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by Alina B.

Faktoren, die eine Vernehmung beeinflussen

Faktoren, die eine Vernehmung beeinflussen

1 Kontaktgespräch

 Herstellen einer kriminaltaktisch vorteilhaften Vernehmungsatmosphäre

 Liefert dem zu Vernehmenden Erkenntnisse über die Person des Betroffenen zur

taktischen Gestaltung der Vernehmung.

2 Vernehmungsatmosphäre

 Gestaltung der Vernehmungssituation im Idealfall so, dass der aussagenden Person

der Abruf von vorhandenen Informationen erleichtert wird.

3 Zeitfaktor

 lange Wartezeiten können die Aussageperson verärgern.

 ein gestresster unter Zeitdruck stehender Vernehmungsbeamter schafft eine

gespannte Vernehmungsatmosphäre

4 geräuscharmes Vernehmungszimmer

 keine ablenkenden Störeinflüssen

5 Platzierung der aussagenden Person

 so, dass der ganze Körper sichtbar und gut beobachtbar ist

6 Lichtverhältnisse

 müssen eine gute Beobachtung erlauben.

7 Räumliche Distanz

 Verringerte Distanz bei gleichbleibender Freundlichkeit übt Druck aus.

 Gefahr reaktanten Verhaltens bei Unterschreitung der Intimdistanz

8 Aktives Zuhören

 Aktives Zuhören darf nicht in eine verdeckte Konditionierung kippen, (nicht bei

solchen Inhalten besonders stark Zuwendung signalisieren, die den eigenen Erwartungen entsprechen)

9 Prinzip der Gegenseitigkeit („Wie du mir, so ich dir“)

 Zugeständnisse dafür, etwas von der Aussageperson zurückzuerhalten.

10 Wortwahl

 Kann positive oder negative Stimmungen bei Aussagepersonen auslösen.

 Die Wortwahl der Aussageperson gibt Hinweise auf deren Einstellungen und

Stimmungen.

Stressoren bei VN

Problemfelder:

 Ursachen, die dazu führen können, dass eine Vernehmung Qualitätseinbußen aufweist.

1. Stressoren

 Unbekannter Ort (Polizeirevier)

 Eigener Termindruck

 Falsche Vorstellungen über den Ablauf einer Vernehmung

 Rechtsbelehrung mit dem Aufzeigen möglicher Sanktionen bei Falschaussagen  Zeitdauer der Vernehmung

 Art der Dokumentation (Band, evtl. Video)

Verhalten des Vernehmenden: schuldindizierte Fragen, Vorwürfe, selbstwerterniedrigende Aussagen

 Befürchtungen etwas Falsches zu sagen, emotional in eine unangenehme Situation zurückversetzt zu werden

2. Aussagetüchtigkeit

Dauerhafte Beeinträchtigung der allgemeinen Aussagetüchtigkeit kann vorliegen bei:

 Geistig behinderten Menschen mit niedriger Intelligenz

 Kindern und Jugendlichen mit niedrigem Entwicklungsstand

 Bei hirnorganischen Beeinträchtigungen nach Unfällen oder Krankheiten  Bei psychischen Störungen oder Krankheiten

Eine zeitlich beschränkte Beeinträchtigung kann vorliegen bei:

 Alkohol- und/oder Drogenkonsum

 extremer Stressbelastung

 einer Amnesie (Gedächtnisverlust) durch Sturz, Schlag auf den Kopf, Unfall, Drogen-

oder Medikamenteneinwirkung

 Pseudoerinnerungen, d.h. Erinnerungen, die durch Suggestionen entstanden sind, aber

nicht der Realität entsprechen

3. Aussagemotivation

 zentrale Fragestellungen:

 Warum macht eine Person eine (Falsch)-Aussage?

 Welche Interessen, Wünsche und Absichten liegen der Aussage zugrunde?

Mögliche Gründe wären:

 Schutz vor Bestrafung/Strafmilderung

 Der Versuch Andere zu decken

 Rache oder Schädigung Anderer

 Selbstdarstellung des Aussagenden um evtl. im Mittelpunkt zu stehen

4. Wahrnehmungsfehler

 Rosenthaleffekt,

 Erwartungen und die Art der Fragestellung eines Vernehmers, aber auch seine

Mimik und Gestik können die Aussageperson beeinflussen.

 Tendenz, Aussagen den Erwartungen des Vernehmers anzupassen

Erwartung Polizei

Bei Opfern von Straftaten

Vor allem von Opfern von Straftaten:

2. Psychische Begleitung:

Das gilt vor allem für Opfer von Gewaltdelikten oder Unglücksfällen, wozu auch Unfälle, Brände etc. gehören. Hier ist die Gefahr der Traumatisierung am größten und insofern bedürfen die Opfer hier der größtmöglichen Unterstützung, um die Situation möglichst Folgenlos überstehen zu können. Dazu gehört:

 Aktiv zuhören, aber sich nicht aufdrängen

 Beruhigend einwirken, versichern, dass man nun da ist, hilft und keine Gefahr mehr

besteht.

 Frage nach momentanen Bedürfnissen, Sorgen oder Ängsten, diesen entsprechend

begegnen.

 Empathisches Verhalten, Hilfeleistungen, durch die die Situation des Opfers

erleichtert werden kann.

3. Rechtliche Unterstützung:

 Nahezu alle Opfergruppen sind im Weiteren vor die Frage gestellt, wie sie mögliche Ansprüche geltend machen könnten.

 Möglicherweise stellt sich auch die Frage nach einer weiteren finanziellen Unterstützung, z.B. dann, wenn das Leben aus faktischen Gründen nun nicht mehr so weiter gehen kann wie bisher.

 Die Frage ist für sie nun, wie man Ansprüche gerichtlich durchsetzt und wie das finanziert wird

 Zu diesem Punkt siehe auch 1.3 „Opferhilfe“

4. Effektive Prävention

 Viele Opfer fragen sich, ob sie möglicherweise etwas dazu beigetragen haben könnten, dass sie Opfer geworden sind. Hier muss man zwei wesentliche Punkte unterscheiden:

o Das Opfer hat natürlich keine Schuld an Verhalten und Entschluss des Täters

o Möglicherweise kann es aber dazu beitragen, dass es künftig nicht mehr zu den

Tatumständen kommt

o Bsp.: Das Opfer eines Wohnungseinbruchsdiebstahls hat keine Schuld daran,

dass sich der Täter entschlossen hat, einzubrechen, es könnte aber durch geeignete Einbruchssicherungen dazu beitragen, dass es ein künftiger, möglicher Täter weitaus schwerer hätte.

Diese präventive Beratung ist mit Bedacht zu führen, damit sich das Opfer eben gerade nicht die Schuld am Geschehen gibt. (Hätte ich doch nur...)

5. Informationen über den Fortgang des Strafverfahrens

 Dies gilt naturgemäß hauptsächlich für die Opfer von Straftaten, wozu in der Regel auch Opfer von Verkehrsunfällen zählen (Fahrlässige KV durch 01)

 In vielen Fällen wird der Betroffene das erste Mal an einem Verfahren beteiligt sein und hat kaum eine Vorstellung davon, wie das abläuft und welche Rolle er dabei spielt.

 Weiterhin ist es für viele Opfer nicht unwichtig, was nun mit dem Täter passiert, wo er sich aufhält und ob er ihnen erneut gefährlich werden kann (gerade z.B. im Bereich „Gewalt im sozialen Nahraum)

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Alina B.

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