Sozialstaat
Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten
Handlungsgrundlagen
Sozialstaatsprinzip
Art. 20 Abs. 1 GG: DE als demokratischer und sozialer Bundesstaat
Art. 28 Abs. 1 GG: DE als sozialer Rechtsstaat
Soziale Grundwerte
Art. 1 Abs. 1 GG: Achtung der Menschenwürde
Art. 3 GG: Gleichheitsgrundsatz aller Menschen
Art. 6 GG: Schutz von Familie, Ehe, Mutterschaft und unehelichen Kindern
Aufgaben des Sozialstaats
Sozialer Ausgleich
Unterschied zwischen Arm und reich ausgleichen
z.b. progressives Steuersystem (Anstieg des Steuersatzes in Abhängigkeit zum Einkommen)
Soziale Sicherung
Existenzgrundlage aller Bürger sichern
z.b. BAföG, Krankenversicherung
Politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe
Teilhabe aller Bürger in allen Bereichen gewährleisten
Sozialer Frieden
durch Ausgleich / Umverteilung soziale Konflikte verhindern / sozialen Frieden sichern
Wirtschaftliche Stabilisierung
wirtschaftliche Stabilität durch Ausgleich / Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
Ausgestaltung des Sozialstaats - Versicherungsprinzip
Ausgestaltung des Sozialstaats - Fürsorgeprinzip
Ausgestaltung des Sozialstaats - Versorgungsprinzip
Bürgergeld
Wer? Bedürftigkeit (Lebensunterhalt nicht alleine finanzierbar); grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit; Eigenbemühung, Bewerbungen, etc.
Was? Regelsatz: 502€; zusätzliche Übernahme der Kosten von Miete / Nebenkosten
Solidaritätsprinzip
grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung
Unterstüzung des Einzelnen durch den Staat / Gesellschaft
Bürger nicht allein für sich verantwortlich
gegenseitige Untersützung innerhalb der Solidargemeinschaft
Argumente für Priorisierung des Solidaritätsprinzip
Moralische Verpflichtung Schwächeren zu helfen
Sozialstaatsprinzip im GG (Art.20 GG) verpflichtet uns zu Solidarität
Keine Stigmatisierung bei der Beantragung von Sozialleistungen
Stärkung des sozialen Miteinanders, des sozialen Friedens
Mögliche Steigerung der Akzeptanz des pol. Systems/Vertrauen in Regierung
Argumente gegen eine Stärkung des Solidaritätsprinzips
problematisch für Anreizwirkung, Selbstverantwortung des Einzelnen
Leistungsgerechtigkeit wird verletzt
Eingriff in Wahlfreiheit / Autonomie des Einzelnen
fragliche Zielgenauigkeit von Sozialleistungen, nicht nach Bedarfsprinzip oder keine Bedürfnisgerechtigkeit?
Subsidiaritätsprinzip
betont eine größtmögliche Selbstbestimmung / Eigenverantwortung des Individuums
höhere staatliche Einheit greift erst ein, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit nicht ausreichen um Funktion wahrzunhemen
bsw. keine Unterstützung anderer Einrichtungen (Krankenkasse, Arbeitsgeber) und nicht ausreichend Vermögen / Einkommen —> Sozialhilfe
größtmögliche Selbstbestimmung
—> so niedrig wie möglich, so hoch wie nötig
Argumente pro Stärkung Subsidiaritätsprinzip
Stärkung der Anreize, etwas zu leisten, zu arbeiten
Leistungsgerechtigkeit wird betont
Effektivität steigern, unnötige Regelungsdichte verhindert
Stärkung der Wahlfreiheit / Autonomie; man ist verantwortlich für sein Tun.
Weniger staatliche Bevormundung/Überwachung
Argumente gegen eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
Moralische Verpflichtung Schwächeren zu helfen, kommt zu kurz
Sozialstaatsprinzip im GG (Art.20 GG) wird aufgeweicht
Stigmatisierung von Bedürftigen bei Beantragung von
Schwächung der Akzeptanz des pol. Systems (politische und soziale Stabilität); evtl. Delegetimierung des Staates, die einen nicht unterstützt in existenzieller Not.
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