-AG hält an über 100 Unternehmen Anteile, so gehören ihr unter anderem 60 % der Anteile an der A-GmbH. Die Hälfte im Besitz der B-AG an der A-GmbH befindlichen Anteile sind stimmrechtslose Aktien. Ein nicht zum Konzern gehörender Minderheitengesellschafter hält die übrigen vollständig stimmberechtigten 40 % und bestimmt die Geschäfts- und Finanzpolitik der A-GmbH. Die B-AG hält ferner 55 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile der C-Ltd. mit Sitz in Großbritannien. Der A-GmbH sowie der C-Ltd. gehören jeweils 20 % der Anteile der D-AG. Die C-Ltd. hält des Weiteren 100 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile der E-Sarl mit Sitz in Italien. Aufgrund von langanhaltenden politischen Unruhen steht die E-Sarl nun unter staatlicher Führung. Weiter hält die B-AG 70 % der F-GmbH, wobei bereits im Erwerbszeitpunkt eine Weiterveräußerungsabsicht bestand.
Welche Unternehmen sind im Zuge der Vollkonsolidierung nach HGB zwingend mit einzubeziehen?
Welche Aussage in Hinblick auf den Konsolidierungskreis der B-AG trifft zu, wenn diese ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellt?
Die Z-AG hält 80 % der Anteile an der X-AG. Aufgrund einer Satzungsbestimmung ist es der ZAG nicht möglich, wesentliche Entscheidungen durchsetzen zu können.
Welche der folgenden Aussagen trifft in Hinblick auf die Z-AG zu?
Die M AG hält 35% der Anteile an der A AG und hat mit ihr einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die A AG wiederum hält 55% der Stimmrechte an der X GmbH und 45% der Anteile an der Y AG, wobei diese 14% eigene Anteile hält. Des Weiteren hält die A AG 15% der Anteile an der Z GmbH und hat das Recht die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zu bestellen. Der Z GmbH stehen 70% der Stimmrechte an der W AG zu. Außerdem hält die A AG 43% der Anteile an der S AG. An der V AG halten die X GmbH 15%, die Y AG 25%, die W AG 6% und die S AG 5% der
Stimmrechte.
Welche Aussage trifft handelsrechtlich auf den oben genannten Sachverhalt zu?
Welche der folgenden Aussagen im Hinblick auf die Notwendigkeit einer einheitli-chen Bilanzierung im Konzernabschluss trifft zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Ab-schlussstichtage nach IFRS zu?
Die in Frankfurt ansässige Schrauben AG ist i. S. d. § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernab-schlusses zum 31.12.20X8 verpflichtet. Im Rahmen der Vollkonsolidierung hat diese unter ande-rem das Tochterunternehmen Stahl GmbH, die Schraubschellen AG sowie die Winkelschraubendreher KG in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Das Geschäftsjahr der Stahl GmbH endet bereits am 31.10.20X8. Auch die Schraubschellen AG hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr und hat bereits zum 30.06.20X8 ihren Abschluss erstellt. Die Winkelschraubendre-her KG hingegen stellt ihren Abschluss erst zum 31.01.20X9 auf.
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf den Sachverhalt auf die Re-gelungen nach IFRS zu?
Die in Frankfurt ansässige Schrauben AG ist i. S. d. § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses zum 31.12.20X8 verpflichtet. Im Rahmen der Vollkonsolidierung hat diese unter ande-rem das Tochterunternehmen Stahl GmbH, die Schraubschellen AG sowie die Winkelschraubendreher KG in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Das Geschäftsjahr der Stahl GmbH endet bereits am 31.10.20X8. Auch die Schraubschellen AG hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr und hat bereits zum 30.06.20X8 ihren Abschluss erstellt. Die Winkelschraubendre-her KG hingegen stellt ihren Abschluss erst zum 31.01.20X9 auf.
