Gefahrstoff VO §6 und §7
Arbeitsschutzgesetz §5
durch den Bau
die Einrichtung
die Verfahren
den Betrieb
den Geräten
die Qualifikation des Laborpersonals
Brand- und Eplosionsgefahr durch brennbare feste, flüssige und gasförmige Stoffe
Gefahr von Gesundheitsschäden durch feste, flüssige und gasförmige Stoffe
Gefahr durch unbekannte, heftige oder durchgehende Reaktionen
Augen- und Hautgefährdungen durch ätzende und reizende Stoffe
kennzeichnung der Stoffe
Sicherheitsdatenblätter
alle chemischen Stoffe oder Gemische am Arbeitsplatz, die die Gesunheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden können
Nennen Sie drei Gefährdungen aus dem Gefährdungskatalog zur Gefährdungsbeurteilung.
Biologische Gefährdungen
Mechanische Gefährdungen
Elektrische Gefährdung
Wie lautet die Rangfolge der Schutzmaßnahmen?
Maßnahmen technischer Art
Maßnahmen organisatorischer Art
Maßnahmen persönlocher Art
2,5 L
1 kg
Tätigkeiten von Fremdfirmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Gefahstoff VO §15
Nennen Sie die drei wichtigen Grundlagen für Tätigkeiten von Personen mit Behinderungen in Laboratorien?
Im Gefahrenfall muss Selbst- und Fremd-Rettung jederzeit möglich sein
Sicherheitseinrichtungen sollen jederzeit erreichbar sein
Gefährdungen anderer Personen sollen ausgeschlossen sein
Nennen Sie vier bauliche Maßnahmen für Tätigkeiten von Personen mit Behinderungen in Laboratorien.
Breite Flucht- und Rettungswege
Türöffner in Fluchtichtung
Extra ausgerüstete Notduschen
Not-, Aus- und Alarmschalter müssen erreichbar sein
Nennen Sie fünf Belastungen bzw. Gefährdungen von Arbeitnehmern in Laboratorien
Lärm
Rutschgefahr
Psychische Belastung
Raumklimatische Bedingungen
Beleuchtung
Geben Sie zwei Beispiele für Schutzmaßnahmen technischer Art
Abzug
Verschluss an Zentrifugen
Was muss man tun, wenn man größere Mengen von Stoffen im Labor handhaben muss.
Größere Mengen müssen in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden
Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, welche Zusatzmaßnahmen ergriffen werden müssen
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