Verhalten gegenüber Nichtsorgeberechtigten (neue/r Partner/in)
keine Teilnahme am Elterngespräch ohne (schriftliche) Erlaubnis beider Erziehungsberechtigter
keine Auskunft über Vorrücken/ Zeugnisnoten
Auskunftspflicht LK ggü. Erziehungsberechtigten
bei starkem Leistungsabfall (Vorrücken gefährdet)
hinsichtlich LEG und Förderplanung
hinsichtlich des weiteren Bildungswegs
keine Weitergabe durch LK erlaubt
schulinterne, vertrauliche Informationen
Daten und Unterlagen an außerschulische Stellen
ANgabe bzgl. Familienverhältnisse
Auskunft an Presse, Rundfunk, Fernsehen
Auskunft über Vorrücken/ Zeugnisnoten vor entgültiger Festlegung
Zusammenarbeit Schule und Erziehungsberechtigte
gemeinsame Erziehungsaufgabe
KESCH: Kooperation Elternhaus Schule —> schulspezifisches Konzept
Einverständnis der Eltern einholen
Fotos und deren Veröffentlichung
Teilnahme neuer Partner am EG
Weitergabe Gutachten + Förderplan an Regelschule bei Wechsel an Regelschule (nicht SFZ)
Möglichkeiten der Zusammenarbeit Schule-Eltern
Elternsprechstunden
Elternsprechtage
Elternabende
Klassenelternversammlung (wenn 1/4 der Erziehungsberechtigten beantragt)
Was gehört zu Schülerunterlagen?
Schülerakt
Stammblatt
Zeugnisse
Urkunden
Schullaufbahnbogen
diagnostische Grundlagen
Nachteilsausgleich
Förderpläne
sopäd. Gutachten
förderdiagnostischer Bericht
Leistungsnachweise
Einsicht Schulerakt
Schüler/in ab 14 Jahren
Erziehungsberechtigte
frühere Erziehungsberechtigte bis Vollendung des 21. LJ
EInsicht unzulässig, wenn: Daten mit Dritten verbunden und Trennung nicht möglich/ nur mit unverhältnismäßigem Aufwand
Einsicht kann verweigert werden, wenn der Schutz anderer Schüler gefährdet ist
Zusammenarbeit Jugendamt/ Einrichtungen
Unterrichtung JA, wenn Kindswohlgefährdung
Schweigepflichtsentbindung für:
Mittagsbetreuung
Hort
JAS
Fragen:
Was gehört alles in den Schülerakt?
rechtliche Bestimmungen zu Schweigepflicht und Auskunftserteilung?
Wie ist das Prozedere bei einem Schulwechsel (bezüglich Auskunftserteilung und Schweigepflicht)?
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