Welche der folgenden Aussagen trifft in Bezug auf den oben genannten Sachverhalt in Hinblick auf die Regelungen nach IFRS zu?
Hinweis: Keinerlei Indizien deuten darauf hin, dass die Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die drei Tochterunternehmen unmöglich („impracticable“) ist.
Welche Aussage trifft im Hinblick auf die drei Stetigkeitsgrundsätze zur Vereinheit-lichung der Abschlussinhalte nach IFRS nicht zu?
Die in Großbritannien ansässige A-Ltd. hat Entwicklungskosten für ein selbst geschaffenes neuar-tiges Verfahren als Aufwand in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Grund hierfür ist, dass A-Ltd. nicht die erforderlichen technischen Ressourcen verfügbar hat, um die Entwicklung des neuartigen Verfahrens abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert gewinnbringend zu verwerten. Daher scheitert eine Aktivierung der Entwicklungskosten für dieses neuartige Verfah-ren. Die A-Ltd. ist ein Tochterunternehmen der Z-AG und wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Z-AG mit einbezogen. Im Gegensatz zur A-Ltd. hat die Z-AG eine adäquate Ressourcenausstattung zur Verfügung, sodass sie die Entwicklung des neuartigen Ver-fahrens abschließen kann und dies auch beabsichtigt. Auf der Ebene der Z-AG sind alle Aktivie-rungsvoraussetzungen dieses selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswertes erfüllt.
Welche Aussage trifft im Hinblick auf den Konzernabschluss der Z-AG zu?
Das in der Türkei ansässige Unternehmen X-LtdS. hat im Einklang mit den türkischen Rechnungs-legungsvorschriften keine Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, die nach dem Jahr 1987 entstanden sind, gebildet. Die Z-AG will nun für das Geschäftsjahr 20X8 ihren Konzernabschluss aufstellen und hat hierbei die X-LtdS. voll zu konsolidieren.
Welche Aussage trifft im Hinblick auf die Handhabung des Sachverhalts bei der Erstellung des Konzernabschluss der Z-AG zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Währungsumrechnung nach IFRS zu?
Die in Stuttgart ansässige E-AG ist Hersteller von Elektroartikeln für den alltäglichen Gebrauch im Haushalt. Ein 100 %-iges Tochterunternehmen der E-AG ist die X-GmbH, welche in den Konzern-abschluss der E-AG einzubeziehen ist. Die X-GmbH, die in Deutschland ansässig ist, ist für den Vertrieb der Produkte zuständig. Sie bezieht ihre Produkte aus Deutschland und verkauft diese in Deutschland sowie in der Schweiz.
Aus Expansionsgründen erwarb die E-AG die in Kanada ansässige Y-Corp., über welche sie einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Y-Corp. ist ein vom Mutterunternehmen unabhängiges und selbstständiges Unternehmen. Sie bezieht ihre Produktionsfaktoren zur Herstellung der Elek-trogeräte aus Kanada und verkauft die fertigen Produkte überwiegend in Kanada.
In Japan hat die E-AG ein weiteres Tochterunternehmen, welches sie im Rahmen der Vollkonsoli-dierung in ihren Konzernabschluss einzubeziehen hat. Die Z-K.K. ist eine reine Vertriebsgesell-schaft, die ihre Produkte zu 90 % aus Kanada und zu 10 % aus Deutschland bezieht.
Jede Tochtergesellschaft der E-AG führt ihre Bücher und erstellt ihren Einzelabschluss in der je-weils gültigen Landeswährung.
Wie sind die Einzelabschlüsse für den Konzernabschluss der E-AG gemäß IAS 21 umzurechnen?
Die in Deutschland ansässige K-AG produziert Klimaanlagen und hat unter anderem zwei Toch-terunternehmen mit Sitz in Brasilien. Tochterunternehmen A operiert weitgehend selbstständig in seinem Wirtschaftsraum. Tochterunternehmen B hingegen übernimmt eher die Funktion eines „Briefkastenunternehmens“. Weder verkauft Tochterunternehmen B Waren noch bietet es Dienst-leistungen für Dritte an.
