Hessische Patientensicherheitsverordnung (PaSV)
• Weiterentwicklung der Sicherheitskultur im Krankenhaus
• Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit
• Beurteilung der klinischen Risiken mit Verantwortlichen
• Jährlicher Bericht an das Ministerium zum Stand der Sicherheit der medizinischen Versorgung der Patienten und Patientinnen in KH und Themen/ Schwerpunkte zur Verbesserung Patientensicherheit
• Bearbeitung und Anfragen des Ministeriums zur Patientensicherheit, Qualitätssicherung und des klinischen Risikomanagements im KH
QM in den Lahn-Dill-Kliniken
PDCA-Zyklus
Plan-Do-Check-AD
QM - Ziele
• stetige Verbesserung aller Unternehmensteile Bereichs- und funtionsübergreifend
• Berücksichtigung der Kundenanforderungen (Patienten, Angehörige …)
• Berücksichtigung der Anforderungen von Mitarbeitern, Anbietern (Z.B, auch Labor, MRT …) Kapitalgebern, Öffentlichkeit und Gesellschaft
Ziel: Erfüllung der Vorgaben für eine umfassende Qualität
Maßstab für die Qualität: Erfüllungsgrad dieser Vorgaben
• Prozesse, Strukturen provozieren Fehler
• Gemeinsame Verantwortlichkeit für Fehler
• Null Fehler ist das Ziel
Fehlermanagement
• im Fehlermanagement gilt das Prinzip, dass jeder Fehler zählt
• jedes gemeldete Ereignis sollte dabei als Chance gewertet werden, zu lernen und zu verbessern
• um eine wirklich Qualität innerhalb einer Organisation zu erreichen, ist ein strukturierter Ungang mit Fehlern und Beschwerden unabdingbar
• ein systematisches Fehlermanagement ist daher auch eine Forderung des QM-Systems
• Fehlermanagement ist eine Chance, Schwachstellen im System zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu beheben
• für die Einführung eines Fehlermanagements wird eine Fehlerkultur benötigt!
• Angst vor Fehlern erhöht das Fehlerrisiko!
• CIRS nur Meldung von Beinahe-Fällen, Schäden werden direkt der Versicherung gemeldet!
QM - RM fragt aber nicht nach Schuldigen sondern sucht nach Lösungen!
Verhaltensregeln zum Umgang mit Fehlern
Übernehmen Sie Verantwortung
Setzten Sie sich umgehend mit den Zuständigen in Verbindung
Versuchen Sie nicht Fehler oder ihren Anteil dran zu vertuschen
Bleiben sie am Ball und zeigen Sie Engagement
Klopfen Sie sich auf sie Schulter, wenn sie den Fehler behoben haben
Prozessorientierte Fehlerkettenanalyse
Allgemeine Punkte
Vertrauen der Mitarbeiter entscheidet über das Gelingen eines Fehlermanagements
• ein Fehlermanagementsystem erleichtert den sachlichen Umgang mit Fehlern und deren strukturierten Analyse!
• Fehlermeldungen können anhand eines elektronischen Fehlersystems oder anhand eines Papaierformulafs eingegeben werden
• die Meldungen werden vom Fehlermanagementbeauftragten bearbeitet und erfasst vom Fehlerzirkel diskutiert (RKT)
Kriterien der WHO zum Erfolg von Fehlerberichtssystemen
• nicht punitiv, d.h. Sie sollten nicht nach den Schuldigen suchen und nicht bestrafen
• vertraulich
• unabhängig, d.h. Die Bearbeiter dürfen nicht parteiisch sein
• zeitnah reagieren, d.h. rasch konstruktive Maßnahmen umsetzen
• fachlich fundierte Maßnahmen gewährleisten
• aktiv reagieren, d.h. konkrete Informationen und Empfehlungen geben
§112 SGB XI
Die Träger der Pflegeeinrichtungen bleiben, unbeschadet des Sicherstellungsauftrags der Pflegekassen (§ 69), für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. […]
Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 durchzuführen und bei Qualitätsprüfungen nach § 114 mitzuwirken. Bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die medizinische Behandlungspflege, die Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87) sowie auf die Zusatzleistungen (§ 88).
