Heimtücke
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt.
Arglosigkeit
Arglos ist, wer sich zum Tatzeitpunkt keines tätlichen Angriffs auf seiner körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht.
Wehrlosigkeit
Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit bei Beginn des Angriffs mit Tötungsabsicht zur Verteidigung außer Stande oder in seiner Verteidigung stark eingeschränkt ist.
Grausam
Grausam tötet, wer dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die in Dauer und Stärke weit über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen.
Gemeingefährliche Mittel
Der Täter setzt ein Mittel ein, das in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährdet, wobei der Täter die Gefahr nicht beherrscht.
Habgier
Aus Habgier tötet, wer ausschließlich oder in erster Linie das Leben eines anderen Menschen auslöscht, um dadurch wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.
Niederen Beweggründe
Tatantriebe, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind.
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