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf den Begriff der funktionalen Währung gemäß IFRS zu?
Welche Aussage ist hinsichtlich der Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten richtig?
Welche der folgenden Aussagen im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nach IFRS trifft nicht zu?
Die Apfel AG erwirbt zum 31.12.X1 100% der Anteile an der Birnen AG zu einem Kaufpreis von
950 TGE. Folgende Einzelabschlüsse liegen als IFRS-Bilanz II zu diesem Zeitpunkt vor:
Bei der Birnen AG werden stille Reserven bei den Gebäuden i. H. von 300 TGE und bei den Rückstellungen
i. H. von 50 TGE entdeckt. Die Abschreibung für Gebäude beträgt jährlich 3%. Die stillen
Reserven der Rückstellungen werden im Geschäftsjahr X2 realisiert und von der Birne AG als
Ertrag erfasst.
Die nachfolgende Tabelle dient als Hilfestellung zur Bearbeitung und muss nicht zwingend ausgefüllt
werden:
Welche Aussage ist hinsichtlich der Aufstellung der Summenbilanz falsch?
In welcher Höhe liegt ein verbleibender Unterschiedsbetrag vor?
Welcher der folgenden Buchungssätze ist im Rahmen der Folgekonsolidierung zum 31.12.X2 richtig?
Wie lautet der Buchungssatz zum 31.12.X2 zur Fortführung der stillen Reserven, wenn bezüglich des Goodwill der jährliche Impairmenttest einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf
von 12% identifiziert hat? (Hinweis: Nehmen Sie einen Goodwill in Höhe von 150 TGE an)
Die Flower AG erwirbt zum 31.12.X1 100% der Anteile an der Power AG zu einem Kaufpreis von 300 TGE. Folgende Einzelabschlüsse liegen als IFRS-Bilanz II zu diesem Zeitpunkt vor:
Bei der Power AG werden stille Reserven bei den Anlagen i. H. von 200 TGE und bei den Vorräten i. H. von 40 TGE entdeckt. Die Anlagen werden über 5 Jahre abgeschrieben. Des Weiteren werden sowohl stille Lasten in den sonstigen Passiva i. H. von 30 TGE als auch in den Grundstücken i. H. v. 150 TGE entdeckt. Ende des Jahres X2 werden die stillen Lasten in den Grundstücken realisiert und durch die Power AG aufwandswirksam erfasst.
Die nachfolgende Tabelle dient als Hilfestellung zur Bearbeitung und muss nicht zwingend ausgefüllt werden:
Wie lautet der Buchungssatz zur Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten im Rahmen der Aufstellung der IFRS-Bilanz III der Power AG?
Welche Buchung(en) ist/sind im Rahmen der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.X1 vorzunehmen?
Wie lautet der Buchungssatz zum 31.12.X2 zur Fortführung der stillen Reserven und Lasten?
Anders als nach HGB ist der derivative Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS …
Zum Jahresende X1 erwirbt die Sonne GmbH 100% der Anteile an der Wolke AG zu einem Kaufpreis von 800 TGE.
In der Bilanz der Wolke AG wurden stille Reserven im Umlaufvermögen in Höhe von 180 TGE sowie stille Lasten in den sonstigen Passiva i.H.v. 40 TGE aufgedeckt. Die Wolke AG weist zum Stichtag ein Eigenkapital vor Neubewertung i.H.v. 300 TGE in ihrem Einzelabschluss aus. Im Rahmen der Konsolidierung wurde bereits folgende Summenbilanz nach IFRS aufgestellt:
In welcher Höhe ist ein etwaiger Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz der Sonne GmbH zum 31.12.X1 auszuweisen?
Welcher Wertansatz ist im Rahmen der Aufstellung der Konzernbilanz falsch?