Der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. beraten die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. Die Träger der Prüfinstitutionen sind verpflichtet, durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass auch in Krisensituationen eine qualifizierte Beratung erfolgen kann. […]
Versorgungsstrukturen
Sozialgesetzbuch V (SGB V)
• § 135a Zugelassene Krankenhäuser, ... sind … seit 2000 verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, einschließlich eines patientenorientierten Beschwerdemanagements
• 2013 Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (PRG)
=> Anpassung BGB und SGB V § 137
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
... erstmalig bis zum 26. Februar 2014 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und legt insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest
• Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 SGB V
• QM-Richtlinie des G-BA
• Hessen: Patientensicherheitsverordnung PaSV
Krankenhäuser sind verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren.
Die erhobenen Daten werden von sog. Krankenhaus-Vergleichsportalen beziehungsweise Klinik-Suchmaschinen genutzt: Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzten können darüber Krankenhäuser vergleichen und das passende auswählen.
Qualitätsberichte enthalten Angaben zur Ausstattung und zum Angebot eines Krankenhauses wie zum Beispiel:
• vorhandene Fachabteilungen,
• Anzahl des ärztlichen und pflegerischen Personals,
• Leistungsspektrum bei Diagnostik und Behandlung,
• medizinisch-pflegerische Angebote (Bewegungstherapie,
Wundmanagement etc.) sowie zur Barrierefreiheit
Jahresstatistik Behandlungsfehlerbegutachtung MDK
§114 SGB XI Qualitätsprüfungen
§ 114 des Sozialgesetzbuches Kapitel 11 enthält die Prüfrechte und Prüfaufgaben des MD bei der Qualitätsprüfung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und deren erbrachte Leistungen und deren Qualität. Zusätzlich haben hier die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes ihren Ursprung.
Wichtig:
• die Prüfungen nicht länger als neun Monate zurückliegen
• die Prüfergebnisse nach pflegefachlichen Kriterien den Ergebnissen einer Regelprüfung gleichwertig sind und
• die Veröffentlichung der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität gemäß § 115 Absatz 1a gewährleistet ist.
§ 115 SGB XI - Ergebnisse von Qualitätsprüfungen
Die Sachverständiger des Medizinischen Dienste der Krankenversicherung haben das Ergebnis einer jeden Qualitätsprüfung sowie die dabei gewonnenen Daten und Informationen den Landesverbänden der Pflegekassen und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe sowie den zuständigen Heimaufsichtsbehörden und den zuständigen Pflegekassen zum Zwecke der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie der betroffenen Pflegeeinrichtung mitzuteilen. Das Gleiche gilt für die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, […]
Soweit bei einer Prüfung Qualitätsmängel festgestellt werden, entscheiden die Landesverbände der Pflegekassen, welche Maßnahmen zu treffen sind und erteilen dem Träger der Einrichtung hierüber einen Bescheid und setzen ihm darin zugleich eine angemessene Frist zur Beseitigung der festgestellten Mängel. […]
Hält die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ihre Verpflichtungen zu einer qualitätsgerechten Leistungserbringung aus dem Versorgungsvertrag (§ 72) oder aus der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (§ 80a) ganz oder teilweise nicht ein, sind die vereinbarten Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung entsprechend zu kürzen. […]
Bei Feststellung schwerwiegender, kurzfristig nicht behebbarer Mängel in der stationären Pflege sind die Pflegekassen verpflichtet, den betroffenen Heimbewohnern auf deren Antrag eine andere geeignete Pflegeeinrichtung zu vermitteln, welche die Pflege, Versorgung und Betreuung nahtlos übernimmt. […]
Stellt der Medizinische Dienst schwerwiegende Mängel in der ambulanten Pflege fest, kann die zuständige Pflegekasse dem Pflegedienst auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes die weitere Betreuung des Pflegebedürftigen vorläufig untersagen; […]
In den Fällen der Absätze 4 und 5 haftet der Träger der Pflegeeinrichtung gegenüber den betroffenen Pflegebedürftigen und deren Kostenträgern für die Kosten der Vermittlung einer anderen ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung […]
Qualitätsebenen
• Planungsqualität:
– Erfassung Bedürfnisse der Zielgruppen und Bedarfe zur Erfüllung
– Berücksichtigung eigene/fremde Vorerfahrungen
• Strukturqualität:
– Mitarbeiteranzahl und -qualifikation
– Ausstattung z.B. Gebäude, Medizingeräte etc.
