Welche psychischen Vorgänge im Vorfeld einer Aussage
Psychische Vorgänge im Vorfeld einer Aussage:
Kodierung, ein reales Geschehen, z.B. das plötzliche Auftauchen des Täters, enthält eine entsprechende Repräsentation in unserem Gedächtnissystem.
Speicherung, folgt unmittelbar danach, die kodierte Information, z.B. das Aussehen des Täters wird in das Gedächtnissystem integriert und dort abgelegt.
Abruf, erfolgt häufig Stunden oder Tage später. Die kodierte und gespeicherte Information muss aus dem Gedächtnis ins aktuelle Bewusstsein geholt werden.
Faktoren, die eine Vernehmung beeinflussen
1 Kontaktgespräch
Herstellen einer kriminaltaktisch vorteilhaften Vernehmungsatmosphäre
Liefert dem zu Vernehmenden Erkenntnisse über die Person des Betroffenen zur
taktischen Gestaltung der Vernehmung.
2 Vernehmungsatmosphäre
Gestaltung der Vernehmungssituation im Idealfall so, dass der aussagenden Person
der Abruf von vorhandenen Informationen erleichtert wird.
3 Zeitfaktor
lange Wartezeiten können die Aussageperson verärgern.
ein gestresster unter Zeitdruck stehender Vernehmungsbeamter schafft eine
gespannte Vernehmungsatmosphäre
4 geräuscharmes Vernehmungszimmer
keine ablenkenden Störeinflüssen
5 Platzierung der aussagenden Person
so, dass der ganze Körper sichtbar und gut beobachtbar ist
6 Lichtverhältnisse
müssen eine gute Beobachtung erlauben.
7 Räumliche Distanz
Verringerte Distanz bei gleichbleibender Freundlichkeit übt Druck aus.
Gefahr reaktanten Verhaltens bei Unterschreitung der Intimdistanz
8 Aktives Zuhören
Aktives Zuhören darf nicht in eine verdeckte Konditionierung kippen, (nicht bei
solchen Inhalten besonders stark Zuwendung signalisieren, die den eigenen Erwartungen entsprechen)
9 Prinzip der Gegenseitigkeit („Wie du mir, so ich dir“)
Zugeständnisse dafür, etwas von der Aussageperson zurückzuerhalten.
10 Wortwahl
Kann positive oder negative Stimmungen bei Aussagepersonen auslösen.
Die Wortwahl der Aussageperson gibt Hinweise auf deren Einstellungen und
Stimmungen.
Sinnvolle Frageformen zur Informationsgewinnung
Freier Bericht/Offene Fragen
Ziel: möglichst viele Informationen zu einem Sachverhalt zu erlangen.
Aussageperson soll die Möglichkeit erhalten einen zusammenhängenden freien
Bericht abzugeben.
Dies erreicht man am besten mit offenen Fragen. Sie regen das
Erinnerungsvermögen an.
Geschlossene Fragen
Ziel: einen Sachverhalt genau bestimmen und die Aussageperson auf eine bereits
gemachte Angabe festlegen
im Anschluss an den freien Bericht bzw. den offenen Fragen.
zielen auf Wiedererkennungseffekte ab.
Der Informationsgehalt möglicher Antworten ist meist gering, ein Zeitgewinn
fraglich.
Die Antwortmöglichkeit wird eingeengt, die Gesprächsbereitschaft evtl. gehemmt.
Kontraproduktive Frageformen
a Suggestivfragen
Hier werden einer Aussageperson bestimmte Aussageinhalte nahegelegt
Sie sind grundsätzlich nicht zulässig da sie die Aussage in eine bestimmte Richtung
lenken.
Ausnahme: Dies wurde vom Beschuldigten schon in seinem freien Bericht
angesprochen.