Die Wellness AG erwirbt zum 31.12.X1 100% der Anteile an der Spa AG zu einem Kaufpreis von 530 TGE. Folgende Einzelabschlüsse liegen als IFRS-Bilanz II zu diesem Zeitpunkt vor:
Stille Reserven werden sowohl im sonstigen Anlagevermögen (120 TGE) als auch im Umlaufvermögen (240 TGE) entdeckt.
Nach der Full Goodwill-Methode …
Welche der folgenden Aussagen trifft im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung bei einer Beteiligung von unter 100% nicht zu?
Die Pik AG erwirbt zum 31.12.X1 80% der Anteile an der Karo AG zu einem Kaufpreis von 820 TGE. Folgende Einzelabschlüsse liegen als IFRS-Bilanz II zu diesem Zeitpunkt vor:
Bei der Karo AG werden stille Reserven bei den Anlagen i. H. von 240 TGE entdeckt. Die Anlagen werden über 8 Jahre abgeschrieben. Außerdem werden stille Lasten in Höhe von 60 in den Grundstücken entdeckt, die auch im Jahr X2 weiter fortbestehen.
Wie lautet der Buchungssatz zur Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Aufstellung der IFRS-Bilanz III der Karo AG?
Welche Buchungen sind im Rahmen der Erstkonsolidierung nach der Purchased Goodwill-Methode vorzunehmen?
In welcher Höhe sind zum 31.12.X1 nicht beherrschende Anteile nach der Purchased Goodwill-Methode im Konzernabschluss auszuweisen?
Welcher Buchungssatz ist im Rahmen der Folgekonsolidierung zum 31.12.X2 seitens der Mehrheitsgesellschafter vorzunehmen? (Hinweis: Nehmen Sie an, dass ein Impairmenttest einen Abschreibungsbedarf von 25% für einen potentiellen Goodwill offenbart.)
Welcher Buchungssatz ist im Rahmen der Folgekonsolidierung zum 31.12.X2 seitens der Minderheitsgesellschafter vorzunehmen?
Die KiBa AG erwirbt zum 31.12.X1 65% der Anteile an der Bananen AG zu einem Kaufpreis von 960 TGE. Die Bananen AG weist zum selben Zeitpunkt ein Eigenkapital in Höhe von 740 TGE in ihrem Einzelabschluss aus. Des Weiteren werden stille Reserven in Höhe von 160 TGE in den Rückstellungen der Bananen AG entdeckt.
Wie ändert sich der Wertansatz des Goodwills in der Konzernbilanz, wenn die Full Goodwill-Methode angewandt wird?
(Hinweis: Nehmen Sie an, der Fair Value der Minderheitsbeteiligung beträgt 400 TGE).
In welcher Höhe sind nicht beherrschende Anteile nach der Purchased Goodwill-Methode in der Konzernbilanz auszuweisen?
In welcher Höhe wird ein etwaiger Goodwill nach der Purchased Goodwill-Methode in der Konzernbilanz ausgewiesen?
Zum Jahresende X1 erwirbt die X AG 70% der Anteile an der Y AG zu einem Kaufpreis von 759 TGE. In der Bilanz der Y AG wurden stille Reserven in den Maschinen in Höhe von 120 TGE entdeckt. Die Nutzungsdauer der Maschinen liegt bei 6 Jahren. Die Y AG weist zum Stichtag ein Eigenkapital vor Neubewertung i.H.v. 450 TGE in ihrem Einzelabschluss aus. Der Fair Value der
Beteiligung der Minderheit liegt bei 211 TGE. Die X AG wendet die Full Goodwill-Methode an. Ende des Geschäftsjahres X2 wird durch einen Impairmenttest ein Abschreibungsbedarf des Goodwill von 5% ermittelt. Die Y AG stellt eine eigenständige ZGE dar.
In welcher Höhe ist ein etwaiger Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz der X GmbH zum 31.12.X1 auszuweisen?
