1.1 Sozialmanagement als Funktion und Institution
managen
englisch to manage- leiten, verwalten
italienisch maneggiare - handhaben, gebrauchen
lat. manus - Hand
es geht darum etwas an der Hand zu führen, zu verwalten, zu lenken
also das Soziale führen, verwalten, lenken
Sozialwirtschaft
Sozialmanagement ist ein Teilbereich der Sozialwirtschaft
nicht einheitlich definiert
auffassung von Wendt
bereich des Wirtschaftens
individuelle und gemeinsame Wohlergehen von. Menschen
ist unmittelbar und direkt das Sachziel der Betätigung
Institutionell sind Orgas, soziale Dienste, Einrichtungen und andere Unternehmen, die zu sozialen Zweck betrieben werden
weitere Einflussbereiche:
gesellschaftliche, sozialpolitische Ebenen
Zusammenwirken unterschiedlicher Institutionen
Sozialmanagement
Bezug auf direkte Austauschbeziehung mit Klienten
Auftrag der Erbgringung sozialer Dienstleistungen
Aufgabe: in verschärfter Wettbewerbssituation Steigerung der fachlichen und wirtschaftlichen Effektivität und Effizienz in gesonderter Weise zu betrachten
Effektivität
geeignete Maßnahmen, Methoden, Projekte oder Angebote
vorab definierte Ziele erreichen
Effizienz
gewünschten Ziele mit geringem ressourceneinsatz erreichen
also prüfen wie ein Ziel so erreicht werden kann
möglicht wenig Resourcen (Finanzmittel, Personalaufwand) dafür hernehmen
von Kohlhoff beschrieben
Bestreben nach Effektivität und Effizienz bezieht sich auf fachlichen und sozialen Zielen ebenso wie auf wirtschaftliche Ziele
Balance zwischen wirtschaftlichkeit und sozialem Anspruch
oben Einsatz von Ressourcen (Personal, Sachmittel, Investitionen)
Finanzierung der Leistungen
unten Bedürfnisse , Bedarfe von Klienten sind gedeckt
soziale Ziele der Orga sind erfüllt
also Ausgeglichenes Verhältnis von Sozialer Arbeit und Management
Funktion und Institution
Wer managt? versus
Wie und was wird gemanagt?
Institutionelle Ansatz des Soz. M.
nimmt Personen in Fokus die management vertreten (Führungsaufgaben)
welche Person hat welche Aufgaben sowie Handlungs und Entscheidungskompetenzen
häufig Form eines Organigramms (Unterschiedliche Funktionen werden miteinander in Beziehung gesetzt)
Organigramm
Skript oder fotografiert
unterschiedliche Hierarchie Stufen des institutionellen Managements
untere , mittlere oder obere Führungsebene
funktionelles Verständnis des Sozialmanagements
Aufgabenstellung (durch Management übernommen)
Frage was und wie gemanagt wird
Managementaufgaben:
abhängig von Hierarchiestufen,
einordung in Über und Unterstellungsverhältnisse innerhalb der Orga
oft in Stellen oder Funktionsbeschreibungen dargelegt
Managementfunktionen
Planung:
Ziele
Handlungsoptionen
Organisation
Handlungsgefüge
Personaleinsatz
Stellenbesetzung
Erhaltung der Human- Ressourcen
Führung
Veranlassung und Feinsteuerung der Arbeit
Kontrolle
Soll- Ist- Vergleich
weitere Management Aufgaben
Ziele für Orga- angepasste Handlungsoptionen, Maßnahmenplanungen
Kurz als auch Langfristige Zielsetzungen
Organisation:
bereitstellung Handlungsgefüge