Suggestiv fragen heißt:
o die Fragen nicht neutral formulieren
o Wertungen und Erwartungen in die Frage hineinlegen
o Den Anschein erwecken, dass ein Sachverhalt so und nicht anders
eingetreten ist
o Einen Umstand, der dem Vernehmungsbeamten bekannt ist in die Frage
hineinlegen
b Killerphrasen
Können die Aussagewilligkeit von Zeugen und Beschuldigten blockieren
sie sind unsachlich,
treffen die Beziehungsebene, sind i.d.R. nicht reversibel, und erzeugen
Missstimmungen und Unsicherheit.
Stressoren bei VN
Problemfelder:
Ursachen, die dazu führen können, dass eine Vernehmung Qualitätseinbußen aufweist.
1. Stressoren
Unbekannter Ort (Polizeirevier)
Eigener Termindruck
Falsche Vorstellungen über den Ablauf einer Vernehmung
Rechtsbelehrung mit dem Aufzeigen möglicher Sanktionen bei Falschaussagen Zeitdauer der Vernehmung
Art der Dokumentation (Band, evtl. Video)
Verhalten des Vernehmenden: schuldindizierte Fragen, Vorwürfe, selbstwerterniedrigende Aussagen
Befürchtungen etwas Falsches zu sagen, emotional in eine unangenehme Situation zurückversetzt zu werden
2. Aussagetüchtigkeit
Dauerhafte Beeinträchtigung der allgemeinen Aussagetüchtigkeit kann vorliegen bei:
Geistig behinderten Menschen mit niedriger Intelligenz
Kindern und Jugendlichen mit niedrigem Entwicklungsstand
Bei hirnorganischen Beeinträchtigungen nach Unfällen oder Krankheiten Bei psychischen Störungen oder Krankheiten
Eine zeitlich beschränkte Beeinträchtigung kann vorliegen bei:
Alkohol- und/oder Drogenkonsum
extremer Stressbelastung
einer Amnesie (Gedächtnisverlust) durch Sturz, Schlag auf den Kopf, Unfall, Drogen-
oder Medikamenteneinwirkung
Pseudoerinnerungen, d.h. Erinnerungen, die durch Suggestionen entstanden sind, aber
nicht der Realität entsprechen
3. Aussagemotivation
zentrale Fragestellungen:
Warum macht eine Person eine (Falsch)-Aussage?
Welche Interessen, Wünsche und Absichten liegen der Aussage zugrunde?
Mögliche Gründe wären:
Schutz vor Bestrafung/Strafmilderung
Der Versuch Andere zu decken
Rache oder Schädigung Anderer
Selbstdarstellung des Aussagenden um evtl. im Mittelpunkt zu stehen
4. Wahrnehmungsfehler
Rosenthaleffekt,
Erwartungen und die Art der Fragestellung eines Vernehmers, aber auch seine
Mimik und Gestik können die Aussageperson beeinflussen.
Tendenz, Aussagen den Erwartungen des Vernehmers anzupassen
Psychologische Aspekte einer Bs VN
Psychologische Aspekte einer Beschuldigtenvernehmung
Aufrechterhaltung und Förderung der Aussagebereitschaft
optimale Situationsgestaltung im Rahmen einer Vernehmung können den Beschuldigten dazu veranlassen, entsprechend seiner tatsächlichen Erinnerungen wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Beim Beschuldigten erscheint das Verhalten am nützlichsten, das zu einer Befriedigung seiner Bedürfnisse führt und von dem er sich das Erreichen der eigenen Ziele und Vorstellungen verspricht.
Elementarbedürfnisse:
Hunger, Durst, Schlaf, Angst- und Schmerzabwehr
Sekundäre Bedürfnisse:
Sicherheit, Macht, Anerkennung/Wertschätzung, Ansehen, Kontakt, Geborgenheit,
Rache, Vergeltung, Ruhe, Schutz des eigenen Selbstwertgefühls.