Wie lautet der Buchungssatz hinsichtlich der Minderheitsgesellschafter zur Fortführung der stillen Reserven und des Goodwills zum 31.12.X2?
Wie lautet der Buchungssatz hinsichtlich der Mehrheitsgesellschafter zur Fortführung der stillen Reserven und des Goodwills zum 31.12.X2?
Die Strand AG erwirbt zum 31.12.X1 95% der Anteile an der Meer AG zu einem Kaufpreis von 667 TGE. Folgende IFRS-Summenbilanz liegt zu diesem Zeitpunkt bereits vor:
Stille Lasten wurden im sonstigen Anlagevermögen (30 TGE) entdeckt, wohingegen stille Reserven im Umlaufvermögen (120 TGE) aufgedeckt wurden. Zum Jahresende X1 hat die Meer AG ein Eigenkapital (vor Neubewertung) von 370 TGE ausgewiesen. Ende X2 liegt der um die Verkaufskosten verminderte Fair Value der Meer AG bei 215 TGE. Ihr Nutzungswert beträgt 195 TGE. Die Meer AG bildet eine eigenständige ZGE. Die Strand AG wendet die Purchased Goodwill-Methode an.
Besteht in X2 ein Wertminderungsbedarf für den Goodwill?
Welche der folgenden Aussagen im Hinblick auf die verschiedenen Konsolidierungs-methoden trifft zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Schuldenkonsolidierung zu?
Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf Aufrechnungsdifferenzen trifft zu?
Das Mutterunternehmen Holding AG gewährt seinem Tochterunternehmen Insolvenz GmbH in t=0 einen Kredit in Höhe von 150 GE. Die Forderung entwickelt sich wie folgt:
• t=1: Holding AG schreibt die Forderung einmalig um 50 GE ab
• t=2: Keine Änderung des Sachverhalts
• t=3: Insolvenz GmbH begleicht die Forderung i. H. v. 150 GE
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Periode t=0 nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Periode t=1 nicht zu?
Welche Aussage trifft im Hinblick auf die Perioden t=2 und t=3 zu?
Nehmen Sie an, dass in t=1 keine Wertminderung der Forderung stattgefunden hätte. Welche der folgenden Aussagen trifft dann im Hinblick auf die Schuldenkonsolidie-rung nicht zu?
Das Tochterunternehmen München AG gewährt seinem Verbundunternehmen Dortmund GmbH in t=0 einen Kredit in Höhe von 200 GE. Die Forderung entwickelt sich wie folgt:
• t=1: München AG schreibt die Forderung einmalig um 100 GE ab
• t=3: Dortmund GmbH begleicht die Forderung i. H. v. 100 GE
Mit der Begleichung der Forderung i. H. v. 100 GE hat die Dortmund GmbH ihre „Pflicht“ erfüllt, da die München AG dem Verbundunternehmen die restlichen 100 GE erlässt.
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Periode t=1 zu?
Welche der folgenden Aussagen ist im Hinblick auf die Periode t=2 zutreffend?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Periode t=3 nicht zu?
Im Geschäftsjahr 01 weist die Nord AG in ihrem Einzelabschluss gegenüber der Süd AG eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 150 GE aus. Die Nord AG muss zu-sätzlich einen Konzernabschluss erstellen, in dem die Süd AG als verbundenes Unternehmen ein-bezogen werden muss.
Im Geschäftsjahr 02 besteht die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Süd AG unverändert fort.
Im Geschäftsjahr 03 wird die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Toch-tergesellschaft vollständig aufgelöst.
Welche der folgenden Aussagen zur Schuldenkonsolidierung im Geschäftsjahr 01 trifft zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf das Geschäftsjahr 02 nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf das Geschäftsjahr 03 zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Schuldenkonsolidierung nicht zu?
Welche Aussage zur Zwischenergebniseliminierung trifft nicht zu?