Mitarbeiter können so Ziele verfolgen
Zuordnung von Rollen
Personaleinsatz:
Beschaffung von quantitativ ausreichendem und qualitativ geeignetem Personal
Erhalt von Personallen Resourcen
Dienstplanung, Personalentwciklung
Führung:
Veranlassung zur Aufgabenausführung
Mitarbeiter zu dauerhaften Wahrnehmung von Aufgaben motivieren
Kontrolle:
Abgleiche zwischen Zielvorhaben und erreichten Ergebnissen (Soll Ist Vergleich)
Korrekturen durch Maßnahmen vornehmen
1.2 Die Klienten und das Konsumverhalten in der sozialen Arbeit
Managementlehre
Verhältnis zwischen Produzierenden eines Produktes und Kunden welche LeISTUNG /Produkt erwerben
in der Sozialen Arbeit wird von Klienten und nicht von Kunden gesprochen
Öffentliche Legitimation
Management Lehre - produzierenden von Angeboten und Leistungen und Kunden die Produkte in Anspruch nehmen, kaufen
neben Wunsch nach Produkt auch Kaufkraft der Kunden
freie Wirtschaft
Angebot und Nachfrage bedingen sich gegenseitig
über Preisgestaltung und Kaufkraft entsteht ein geschäft
Herausforderungen
Klienten der Soz. A sind meist Ratsuchende, Menschen mit Unterstützungsbedarf, schwierige Lebenslagen
heterogenes Leistungsangebot, vielfalt aufseiten der Klienten
Merkmale die Dienstleistungserbringung kennzeichnen
Ratsuchende - Klienten (werden zu Klienten wenn sie Dienstleistung der Soz A in Anspruch nehmen
gegenüber steht Leistungsanspruch bestehend aus gesetzlichen Grundlagen
bedarf öffentlicher Legitimation
Konsumsouveränität vs. Bedarf
persöhnliches Bedürfniss (keine öffentlichen Gelder) wie Kino Besuch
Kinderbetreuung ist legitimer Bedarf wird meist finanziert
SGB V3 Rechtsanspruch auf Kita Platz
also erst gesellschaftspolitisches , gesetzliches Bedürfniss - wird dann zum Bedarf
doppelte Zielsetzung
Interessen der Nutzer des Angebots
Anspruch der Öffentlichkeit (Verbesserung der Lebensbedingungen, gesellschaftliche Integration)
Konsumsouveränität
Konsument wählt Leistungen /Angebote selbst aus (begleicht den durch eigene Mittel)
Soz. A Klienten haben nicht immer die möglichkeit Leistung frei zu wählen
Leistungsträger begleichen Kosten nicht Klienten
Kundenbegriff
Leistungsträger und auch Klienten
Sozialrechtliches Dreieck
Leistungsträger (Sozialamt, Jugendamt, Pflegekassen)
Klienten (HIlfesuchende Kinder, Menschen Mit Behinderung, Senioren)
Leistungserbringer (Kita, Jugendhilfeeeinrichtung )
sozrechtliches Dreieck
Leistungsberbringer - führen direkte Angebote für Klienten durch
Klienten haben leistungsanspruch gegenüber den Leistungserbringern
Leistungserbringer werden beauftragt
Vertragliche Grundlage zwischen Leistungserbringer und Leistungsträgern
Nicht schlüssige Tauschbeziehung
die Konsumenten sind nicht gleichzeitig die Zahlenden für die Leistung
Interaktion
braucht es um soziale, personenbezogene Dienstleistungen realisieren zu können
Soz Arbeiter können nicht alleine über Leistungserbringung , die Produktion entscheiden
Klienten müssen sich selbst einbringen oder Bereitschaft zeigen
Klienten werden zu Ko Produzenten der Soz A.
