Berufsbild und Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers
Berufsbild: insb. §1 WPO
freier Beruf - §1 WPO
durch ein Examen berechtigt sind - §1 WPO
Öffentlich bestellt sind - §1 WPO
Berufseid ablegen §17 WPO
Gründung einer Niederlassung - §3 WPO
6 Aufgaben: insb. §2 WPO
Prüfungstätigkeit: Hauptaufgabe gesetzliche Abschlussprüfung
Steuerberatung: Erstellung Steuererklärung
Unternehmensberatung: Umstrukturierung
Gutachtertätigkeit
Treuhandtätigkeit: Insolvenzverwalter
Rechtsberatung: Erstellung Gesellschaftsvertrag
Zugang und Examensstruktur zum Wirtschaftsprüfer
§8 WPO:
abgeschlossene Hochschulausbildung
Examen bestehen aus 7 Klausuren:
Wirtschaftliches Prüfungswesen, Angewandte BWL/VWL, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht
§13 WPO
Prüfungsleistungen im Rahmen einer Hochschulausbildung werden angerechnet (z.B. AuditExcellence) für Prüfungsgebiete BWL/VWL und Wirtschaftsrecht
Definition “Prüfungsnorm”
Drei Normenfunktionen mit Beschreibung
Prüfungsnorm: Regel steuert Verhalten des Prüfers
Gesamtheit aller Prüfungsnormen ist die Prüfungsordnung
Präspriktive Funktion: Norm soll die Handlung vorschreiben
Prophylaktische Funktion: Norm soll Fehler von Anfang an vermeiden
Deskriptive Funktion: Norm soll über Art/Umfang der Prüfung informieren
Berufspflichten in zwei Kategorien mit Erläuterung
Allgemeine BPF
Gewissenhaftigkeit: Bindung an Gesetz
Eigenverantwortung:
Berufswürdiges Verhalten:
Besondere BPF
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