Ein Mutterunternehmen hat zum 31.12.X1 von einem Konzernfremden eine Maschine in Höhe von 100 GE gekauft. Die planmäßige Nutzungsdauer der Maschine beträgt 10 Jahre. Das Mutterunternehmen veräußert die Maschine zum Ende des Folgejahres (31.12.X2) an eines ihrer Tochterunternehmen für 140 GE. Da das Tochterunternehmen die Maschine für seine Produktion weiter anpasst, entstehen ihm 10 GE an Aufwand.
Welcher Buchungssatz ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung vorzunehmen?
Die Bier AG ist an der Hopfen AG, Brauerei AG und der Abfüll AG zu jeweils 100% beteiligt. Die Hopfen AG produziert Hopfen zu Herstellungskosten von 2.000 GE und verkauft diesen für 2.200 GE an die Brauerei AG. Die Brauerei AG verwendet den Hopfen zum Bierbrauen, wodurch zusätzliche Kosten i.H.v. 4.000 GE entstehen. Das fertig gebraute Bier wird letztendlich für 5.600 GE an die Abfüll AG verkauft. Im Rahmen der Abfüllung fallen dort zusätzliche Kosten i.H.v. 1.200 GE an. Zum Ende des Geschäftsjahres liegt das fertige Endprodukt auf Lager und wird unter den „fertigen Erzeugnissen“ ausgewiesen.
Welche Aussage im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung trifft nicht zu?
Ein in der Getränkeindustrie tätiges Mutterunternehmen steht in Liefer- und Leistungsbeziehungen mit seinem Tochterunternehmen, der Zitrone AG. Die Zitrone AG stellt Zitronensirup her, welches das Mutterunternehmen im Rahmen seiner Limonadenproduktion verwendet. Die Zitronen AG liefert den Sirup zu einem Preis von 70 GE an das Mutterunternehmen. Für den auf Lager befindlichen Sirup sind dem Tochterunternehmen 50 GE an Herstellungskosten entstanden. Das Mutterunternehmen verarbeitet den Sirup weiter, wodurch ihr ein weiterer Aufwand in Höhe von 10 GE entsteht.
Welche Buchung ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung vorzunehmen?
Welche beiden Buchungen sind im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vorzunehmen?
Ein in der Möbelindustrie tätiges Mutterunternehmen steht in Liefer- und Leistungsbeziehungen mit seinem Tochterunternehmen, der Holz AG. Die Holz AG stellt Holzplatten her, welche das Mutterunternehmen im Rahmen seiner Fertigung von Tischen verwendet. Die Holz AG liefert die Platten zu einem Preis von 50 GE an das Mutterunternehmen. Für die auf Lager befindlichen Holzplatten sind dem Tochterunternehmen 60 GE an Herstellungskosten entstanden. Im Rahmen der Weiterverarbeitung entstehen dem Mutterunternehmen Aufwendungen von 30 GE.
Welche Buchungen sind im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vorzunehmen?
Ein Tochterunternehmen hat zu Geschäftsjahresbeginn von einem konzernfremden Unternehmen Grundmaterialien für 200 GE bezogen und verkauft diese im gleichen Jahr für 300 GE an sein Mutterunternehmen.
Wie ist im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu buchen, wenn der Vermögenswert zum Jahresende beim Mutterunternehmen auf Lager liegt?
Wie ist im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu buchen, wenn der Vermögenswert für 50 GE weiterverarbeitet wird und für 500 GE an ein konzernfremdes Unternehmen veräußert wird?
Welche Aussage trifft im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung nicht zu?
Das Tochterunternehmen A erwirbt von einem externen Lieferanten 20 Tonnen Stahl zu einem Preis von 200 GE. Das Mutterunternehmen M ist ebenfalls in den Vertrieb von Stahl involviert und muss einem Großkunden dringend 10 Tonnen Stahl liefern. Das Mutterunternehmen hat derzeit aufgrund des erfolgreichen Geschäftsjahres derzeit keinen Stahl mehr auf Lager. Tochterunternehmen A hilft durch die Lieferung von 10 Tonnen Stahl an das Mutterunternehmen beim Weiterverkauf aus. Dabei stellt A dem Mutterunternehmen M 150 GE in Rechnung.