1.3 Finanzierung des Leistungsangebots
Finanzierung
Ausstattung eines Unternehmens mit finanziellen ressourcen
Alle Aktivitäten die dazu beitragen , sozialwirtschaftliche Orgas durch Beschaffung kurz, mittel und langfristig abzusichern
Kurzfristige Betrachtung:
Liquidität (Finanzmittel) laufende Verpflichtungen müssen gedeckt werden
Mittel und Langfristfinanzierungen
Schwerpunkt- Sozw. Dauerhaft mit Recourcen (Inventar, Immobilie) auszustatten
Geeignete Dienstleistungen, auf Markt benötigt und finanziert werden
Finanzierung Soz. A
abhängig von Arbeitsgebiet - den für das Gebiet gültigen Rechts- und Vertragsgrundlagen
Außerdem Trägerschaft, Leistungserbringer, Verwendung der Mittel, Leistungsansprüche der Klienten
Gilt- Umstand der nicht schlüssigen Tauschbeziehung
Weitere Finanzierungnsformen: Zuschüsse der öffentlichen H and , werden für Leistungsangebot pauschal zur Verfügung gestellt
Finanzierungspläne eines Sozialunternehmens:
Finanzierung durch die öffentliche Hand
Leistungsentgelte
Zuschüsse
Öffentliche Aufträge
Finanzierung durch wirtschaftliche Betriebe
(soziale Dienstleistungen, sonstige Angebote)
Selbstzahler von Sozialleistugen
Angebot von Zusatzleistungen
Produktionsbereich
Wirtschaftliche Nebenbetriebe
Finanzierung durch Eigenmittel:
spenden, Zuwendungen
Mitgliedsbeiträge
Rücklagen
Kirchensteuer
Öffentliche Hand
zb Bereich Pflege, nicht durch Versicherung gedeckte kosten müssen zunächst von Nutzern gezahlt werden
Sind die nicht in der Lage zu zahlen - Sozialhilfeträger
Leistung ausserhalb des Leistungsumfanges
Einrichtungen können Angebote als Zusatzleistung verkaufen
Finanzierung darüber stärken
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Verkauf von selbst hergestellten Produkten (Werkstätten)
Wirtschaftliche Nebenbetriebe (zb Leistungen unter marktähnlichen Bedingungen weiteren Kunden anbieten zu können)
Gemeinnützigkeit
Eigenfinanzierung - verbunden mit Rechtsform
Gemeinnützige eingetragene Vereine- Mitgliedsbeiträge
Außerdem durch Spenden oder Anteile Kirchensteuer
Bei gewerblichen - (gmbh durch Eigenfinanzierung )
Vereinbarung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer
Hinterlegt mit Entgelten ( wird verhandelt)
Entgelt wird fällig wenn Leistung erbracht ist
Sind Leistungen nicht erfüllt worden ruht Vereinbarung - es fließen keine Geldmittel
Zb bei fehlenden Bewilligungsbescheid für eine Leistung
Leistungs und Entgeltvereinbarung
Wird auf Organisationsebene vereinbart
Entfalten erst auf Fallebene Ihre Wirkung (Zahlung des Entgelts)
Leistungs und Entgeltvereinbarung - richten sich nach gesetzlichen Bestimmungen
SGB IX = 9 (Eingliederungshilfe)
gelten Grundlagen aus §§ 123- 134 SGB 9 ( Thematik des Vertragsrechts)
SGB VIII = 8 (Kinder und Jugendhilfe) aus §§ 78a- 78g SGB 8 (Leistungsangebote, Entgelte, Qualitätsentwicklung)
Es müssen Bundes und landesrechtliche Regelungen beachtet werden (über leistungssegment)
Aspekte Leistungsentgelte
Leistungs und Vergütungsvereinbarungen werden verhandelt
beidseitige Willenserklärung
Sieht Diskurs (wichtige Inhalte ) vor
Gestaltungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt
Parameter (Personalkorridor)
Aspekte
2. Bezugsgröße, d.h. Ob sich Vergütung auf eine Stunde, Tag, Monat bezieht - ist zu vereinbaren. Hängt vom Arbeitsinhalt ab
stationäre Einrichtung - Tagespauschalen
Ambulant - Fachleistungsstunden ( direkte und indirekte Personalkosten)
Kosten für Austattung (Büro)
Vor und Nachbereitung
Anfahrt
Vergütungsvereinbarungen wirken prospektiv - für zukünftigen Zeitraum
für zukünftigen Betrachtungszeitraum
Annahmen für Personalaufwand, Sachkosten, Auslastung der Einrichtung
Passieren unerwartete Dinge kosten ändern sich
Risiko für Leistungserbringer - wenig Anpassugsöglichkeiten
Leistungen die in den Leistungsvereinbarungen nicht genannt sind, weder ausfinanziert noch Bestandteil der Beauftragung
Leistungsbeschreibung - Grundlage der Tätigkeit über Klienten
Inhalte müssen tatsächlich erbracht werden
