Fahrzeugführer
Ist, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teils der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, und das Fahrzeug in Bewegung setzt oder es während der Fahrtbewegung lenkt.
Absolute Fahruntauglichkeit Kfz
1,1 Promille
Relative Fahruntauglichkeit Kfz
0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
Absolute Fahruntauglichkeit Fahrrad
1,6 Promille
Ordnungswidrigkeit, Bußgeld + Fahrverbot
0,5 Promille
Fahrzeug
Zur Ortsveränderung bestimmtes Fortbewegungsmittel, das zur Beförderung von Menschen oder Gütern geeignet ist.
Auf die Antriebsart kommt es nicht an.
Im Verkehr
Straßenverkehr ist nur der öffentliche Verkehr, dh. der auf Wegen (einschließlich Plätzen), die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen stehen.
Grob verkehrswidrig
Objektiv als besonders schwer erscheinender Verkehrsverstoß, eine besonders schwerwiegende Verletzung der Verkehrsvorschriften oder der Verkehrssicherheit.
Rücksichtslosigkeit
Wer sich seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, mag er auch darauf vertraut haben, dass es zu einer Beeinträchtigung anderer Personen nicht kommen werde.
Hindernis bereiten
Jeder Vorgang, der geeignet ist, den regelmäßigen Betrieb zu stören oder zu hemmen.
Als Hindernisse kommen alle mechanisch wirkenden Verkehrshindernisse in Betracht, die auf einem verkehrsfremden Eingriff beruhen, also auf einer Einwirkung von außen, die nicht in Beziehung zu den Verkehrsvorgängen steht.
Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff
Nur Verhaltensweisen, die unmittelbar auf den Verkehrsvorgang einwirken und den in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Tathandlungen der Art und Gefährlichkeit nach gleichwertig sind.
Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs
Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt, wenn andere Verkehrsteilnehmer infolge der Einwirkung nicht ohne (abstrakte) Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum am Verkehr teilnehmen können.
Unfall im öffentlichen Straßenverkehr
Hierbei handelt es sich um ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.
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