Gründe für geringe Aussagebereitschaft
Potentielle Gründe für eine geringe Aussagebereitschaft beim Beschuldigten:
Die Angst vor strafrechtlichen Sanktionen
Die Angst vor der Aberkennung des Sozialstatus
Schamgefühle - Angst vor sozialer Ausgrenzung – Selbstschutz Bedürfnis nach Macht/Dominanz
Mögliche Reaktionen von Opfern
Mögliche Reaktionen von Opfern: Manche...
reagieren hilflos und wissen nicht, was zu tun ist.
weinen, stehen unter Schock, sind verletzt, verwirrt oder haben Schmerzen.
Haben durch die erlebte Situation ein nachhaltig beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl
Warum Opferschutz notwendig
Notwendigkeit von Opferschutz:
Vernachlässigt man die Bedürfnisse und Interessen der Opfer, kann das sowohl für das Opfer selbst als auch für das möglicherweise anschließende Strafverfahren fatale Folgen haben.
Opfer sind oft die einzigen Zeugen einer Straftat. Um in solchen Fällen ein beweissicheres Strafverfahren zu gewährleisten, ist es notwendig, das Opfer durch sensibles Vorgehen zu stabilisieren. Nur ein stabiles Opfer ist auch ein zuverlässiger Zeuge.
Generell sollte Polizeibeamten folgendes klar sein:
Opfersituationen stellen sich für die einschreitenden Polizeibeamten und die Betroffenen selbst oft völlig unterschiedlich dar
Eine sorgfältige Differenzierung von Fall zu Fall ist nötig: Opfer ist nicht gleich Opfer
Opferschutz ist keine Sonderaufgabe, sondern gehört zum Grundauftrag der Polizei (siehe auch PDV 100)
Die Polizei kann keine umfassende Opfernachsorge leisten. Sie sollte dem Opfer jedoch Möglichkeiten aufzeigen, wo es optimale Beratung findet
Professionell betreute Opfer stehen kriminalpräventiven Maßnahmen offener gegenüber (werden also seltener noch einmal Opfer einer Straftat) und sind selbst eher bereit, vorbeugend zu handeln
Psychische Situation von Opfer
Psychische Situation von Opfern
Selbst, wenn das Erlebte kein traumatisierendes Ausmaß angenommen hat, stellt sich eine Opfersituation für den Betroffenen möglicherweise folgendermaßen dar:
Man ist einer Situation ausgeliefert, fühlt sich hilflos oder hat ggf. sogar das Gefühl von völligem Kontrollverlust.
Man hat noch nie eine ähnliche Situation erlebt und insofern auch keine Handlungsschemata, die man abrufen könnte.
Man kann deshalb auch nicht abschätzen, wie sich die Situation weiter entwickelt oder welche Folgen sie für einen persönlich oder das soziale Umfeld haben wird
Auf was basiert Umgang mit Opfern
Der Umgang mit Opfern basiert daher auf Empathie:
„Fähigkeit und Bereitschaft, Gedanken, Emotionen, Motive und Persönlichkeitsmerkmale einer anderen Person zu erkennen und zu verstehen. Dazu gehört auch die Reaktion auf die Gefühle anderer wie zum Beispiel Mitleid, Trauer, Schmerz oder Hilfsimpuls.“
Mangelndes Einfühlungsvermögen birgt bis zu einem gewissen Grad die Gefahr der sekundären Viktimisierung des Opfers
Erwartung an Polizei
A ü, R z
Erwartungen an die Polizei:
Generell von Zeugen und speziell auch Opfern von Straftaten
1. Verhalten der einschreitenden Polizeibeamten (innere und äußere Faktoren) Die Polizei soll...
schnell reagieren
gute Umgangsformen an den Tag legen (persönliche Vorstellung, Anbieten einer
Sitzgelegenheit und ggf. von Getränken, Pünktlichkeit, keine längeren Wartezeiten)
Kontinuität wahren (gleich bleibende Ansprechpartner / Vernehmungsbeamte)
angemessene Gesprächssituationen herstellen (Einfühlsamkeit, Offenheit, Respekt,
überlegte Formulierungen, Vernehmungszimmer)
Akzeptanz üben (alle Informationen, Anzeigen und Personen ernst nehmen,
vorurteilsfreies Zuhören, aktives Hinhören, alle gegebenen Hinweise und Informationen aufnehmen)
Informationen vermitteln und Transparenz zeigen (Hinweis auf die wichtige Rolle des Opfers für die Tataufklärung, verständliche Erklärung des weiteren Verfahrens, Opfermerkblatt aushändigen)
Rücksicht nehmen (im Vernehmungsfall Einmalvernehmung – wenn möglich – peinliche, aufwühlende oder irritierende Fragen vermeiden, beziehungsweise ihre Notwendigkeit zumindest plausibel machen)
Erwartung Polizei
Bei Opfern von Straftaten
Vor allem von Opfern von Straftaten:
2. Psychische Begleitung:
Das gilt vor allem für Opfer von Gewaltdelikten oder Unglücksfällen, wozu auch Unfälle, Brände etc. gehören. Hier ist die Gefahr der Traumatisierung am größten und insofern bedürfen die Opfer hier der größtmöglichen Unterstützung, um die Situation möglichst Folgenlos überstehen zu können. Dazu gehört:
Aktiv zuhören, aber sich nicht aufdrängen
Beruhigend einwirken, versichern, dass man nun da ist, hilft und keine Gefahr mehr
besteht.
Frage nach momentanen Bedürfnissen, Sorgen oder Ängsten, diesen entsprechend
begegnen.
Empathisches Verhalten, Hilfeleistungen, durch die die Situation des Opfers
erleichtert werden kann.
3. Rechtliche Unterstützung:
Nahezu alle Opfergruppen sind im Weiteren vor die Frage gestellt, wie sie mögliche Ansprüche geltend machen könnten.
Möglicherweise stellt sich auch die Frage nach einer weiteren finanziellen Unterstützung, z.B. dann, wenn das Leben aus faktischen Gründen nun nicht mehr so weiter gehen kann wie bisher.
Die Frage ist für sie nun, wie man Ansprüche gerichtlich durchsetzt und wie das finanziert wird
Zu diesem Punkt siehe auch 1.3 „Opferhilfe“
4. Effektive Prävention
Viele Opfer fragen sich, ob sie möglicherweise etwas dazu beigetragen haben könnten, dass sie Opfer geworden sind. Hier muss man zwei wesentliche Punkte unterscheiden:
o Das Opfer hat natürlich keine Schuld an Verhalten und Entschluss des Täters
o Möglicherweise kann es aber dazu beitragen, dass es künftig nicht mehr zu den
Tatumständen kommt
o Bsp.: Das Opfer eines Wohnungseinbruchsdiebstahls hat keine Schuld daran,
dass sich der Täter entschlossen hat, einzubrechen, es könnte aber durch geeignete Einbruchssicherungen dazu beitragen, dass es ein künftiger, möglicher Täter weitaus schwerer hätte.
Diese präventive Beratung ist mit Bedacht zu führen, damit sich das Opfer eben gerade nicht die Schuld am Geschehen gibt. (Hätte ich doch nur...)
5. Informationen über den Fortgang des Strafverfahrens
Dies gilt naturgemäß hauptsächlich für die Opfer von Straftaten, wozu in der Regel auch Opfer von Verkehrsunfällen zählen (Fahrlässige KV durch 01)
In vielen Fällen wird der Betroffene das erste Mal an einem Verfahren beteiligt sein und hat kaum eine Vorstellung davon, wie das abläuft und welche Rolle er dabei spielt.
Weiterhin ist es für viele Opfer nicht unwichtig, was nun mit dem Täter passiert, wo er sich aufhält und ob er ihnen erneut gefährlich werden kann (gerade z.B. im Bereich „Gewalt im sozialen Nahraum)
Welche Wirkung Festnahme ?
Die Wirkung der Festnahme
Jede Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit von Personen,
stellt erheblichen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen dar.
Er ist in dieser Situation nicht mehr selbstbestimmt
kann autonom wirken
die Situation kontrollieren.
Welchen Einfluss hat vorläufige Festnahme?
Was hängt von festzunehmende Person ab?
