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Fragen

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by King Y.

Schwangerschaft

Kündigungsschutz und Entlassung ab Bekanntgabe beim Arbeitgeber. Dafür muss ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber innerhalb von fünf Arbeitstagen von Montag bis Freitag nicht Samstag und Sonntag vorliegen. Der Arbeitgeber muss die Information beim Arbeitsinspektor übergeben. Dieser kontrolliert die Schutzvorschriften für die Schwangere.

Ab Zeitpunkt der Schwangerschaft gibt es Beschäftigungeinschränkungen: Verbot von Nacharbeit, Verbot der Sonn und Feiertagen Verbot von Überstunden, Verbot von schweren Arbeiten und die Schwangere benötigt eine Möglichkeit, sich hinzulegen während der Arbeit.

Absolutes Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) , acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt.

Lohn bekommt die Mutter von der Gesundheitskasse (Wochengeld), Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt können die 8 Wochen auf 12 Wochen erhöht werden.

Frühzeitige Mutterschutz = Schon vor acht Wochen, wenn Leben und Gesundheit der Mutter in Gefahr ist oder des Kindes hierfür ist ein ärztliches Attest notwendig

Danach Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Kinder Betreuungsgeld nach Karenz, wieder im Arbeitsverhältnis, die nächsten vier Wochen Kündigungsschutz

Danach Elternteilzeit: Wenn im Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind und man schon bereits drei Jahre Dienst Verhältnis hat, hat man einen Anspruch auf selten Teilzeit bis zum siebten Geburtstag des Kindes. Jedoch muss der Arbeitgeber dies bewilligen.

Lehrlingsausbildung/Ausbilderaufgabe

Voraussetzung zum Ausbilden von Lehrlingen = Feststellungsbescheid

Diese muss bei der Lehrstelle der Wirtschaftskammer beantragt werden. Hier wird der Betrieb geprüft, ob der Lehrling alle Fähigkeiten vom Berufsbild erlernen kann. Falls dies nur eingeschränkt möglich ist, gibt es ein Ausbildungsverbund oder der Lehrling. Er lernt alle Fähigkeiten in der dafür geeigneten Einrichtungen zum Beispiel WIFI.

Die Lehrlingsausbildung ist eine duale Ausbildung mit 80 % Betrieb und 20 % Berufschule.

Lehrvertrag=

Diese Vertrag muss vom Lehrberechtigten und von dem Lehrling, falls dieser unter 18 Jahre alt ist, zusätzlich noch von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden beziehungsweise unterschrieben werden.

Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag auf die Dauer der Lehrzeit.

Die Probezeit vom Lehrvertrag beträgt drei Monate. Sie kann nicht verlängert und auch nicht verkürzt werden.

Auflösung Möglichkeit Lehre=

Einvernehmliche Auflösung: Schriftlich bei minderjährigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Entlassung: Es muss dafür einen Grund geben zum Beispiel der Bäcker bekommt eine Mehlallergie.

Austritt

Außerordentliche Entlassung

Pflichten des Lehrberechtigten:

Aufsichtspflicht Ausbildung, Verpflichtung, Verständigung, Pflicht gegenüber den Eltern, Freistellung für Schulbesuch und der Lehrabschlussprüfung

Pflichten des Lehrlings besuchte der Berufsschule sorgsam Umgang mit Materialien, Werkzeuge und Geräten sich bemühen, die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben

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King Y.

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