• Prozessqualität:
– Standards, Arbeitsabläufe, Verweildauer etc.
• Ergebnisqualität:
– Ergebnisse der externen Qualitätssicherung
– Ergebnisse aus Umfragen (Patienten, Mitarbeiter, Einweiser)
– Überprüfung der Pflegequalität (Pflegevisiten, -dokumentation)
– Wirtschaftliche Ergebnisse etc.
Begriff Qualität
• Qualität = subjektiver Begriff
• wertneutral
• Erfüllung von Anforderungen
und Erwartungen gegenüber
allen Interessenspartnern eines
Unternehmens
Gesetzliche Grundlagen
• Sozialgesetzbuch V (SGB V)
§ 135a Zugelassene Krankenhäuser, ... sind … seit 2000 verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, einschließlich eines
patientenorientierten Beschwerdemanagements
= Anpassung BGB und SGB V § 137
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement ... erstmalig bis zum 26. Februar 2014 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und legt insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest
Schritte der Qualitätssicherung
Instrumente der Qualitätssicherung in der Pflege
• Pflegediagnosen
• Pflegestandards
• Pflegedokumentation
• Kontrolle der Pflegequalität
• Pflegevisite
• Patientenfragebogen
• Aus-, Fort- und Weiterbildung Pflegedienst
• Qualitätszirkel
Qualitätszieles
Aufdeckung von Problemen und Ursachen
Definition von Zielen und Lösungsmöglichkeiten
• Auf Dauer angelegte Kleingruppe
• in der Mitarbeiter gleichrangig mit einer gemeinsamen Erfahrungsgrundlage
• unter Leitung eines Moderators
• in regelmäßigen Abständen zusammenkommen
• um selbst ausgewählte Themen mit einem gemeinsamen Arbeitsziel erfahrungsbezogen, praxisnah und konkret im kollegialen Diskurs
• zu analysieren, Lösungsvorschläge zu erarbeiten
diese eigenständig umzusetzen bzw. durch entsprechende Stellen umsetzen zu lassen und anschließend gemeinsam den Umsetzungserfolg zu evaluieren / reflektieren.
CIRS – Critical Incident Reporting System
Zur Verbesserung der Patientensicherheit im Gesundheitswesen.
Berichtssystem zur anonymen Meldung sicherheitsrelevanter, kritischer Ereignisse und Beinahe-Schäden in der medizinischen Versorgung von Patienten (+ Luftfahrt, etc).
Präventiv aus (Beinahe-)Fehlern anderer lernen:
"Das sollte mir/uns nicht noch einmal passieren.
Vielleicht können daraus auch andere Fachrichtungen,
Berufsgruppen oder Institutionen lernen."
CIRS ersetzt nicht die gesetzlich geforderten Meldepflichten
(z. B. bei Medizinprodukten, Arzneimitteln).
CIRS wichtige Informationen
Erfolgsfaktoren:
• Es sollte eine klare Führungsentscheidung zum CIRS vorliegen
• Die Führung sollte eine Sicherheitskultur ohne Schuldzuweisungen aufbauen.
• Die Anonymität ist zu wahren, um Vertrauen in das CIRS zu schaffen.
• Es sollten regelmäßige CIRS-Besprechungen durchgeführt werden.
• Das Meldeformular sollte rasch auszufüllen sein.
• Es sollten keine Schäden, sondern nur Beinahe-Schäden gemeldet werden (unerwünschte Ereignisse).
• In den Treffen der CIRS –verantwortlichen sollten
Kommunikationsregeln eingehalten werden, die zu Beginn festgelegt werden.
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