Ausgleichsansprüche für Zuwendungen während und nach der Beziehung
aus Zusammenlebensvertrag § 311 I BGB (-): kein Rechtsbindungswille, keine WE
analog §§ 1778, 1372 ff. BGB (-), keine planwidrige Regelungslücke
analog §§ 1298, 1301 BGB (-), keine planwidrige Regelungslücke
Darlehensvertrag (-), keine WE
Widerruf einer Schenkung gem. §§ 530 BGB (-), idR bereits keine Schenkung, weil der andere eigenes Interesse
GbR: Zweck Muss über “Tisch und Bett hinaus” gehen
GoA (-), kein Fremdgeschäftsführungswille
§ 812 I 1 Alt.1 (-), Rechtsgrund war der familienrechtliche Kooperationsvertrag sui generis
§ 812 I 2 Alt.1 (-), im Zeitpunkt der Leistung bestand der familienrechtliche Vertrag sui generis noch
§ 812 I 2 Alt.2: Kommt auf die Art der Zuwendung und einer daraus resultierenden Zweckabrede an
§§ 313 II 2, 346: Hängt ebenfalls von Art der Zuwendung ab
Wichtig: Kürzen eines Anspruchs bedenken (Abstrakt o. konkret)
Grundsatz der Nichtausgleichung beziehungsbedingter Zuwendungen
Problemfeld: Schaffung gemeinsamer Vermögenswerte
Verantwortungsgemeinschaft
= Gesetzesentwurf der BReg
Maximalgröße: maximal 6 Personen
Eigenschaften: Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit
Tatsächliches persönliches Näheverhältnis
Nichtigkeit bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
Erfordernis der notariellen Beurkundung
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