Gesundheitssystem Definition
„Das Gesundheitssystem in Deutschland ist aufgebaut aus staatlichen und nicht staatlichen Institutionen. Es umfasst Einrichtungen und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der
Gesundheit stehen.“
Es wird unterschieden zwischen:
Leistungsfinanzierer finanzieren die getätigten Leistungen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen) im Gesundheitswesen (z.B. Direktzahler, freiwillig Versicherte, gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, privat Versicherte, Arbeitgeber, Steuerzahlende)
Leistungserbringer (z.B. ärztliches Personal, Pflegende, Therapeuten, Beratungsstellen, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen)
Leistungsempfänger sind die Empfänger von Gesundheitsleistungen, welche in der Regel die Versicherten bzw. mitversicherten Kinder sind
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland können die Bundesländer unabhängig handeln (föderalistisch).
Das bedeutet, dass es unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundesländern geben kann und somit abweichende Regelungen bestehen können…
Für die Pflege wichtige Bundesgesetze sind:
Sozialgesetzbuch (SGB I-XII)
• Regelt u.a. Leistungen, Finanzierungen und wem diese unter welchen Bedingungen zustehen
o SGB V: Krankenversicherung
o SGB XI: Pflegeversicherung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
• Regelt u.a. den Ausbildungsablauf, -inhalt, Zulassungsvoraussetzungen
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
• Jedes Jahr müssen die einzelnen Bundesländer einen Krankenhausplan aufstellen. Dieser dient der Sicherung der stationären Krankenversorgung.
Pflegeneuausrichtungs-/Pflegestärkungsgesetz (PNG)
• Hauptaugenmerk liegt auf der Verbesserten Einstufung von Menschen mit Demenz im häuslichen Bereich, was zur Umwandlung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade führte.
Patientenrechtegesetz
• Stärken die Rechte der zu pflegenden durch bspw. das Qualitäts- oder Risikomanagement.
Einrichtungen der gesundheitlich-pflegerischen Versorgung
Zu den Einrichtungen der gesundheitlich-pflegerischen Versorgung zählen:
• Krankenhäuser
• stationäre Pflegeeinrichtungen (Altenwohnheim, Altenheim, stationäre Langzeitpflege, Wohngruppen)
• ambulante Pflegedienste
• Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und
• palliativmedizinische Stationen und Hospize
Definition Krankenhaus
„Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfestellung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen o- der Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.“ (Schmitz 2020, 151)
Definition nach dem SGB V
Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die:
der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischen Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten,
Und in denen die Patienten untergebracht und verpflegt werden können (§107 Abs. 1 SGB V)
Krankenhausträger
Öffentliche Träger
= Großteil der stationären Krankenhausversorgungen
• Bund (Bundeswehrkrankenhäuser)
• Länder (Unikliniken)
• Kommunen
• Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts - Unfallkasse (Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhäuser)
Freigemeinnützige Träger
• Wohlfahrtsverband (Arbeiterwohlfahrt)
• Soziale Vereinigung (Deutsches Rotes Kreuz)
• karitative Organisation (Diakonie)
• kirchlicher Orden (Caritas)
Private Träger
• Privatpersonen oder Unternehmen
• Ziel: Gewinnerzielung
• Gesamtanzahl der Krankenhäuser ist rückläufig, die Anzahl von Krankenhäusern unter privaten Trägern hingegen steigt
Der Krankenhausträger ist im Falle einer Leistungsbeanspruchung Vertragspartner des Pflegeempfängers und somit für Kosten und Organisation verantwortlich:
- Gewährleistung des Schutzes der Pflegeempfänger
- Verhandeln mit den Krankenkassen über Budgetvereinbarungen
- Organisationspflicht zur Gefahrenminimierung der Pflegeempfänger
Aufbauorganisation /Hierarchische Struktur
Organisation stationäre Pflegeeinrichtung
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