Alle Leistungen die darüber hinaus gehen werden nicht finanziert (Zb durch Erweiterung der Beauftragung )
1.4 Markt versus Quasimarkt
Marktwirtschaft
wirtschaftswissenschaftliches Konzept
Selbstregulierung zwischen Angebot und Nachfrage
Produzierenden und Konsumenten bestimmen welche Produkte welchen Preis erhalten
Freie Marktwirtschaft ist theoretischer Natur
Soziale Marktwirtschaft
gilt in Deutschland
Wirtschaftssystem baut auf Marktwirtschaft und somit Selbstregulation des Marktes auf
Zusatz “sozial” - Kompensation von negativen Effekten der Marktwirtschaft
Grundlage Art. 20 Grundgesetz (BRD - demokratischer , sozialer Bundesstaat)
Staatliche Eingriffe
Zb die Steuern sehr kontrovers diskutiert wie viel für was eingenommen wird
Kein einheitliches Meinungsbild
Umgang mit öffentlichen Geldern
auf sozialpolitischer Ebene
Sozialwirtschaft wird meist durch öffentliche Gelder finanziert (Jugendhilfe)
Zb steigen Leistungsentgelte an - versucht Leistungsträger Mehrausgaben zu kompensieren um Erhöhung auf Finanzierungsseite zu vermeiden (Steuern, Mitgliedsbeiträge)
Steuern und Mitgliedsbeiträge
schränkt unkontrolliertes Anwachsen des sozialen Sektors ein
Durch Definition von Bedarfen (Inanspruchnahme - Nachfrage) Der Leistung
Limitiert durch Betriebszulassungen, Qualitätsanforderungen
Markt wird auf Nachfrage und Angebotsseite gesteuert - also kein freier Markt
Anstelle dessen Quasi Markt
Verteilungspolitik - gesellschaftlicher Mehrwert der sozialen Dienstleistungen
Recht auf Bildung
jeder Mensch hat Recht darauf - allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Auch Schulspflicht - Landesverfassungen §42 SchulG Berlin
Durch Art. 7 ergänzt - Schulwesen unterliegt der Aufsicht des Staates
Das Gut Bildung nutzen - Verpflichtend gemacht
Meritorisches Gut
im Beispiel die Schule- gilt als marktfähig - aber Konsumtion sollte nicht einkommensabhängig sein
Schule muss kostenfrei sein
1.5 Der dritte Sektor und das Ehrenamt
Soziale Dienstleistungen
von privatgewerblichen (Ziel: Gewinnmaximierung, Erbringung sozialer Dienstleistungen)
Von Non Profit Orgas angeboten (gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke)
Decken Bedarf von Einzel Personen oder Personengruppen
Bedarfsdeckung ist wesentliches Ziel
Gewinne gehen an gemeinnützige Zwecke
Non Profit Orgas sind im dritten Sektor zusammen geführt
Dritte Sektor
1 Sektor - Staat
2 Sektor - Markt
3 Sektor - Non Profit
Nicht staatlich gesteuert, handelt solidarisch, gemeinwohlorientiert
Ist nicht dem klassischen Markt zuzuordnen
Non Profit Orgas
Mitgliedsorgas (Verein)
Bürgerinnen engagieren sich für Verein
Wohlfahrtsverbände sind Mitgliederorgas (gemeinwohlorientert, soziale Zielsetzung)
Soziales handeln Aufgabe von dem einzelnen und der Sozialverbände (BAGFW 2022)
Wohlfahrtsverbände - ehrenamtliche Strukturen, Engagement dafür
Ehrenamt
Ehre und Amt
Übernahme eines Amtes das mit besonderer Ehre verbunden ist
Um Amt zu übernehmen braucht es Institutionalisierung (feste Aufgabenbeschreibung des Amtes)
Bürgerschaftliches Engagement
weiter gefasst als Ehrenamt
Kriterien:
Engagement ist freiwillig
Nicht auf materiellen Gewinn aus
Gemeinwohlorientiert
Öffentlich , findet im öffentlichen Raum statt
Wird gemeinschaftlich, kooperativ ausgeübt
Außerdem bürgerschaftliches Engagement
neben Ehrenamt auch
Freiwilligendienste
Selbsthilfegruppen
Wahrnehmung politischer Ämter und Aufgaben
Ist weniger stark institutionalisiert als das Ehrenamt
Mitgestaltung gesellschaftlich relevanter Themen
Anzahl Engagierter
2019 28 Mio , knapp 40% ab 14 Jahren freiwilliges Engagement (Bundesministerium Familei Senioren, Frauen und Jugend)
Also Anzahl bleibt auf stabilem hohen Niveau
Aber die Menschen engagieren sich eher Kurz
Es werden eher knappe Resourcen zur Verfügung gestellt
Verschiebung Interessenschwerpunkte: ANstieg ökologische Fragestellung
Weiterhin Aufgabe Staat und dritte Sektor Engagement der Brger zu stärken
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