Welche Reaktionen möglich?
Die Reaktionen der festzunehmenden Personen hängen ab von der Persönlichkeit
Vorgeschichte
Situation
Reaktionen könnten möglicherweise sein:
Ärger, Wut, Aggression,
Hilflosigkeit, Ohnmacht, Kapitulation, Unterwerfung
Möglicher Erklärungsansatz für das Verhalten der Betroffenen:
Die Reaktanztheorie.
Welche Auswirkung Reaktanzwirkung
Reaktanzwirkung auf der Verhaltensebene:
Man versucht beharrlich, das bedrohte Verhalten auszuführen oder versucht, indirekt die bedrohte Freiheit wieder herzustellen,
indem man ähnliches Verhalten ausführt. (verstärkte Aktivität)
Innere Reaktanzfolgen:
genommenen Freiheiten werden innerlich aufgewertet (werden z.B. nachträglich wichtiger, bedeutungsvoller, interessanter)
Wutgefühle und Aggressionen
Was ist Reaktanz
Reaktanz ist:
eine Art Trotzreaktion: Man versucht, das Verbotene „erst recht“ zu tun;
die verbotene Möglichkeit gewinnt an Attraktivität; man empfindet Wut.
von welchen Faktoren hängt Stärke Reaktanzwirkung ab ?
von der Wichtigkeit der bedrohten Freiheit
von der Erwartung (Gewissheit), die Freiheit ausüben zu können
von der Stärke der Bedrohung
vom Ausmaß der Freiheitsbeschränkung
Welche Situation der festzunehmen Polizeibeamten?
Maßnahmen, die eine Reaktanzreaktion zur Folge haben
können stellen immer eine besondere Anforderung an die Polizeibeamten.
Welche besondere Bedeutung kommt mentaler Vorbereitung zu?
Ziele klarmachen
Konzentration, psychisch / physisch Kräfte sammeln
Positive Selbstinstruktion (sich seines eigenen Könnens, seiner eigenen
Kompetenz vergewissern)
Selbstzweifel / Ängste realisieren – kontrollieren
Frustrationsschwelle – Aggressionstoleranz erhöhen, „Dickes –Fell–Konzept“
Informationen einholen/bewerten
Gedankliche Einstimmung (was kann mich erwarten, was sage ich, wie gehe
ich, wie gehen wir vor)
Rechtliche Vergewisserung (verschafft (Selbst- ) Sicherheit)
Eigene Stresssignale erkennen
Vorurteile bewusstmachen
Welche Regeln bei GF in Konfliktsituationen?
Sachlichkeit im Vorgehen, d.h. Transparenz / Grund der Maßnahme erläutern (sofern taktische Erwägungen nicht oder nicht mehr entgegenstehen)
Aufbau einer Beziehung, das kann bedeuten, Verständnis für die Gefühle des anderen signalisieren
Lösungsorientiertes Vorgehen, evtl. gemeinsame Lösung anstreben – ihn einbeziehen / Kooperationsangebote einfordern (Bsp.: Bei Kooperation einen Abtransport durch einen Nebeneingang etc.)
Direktive Gesprächsführ
In der Durchführung bedeutet das für beide Streifenpartner (in Kommunikation o
In der Durchführung bedeutet das für beide Streifenpartner:
Sie müssen wissen, was sie wollen
Sie müssen eine genaue Vorstellung vom Ablauf haben
Sie müssen überzeugt sein, Befehle und Anordnungen auch durchsetzen zu
können
Körpersprache wie Mimik und Gestik unterstützen dabei mein verbales Anliegen.
Fazit:
Streifenbeamte können bei Festnahmen in Situationen kommen, bei denen Menschenleben gefährdet sind. Mangelt es an mentaler (Psychologie) und taktischer (Polizeitaktik, AZT, ZST) Vorbereitung, so erhöht sich das Einsatzrisiko. Die Anfälligkeit unserer Wahrnehmungs-, Denk- und Entscheidungsprozesse kommen verstärkt zum Tragen.
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