Paulskirchenverfassung 1848/49
Märzrevolution 1849
Wahl einer Nationalversammlung
Treffpunkt: Frankfurter Pauluskirche
Inhalt: Kaisertum, Förderalismus, GEwaltenteilung und Grundrechte
Bismarcksche Reichsverfassung 1871
Bismarck war Reichskanzler
Allgemeines, freies, geheimes und unmittelbares Wahlrecht
monarchische regierungsform
und förderale Elemente
Gewaltenteilung
Weimarer Reichsverfassung 1919
nach militärischer Niederlage des dt. Reichs kam es zu der Novemberrevolution
9.11.1918
Im Jan. 1919 Wahl der Nationalversammlung
auch Frauen hatten erstmalig das Wahlrecht
in Weimar wurde Verfassung verabschiedet (ab 11.8.1919)
Notverordnungsrecht
Weimarer Reichsverfassung hatte einen umfassenden GG Katalog
gab aber keine VB
Reichtstag war reine Verhältniswahl: regierungsfähige Mehrheiten war dadurch erschwert
Das war Ende der dt. Demokratie
NS Diktatur: 1933-1945
Weimarer Reichsverfassung blieb formal in Kraft
Einzelne Gesetze setzen Verfassung außer Kraft:
Reichstagsbrand-VO
Art. 48 II WRV 1933
setzten die GG außer Kraft
Ermächtigungsgesetz:
24.03.1933
Regierung darf verfassungswidrige Gesetze erlassen
Neuaufbau des Reichs 1934 löst Länder auf und Verfassung darf ersetzt werden
Mit dem Tod Hindenburgs war Hitler Reichskanzler und Reichspräsident und seine Befehle wichtigste Rechtsquellen.
Grundgesetz
Nach Kapitulation wurde Deutschland 8.5.1945 in Besatzungszonen eingeteilt.
Hoheitsbefugnisse bei Kontrollrat der vier Oberkommandierenden der Aliierten
Aliierten bilden GEmeinden
1946 gibt es die Länder
Sachverständige im Auftrag der westdeutschen Ministerpräsi schufen HErrenchiemseer VErfassungskonvent im Juli 1948 einen VErfassungsentwurf
Grundlage für Beratung im Parlamentarischen Rat. Wurde von den LAndtagen gewählt, sein Vorsitzender war Bundeskanzlei konrad Adenauer
GG wurde am 23.05.1949 verkündet
Bundestag und Rat gibt es seit 7.9.1949 und Bundespräsident seit 12.9.1949
Verfassung in der DDR 1949, 1968/74
Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG 1990
damit Einigung Deutschlands abgeschlossen
vier Alliierte Großmächte
USA, Frankreich, Großbretanien, Sowjetunion
Geschichte des Verwaltungsrechts
a) allgemeines Verwaltungsrecht
Otto Mayer (Verwaltungsakt definiert)
Einzelstaatliche und landesrechtliche Verwaltungsverfahrensgesetze gab es schon seit 19.
BdVwVfG am 1.1.1977
b) Verwaltungsprozessrecht
Entwicklung einer selbstst. Verwaltungsgerichtsbarkeit war die Pauluskirchenverfassung
Dafür nur Verwaltungsrechtspflege (Selbstkontrolle).
Aber gab später auch nur in der höchsten Instanz eine unabh. Instanz
Erst in der Weimarer Republik gab es eine Trennenung von Verwaltungsgerichten und Verwaltung
Im Dritten Reich wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit quasi beseitigt.
Unter den Alliierten wieder errichtet
1952 wurde das BVerwG erschaffen
VwGo trat 1960 in Kraft
seit der Widervereinigung gilt die VwGo auch in den neuen Bundesländern
c) Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht
Im allgemeinen preußischen Landrecht 1794 Polizei als Abwehr von Gefahren für die öff. RUhe, Sicherheit und Ordnung.
So entschied auch das preußische OVG im Kreuzbergurteil aus 1882
Kodifikation kam 1931
Polizeiverwaltungsgesetz
1945 wurden Aufgaben reduziert
Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern.
d) Kommunalrecht
Im Mittelalter gab es schon kommunale Selbstverwaltung
Grundstein: Steinschen Städteeordnung 1808
Vereinheitlichung gab es 1935 Deutsche GO, start nationalistisch geprägt.