Welche Buchungen sind im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vorzunehmen, wenn Tochter A 15 Tonnen Stahl für 100 GE an die Mutter liefert?
Die Y AG verkauft ihrem Tochterunternehmen, der X AG, Waren zu einem Preis von 800 GE. Die Waren wurden vorher von der Y AG von einem konzernfremden Unternehmen für 500 GE erworben. Die X AG verkauft die Waren wiederum für 1.000 GE an einen Kunden.
Welche Aussage im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist richtig?
Welche Aussage trifft im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu, wenn die X AG die Waren auf Lager behält und nicht weiterveräußert?
Ein Mutterunternehmen veräußert einen selbst erstellten Vermögenswert an sein Tochterunternehmen für 300 GE, bei dem der Vermögenswert in der Produktion weiterverarbeitet wird. Dabei fallen zusätzlich 100 GE an. Das Mutterunternehmen hatte den Vermögenswert im Vorjahr für 100 GE gefertigt. Zum Jahresende liegt der Vermögenswert auf Lager und wird unter den fertigen Erzeugnissen ausgewiesen.
Welche Aussage trifft auf die Konzern-Bilanz und Konzern-GuV nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Stufenkonzeption zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf Gemeinschaftsunternehmen und deren bilanzielle Behandlung nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Quotenkonsolidierung nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen im Hinblick auf die Equity-Methode trifft zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Bilanzierung at equity zu?
Um welche der folgenden Eigenkapitalveränderungen wird der Beteiligungsbuchwert in den Folgeperioden nicht fortgeschrieben?
Die A-AG hält folgende Anteile:
B-GmbH: 75%
C-AG: 30%, wobei die A-AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der C-AG ausüben kann.
D-AG: wird gemeinschaftlich mit der Z-AG geführt
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Stufenkonzeption des Konzernabschlusses nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie der entsprechenden Bilanzierungsmethoden zu?
Die Friedrich AG erwirbt 25% der Ludwig AG.
Der Kaufpreis beträgt 150 GE. Darüber hinaus sind folgende Daten der Ludwig AG bekannt:
Welche der folgenden Aussagen trifft auf die Kaufpreisverteilung nicht zu?
Die Mayer AG muss im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses das Gemeinschaftsunternehmen
Schmitt GmbH mittels der Quotenkonsolidierung einbeziehen.
Folgende Daten liegen vor:
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf das anteilige neubewertete Eigenkapital zu?
Welche der folgenden Buchungssätze trifft im Hinblick auf die Quotenkonsolidierung nicht zu?
Welche der folgenden Aussagen im Hinblick auf die Folgeperiode t=1 trifft nicht zu?
Die CWP AG hat die Müller GmbH mittels der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss aufzunehmen. Zum Zeitpunkt des Zugangs (t=0) sind folgende Daten der Müller AG bekannt:
Welche der folgenden Aussagen im Hinblick auf die Quotenkonsolidierung trifft zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Equity-Methode nicht zu?Die CWP AG stellt ein assoziiertes Unternehmen der GMPK AG dar und wird mittels der Equity-Methode in den Konzernabschluss eingebunden.
Folgende Daten liegen zum Zeitpunkt des Zugangs (t=0) vor:
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Equity-Methode nicht zu?
Die CWP AG stellt ein assoziiertes Unternehmen der GMPK AG dar und wird mittels der Equity-Methode in den Konzernabschluss eingebunden.
Welche der folgenden Aussagen trifft im Hinblick auf die Folgebewertung des Beteiligungsbuchwerts in t=1 nicht zu?
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