Danach wieder Zersplitterung. Bis es zu einer Art.28 GG konformen Einigung kam.
Zivilrecht
BGB
Entstehung:
1.1.1900
Davor seit dt. Reich 1871 zersplittert
Landesrechtliche Kodifikationen:
Codex Maximilianeus Bavaricus
Preußisches Allg. Landrecht
Badische Landrecht
BGB für Königreich Sachsen
code civile (Okkupation durch Frankreich)
Früherer Einfluss
Elemente germanisch-deutschen Gewohnheitsrecht
und römisches Recht
corpus iurus civilis
15./16. Jhd. Gemeines Recht
Dann Forderung nach Vereinheitlichung durch Thibaut
19.Jhd. traf es auf Widerstand
Verlust der souveranität der EInzelstaaten. (Savagny)
Drei Kodifikationswellen:
Wechselordnung (1848)
Handelsgesetzbuch (1861)
Gewerbeordnung (1869)
EInheitliches StGB 1871
Reichsjustizgesetze GVG, StPO, ZPO und KO
Wurde von der Vorkommission (Bundesrat) 1874 zurückgewisen
Dann zweite Kommission (Juristen, Ökonomen)
Dann nach dritter Kommission 24.08.1896 veröffentlicht. In kraft 1.1.1900
Weiterentwicklung des BGB
Anpassend:
Arbeitsrecht, Mietschutzgesetz, AGB, Wdierruf von Haustürgeschäftem, Produkthaftung, Verbraucherkreditgesetz
Legislative EIngriffe, richterliche Rechtsfortbildung
z.B. Deliktsrecht: eing. und aus. Gewerbebetrieb und APR
seit Beitritt der neuen Bundesländer gilt auch dort das BGB
03.10.1990
Zivilprozessrecht
Reichsjustizgesetze 1877
Mitte des 19 Jhd. sollte auch das Prozessrecht vereinheitlicht werden.
ZPO und GVG treten 1879 in Kraft.
liebarlistisch
trz. gutes Werkzeug als Mittel zur Prozessverschleppung
Eingirff 1977 Vereinfachungsnovelle
Strafung und Konzentration des Verfahrens
gesteigerte Prozessförderungspflicht der Parteien
Präklusion
1981 gab es Prozesskostenhilfe
Strafrecht
Germanisches STrafrecht war reines Privatstrafrecht
bestimmt durch die Sippe als urspr. Gesellschafts- und Siedlungsform.
Rache und Fehde waren erlaubt.
Strafen durch Gemeinwesen nur wenn es über das Sippeninteresse hinausging.
Beweismittel: Reinigungseid, und Gottesurteil
Fränkische Zeit war um Staatsgewalt bemüht. Erste Ansätze einer amtlichen Verbrechensverfolgung.
Strafe: Häufig Zahlung
Im Mittelalter wieder abnehmende Staatsgewalt
Täter wird überführt wenn der Kläger 6 Zeugenspäter genügen Eideshelfer
oder ohne Sachverhaltsermittlungen Mehrheitsentscheid durch den Rat.
Erster einh. StGB 1532
auch das Strafverfahren wurde geregelt Inquisitionsverfahren und Offizialmaxime
Geständnis war nötig für die Verurteilung / Folter
Aufklärung 17. 18 Jhd. hatte eine humansicerung des StGB zur Folge
Indizienbeweis zul. damit war Folter unnötig
19.Jhd Feuerbach entw. Präventationswirkung der Starfe
Gesetze bekannt, klar undd bestimmt
Nullum crimen, nulla poena sine lege
Auch durch Pauluskirchenverf. geprägt wo entehrende Strafen abgeschafft wurden.
Vorbild war der franz. Strafprozess
Aber Strafrecht war weiter zersplitter in Partikulargesetze.
erst 1871 reicheinheitliches StGB.
Strafrecht im dritten Reich
Terrorinstrument der NS-Diktatur.
Danach Entnazifizierung.
1969 im At anstelle von Zuchthaus
Gefängnis EInschlueßung und Haft - EInheitsstrafe keine Ehstrafen
Im BT kein EHebruch mehr, Erschleichung außerehelicher Beischlafs, Sodomie, homosexuelles Verhalten
Neufassung 1975
mit einf. der Wirtschaftskriminalität, Umweltkriminalität
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